Jevamot — Blatt 21b

1ist ja nach der Tora [verboten], denn es heißt: die Scham deiner Schwiegertochter sollst du nicht entblößen!? — Lies: die Schwiegertochter seines Sohnes. — Gibt es denn bei der Schwiegertochter seines Sohnes eine Beschränkung, es wird ja gelehrt: Die Schwiegertochter ist inzestuös, die Schwiegertochter seines Sohnes ist es zweitgradig; dasselbe gilt von seinem Sohne und dem Sohne seines Sohnes bis ans Ende aller Generationen. — Lies vielmehr: die Schwiegertochter seiner Tochter.

2R. Ḥisda sagte nämlich: Folgendes hörte ich von einem bedeutenden Manne, das ist R. Ami: sie verboten die Schwiegertochter nur wegen der Schwiegertochter. Die Khaldäer prophezeiten mir, daß ich Lehrer sein werde;

3ich sagte mir: sollte dies ein großer Mann bedeuten, so verstehe ich es selber, und sollte dies Kinderlehrer bedeuten, so frage ich es die Jünger, die ins Lehrhaus kommen. Nun verstehe ich es selber: sie verboten die Schwiegertochter seiner Tochter nur wegen der Schwiegertochter seines Sohnes.

4Abajje sprach zu Raba: Ich will es dir erklären: zum Beispiel die Schwiegertochter des Bar Çitaj. R. Papa erklärte: Zum Beispiel die Schwiegertochter des R. Papa b. Abba. R. Aši erklärte: Zum Beispiel die Schwiegertochter des Mari b. Isaq.

5Sie fragten: Wie verhält es sich mit der Frau des Bruders seiner Mutter mütterlicherseits: haben die Rabbanan nur die Frau des Bruders seines Vaters mütterlicherseits und die Frau des Bruders seiner Mutter väterlicherseits verboten, bei denen eine väterliche Seite vorhanden ist, nicht aber die, bei der keine väterliche Seite vorhanden ist, oder gibt es hierbei keinen Unterschied?

6R. Saphra erwiderte: Hinsichtlich jener ist es nur eine rabbanitische Maßregel, und wir sollten eine Maßregel für eine Maßregel treffen!? Raba sprach: Auch bei allen anderen ist es ja nur eine Maßregel für eine Maßregel. Die Mutter ist inzestuös, die Mutter seiner Mutter ist zweitgradig inzestuös, und wegen der Mutter seiner Mutter verboten sie die Mutter seines Vaters. Dies aus dem Grunde, weil beide Großmutter heißen.

7Die Frau des Vaters ist inzestuös, die Frau des Vaters seines Vaters ist es zweitgradig, und wegen der Frau des Vaters seines Vaters verboten sie die Frau des Vaters seiner Mutter. Dies aus dem Grunde, weil beide Großvater heißen.

8Die Frau des Bruders seines Vaters väterlicherseits ist inzestuös, die Frau des Bruders seines Vaters mütterlicherseits ist es zweitgradig, und wegen der Frau des Bruders seines Vaters mütterlicherseits verboten sie die Frau des Bruders seiner Mutter väterlicherseits. Dies aus dem Grunde, weil beide Oheim heißen.

9Wie ist es damit? — Komm und höre: Als R. Jehuda b. Sila kam, sagte er, daß sie im Westen lehrten: wenn die Frau inzestuös ist, so ist es die Frau des Mannes nach rabbanitischer Bestimmung zweitgradig.

10Hierzu sagte Raba: Ist dies denn eine stichhaltige Regel, die Schwiegermutter ist inzestuös, die Frau seines Schwiegervaters aber ist erlaubt; die Tochter der Schwiegermutter ist inzestuös, die Frau des Sohnes seiner Schwiegermutter aber ist erlaubt; die Tochter des Schwiegervaters ist inzestuös, die Frau des Sohnes seines Schwiegervaters aber ist erlaubt; die Stieftochter ist inzestuös, die Frau seines Stiefsohnes aber ist erlaubt; die Tochter seines Stiefsohnes ist inzestuös, die Frau des Sohnes seines Stiefsohnes aber ist erlaubt.

11Was schließt nun die Regel des R. Jehuda b. Šila ein? Doch wohl die Frau des Bruders seiner Mutter mütterlicherseits; die Frau ist inzestuös, und sie haben die Frau des Mannes als zweitgradig verboten.

12Welchen Unterschied gibt es zwischen jenen und dieser? — Bei dieser erfolgt die Verwandtschaft durch eine Antrauung, bei jenen aber erst durch zwei Antrauungen.

13R. Mešaršeja aus Tusanja sandte an R. Papi: Möge der Meister uns lehren, wie es sich mit der Frau des Bruders des Vaters seines Vaters und der Schwester des Vaters seines Vaters verhalte: haben sie, da es absteigend inzestuös ist, auch aufsteigend verboten, oder hat sich die Verwandtschaft geteilt? —

14Komm und höre: Welche sind zweitgradig inzestuös &c. Diese aber zählt er darunter nicht mit. —

15Manches lehrt er und manches läßt er fort. — Was läßt er außerdem fort? — Er läßt die zweitgradig Inzestuösen der Schule R. Ḥijas fort.

16Amemar erlaubte die Frau des Bruders des Vaters seines Vaters und die Schwester des Vaters seines Vaters. Da sprach R. Hillel zu R. Aši: Ich sah [die Aufzeichnung über] die zweitgradig Inzestuösen des Mar, des Sohnes Rabinas, und in dieser waren sechzehn als verboten genannt. Doch wohl die acht der [obigen] Lehre, die sechs der Schule R. Ḥijas und diese zwei, zusammen sechzehn. —

17Nach deiner Auffassung sind es ja siebzehn, denn hierzu kommt noch die Frau des Bruders seiner Mutter mütterlicherseits, die, wie wir entschieden haben, verboten ist!? — Das ist kein Einwand;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.