Jevamot — Blatt 23a
1Vielleicht schließt dies die mit einem Verbote belegten aus!? R. Papa erwiderte: Die Antrauung mit den mit einem Verbote belegten ist gültig.
2Es heißt: wenn zwei eines Mannes Frauen sein sollten, eine geliebt und die andere gehaßt; gibt es denn vor Gott eine geliebte und eine gehaßte? Vielmehr heißt ‘geliebt’, bei ihrer Antrauung geliebt, und ‘gehaßt’, bei ihrer Antrauung gehaßt; und der Allbarmherzige sagt: wenn sein sollten. —
3Vielleicht schließt dies die mit der Ausrottung belegten aus!? Raba erwiderte: Die Schrift sagt:die Scham deiner Schwester, der Tochter deines Vaters oder der Tochter deiner Mutter, im Hause oder draußen geboren, einerlei ob man dem Vater sie zu behalten erlaubt oder man ihm sie zu entfernen befiehlt; und der Allbarmherzige sagt: deine Schwester ist sie. —
4Vielleicht aber: einerlei ob man dem Vater sie zu behalten erlaubt oder man sie zu entfernen befiehlt; der Allbarmherzige sagt: deine Schwester ist sie, und dies schließt seine Schwester von einer Sklavin oder einer Nichtjüdin ein!? — Die Schrift sagt: der Tochter der Frau deines Vaters, die dein Vater ehelichen kann, ausgenommen die Schwester von einer Sklavin oder einer Nichtjüdin. —
5Was veranlaßt dich dazu!? — Es ist einleuchtend, daß die mit der Ausrottung belegten einzuschließen sind, da ihre Antrauung mit anderen gültig ist. —
6Im Gegenteil, Sklavin und Nichtjüdin sind ja einzuschließen, denn wenn sie sich bekehren, ist sogar ihre Antrauung mit ihm selber gültig!? — Wenn sie sich bekehren, sind sie andere Personen. —
7Woher entnehmen die Rabbanan, daß Sklavin und Nichtjüdin auszuschließen sind? — Sie entnehmen es aus [den Worten:] die Frau und ihre Kinder gehören ihrem Herrn. —
8Und R. Jose b. R. Jehuda!? — Eines wegen der Sklavin und eines wegen der Nichtjüdin. Und beides ist nötig. Würde er es nur von der Sklavin gelehrt haben, so könnte man glauben, weil sie keine Agnation hat, nicht aber die Nichtjüdin, die Agnation hat.
9Und würde er es nur von der Nichtjüdin gelehrt haben, so könnte man glauben, weil sie hinsichtlich der Gebote ausgeschlossen ist, nicht aber die Sklavin, die hinsichtlich der Gebote einbegriffen ist. Daher ist beides nötig. —
10Wir wissen dies nach den Rabbanan von der Sklavin, woher dies von der Nichtjüdin? Wolltest du sagen, es sei von der Sklavin zu folgern, so ist ja beides nötig. —
11R. Joḥanan sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Die Schrift sagt: denn er wird deinen Sohn mir abwendig machen; dein Sohn von einer Jisraélitin heißt dein Sohn, dein Sohn von einer Nichtjüdin heißt nicht dein Sohn, sondern ihr Sohn.
12Rabina sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß der Sohn deiner Tochter von einem Nichtjuden dein Sohn heiße. Es wäre anzunehmen, daß Rabina der Ansicht ist, daß, wenn ein Nichtjude oder ein Sklave eine Jisraélitin beschlafen hat, das Kind unbemakelt ist? — Zugegeben, daß es kein Hurenkind ist, aber makellos ist es ebenfalls nicht; es ist ein bemakelter Jisraélit. —
13Jener Schriftvers spricht ja von den sieben Völkern!? — Denn er wird abwendig machen, dies schließt alle Abwendigmachenden ein. —
14Allerdings nach R. Šimo͑n, der den Grund des Schriftverses berücksichtigt, woher dies nach den Rabbanan? — Der Autor, der gegen R. Jose b. R. Jehuda streitet, ist R. Šimo͑n.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.