Jevamot — Blatt 22a
1diese zwei, die einander gleichen, zählt er als eine, somit sind es sechzehn, und ich sah, daß sie als verboten aufgezählt waren!? Dieser erwiderte: Würdest du dich, nach deiner Auffassung, darauf verlassen haben, wenn sie als erlaubt genannt wären!? Mar, der Sohn Rabinas, hat es ja nicht unterzeichnet. Ebensowenig hat es, wo sie als verboten aufgezählt werden, Mar, der Sohn Rabinas, unterzeichnet.
2In der Schule R. Ḥijas wurde gelehrt: Die dritte [Generation] seitens seines Sohnes, seiner Tochter, des Sohnes seiner Frau und der Tochter seiner Frau ist zweitgradig inzestuös; die vierte seitens seines Schwiegervaters und seiner Schwiegermutter ist zweitgradig inzestuös.
3Rabina sprach zu R. Aši: Weshalb zählt er aufsteigend auch seine Frau mit und absteigend nicht? — Aufsteigend rührt das Verbot von seiner Frau her, daher zählt er sie mit, absteigend rührt das Verbot nicht von seiner Frau her, daher zählt er sie nicht mit. —
4Beim Sohne seiner Frau und bei der Tochter seiner Frau rührt ja das Verbot von seiner Frau her, dennoch zählt er sie nicht mit!? — Da er drei Generationen absteigend seinerseits aufführt und sie nicht mitzählt, nennt er auch drei Generationen absteigend ihrerseits und zählt sie nicht mit.
5R. Aši sprach zu R. Kahana: Haben die zweitgradig Inzestuösen der Schule R. Ḥijas eine Beschränkung oder nicht? —
6Komm und höre: Rabh sagte, daß vier Frauen eine Beschränkung haben; andere aber nicht. — Vielleicht bezieht Rabh sich nur auf jene Lehre. — Komm und höre: Die dritte und die vierte. Nur die dritte und die vierte, weitere aber nicht. — Vielleicht von der dritten ab, von der vierten ab.
7Raba sprach zu R. Naḥman: Hat der Meister jenen Jünger gesehen, der aus dem Westen kam und sagte, im Westen habe man gefragt, ob sie bei Proselyten den zweitgradigen Inzest verboten haben oder nicht?
8Dieser erwiderte: Wenn sie ihnen sogar richtigen Inzest nicht verboten haben würden, wenn nicht zu berücksichtigen wäre, man könnte sonst sagen, sie seien aus einer strengeren Heiligkeit in eine leichtere gekommen, um wieviel weniger den zweitgradigen.
9R. Naḥman sagte: Da wir uns mit den Proselyten befassen, so wollen wir über sie etwas sagen: Brüder mütterlicherseits können kein Zeugnis ablegen, ist es aber bereits erfolgt, so ist ihr Zeugnis gültig; Brüder väterlicherseits können von vornherein Zeugnis ablegen. Amemar sagte, auch Brüder mütterlicherseits können von vornherein Zeugnis ablegen. —
10Womit ist es hierbei anders? — Eheangelegenheiten sind jedem überlassen, die Zeugenvernehmung ist dem Gerichte anvertraut, und ein Proselyt, der sich bekehrt hat, gleicht einem neugeborenen Kinde.
11WENN JEMAND IRGEND EINEN BRUDER HAT, SO VERPFLICHTET DIESER DIE FRAU SEINES BRUDERS ZUR SCHWAGEREHE, UND ER GILT IN JEDER HINSICHT ALS SEIN BRUDER; AUSGENOMMEN EINER VON EINER SKLAVIN ODER EINER NICHTJÜDIN. WENN JEMAND IRGEND EINEN SOHN HAT, SO ENTBINDET DIESER DIE FRAU SEINES VATERS VON DER SCHWAGEREHE, FERNER IST ER WEGEN SCHLAGENS UND FLUCHENS SCHULDIG, UND ER GILT IN JEDER HINSICHT ALS SEIN SOHN; AUSGENOMMEN IST EINER VON EINER SKLAVIN ODER EINER NICHTJÜDIN.
12GEMARA. Was schließen [die Worte] ‘irgend einen’ ein? R. Jehuda erwiderte: Sie schließen das Hurenkind ein. — Selbstverständlich, er ist ja sein Bruder!? — Man könnte glauben, es sei [durch den Ausdruck] ‘Bruderschaft’ bei den Söhnen Ja͑qobs zu folgern, wie diese legitim und unbemakelt waren, ebenso auch hierbei, nur legitim und unbemakelt, so lehrt er uns. —
13Vielleicht ist dem auch so!? — Da ervon der Schwagerehe entbindet,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.