Jevamot — Blatt 24a
1da ist nach demjenigen, welcher sagt, weil eine Gebundenheit besteht, eine Gebundenheit vorhanden, und nach demjenigen, welcher sagt, weil es verboten ist, das Gesetz von der Schwagerehe zu vereiteln, es verboten, das Gesetz von der Schwagerehe zu vereiteln, hierbei aber ist es ja möglich, daß jedem seine zufällt.
2HABEN SIE SICH BEEILT UND SIE GENOMMEN, SO BRINGE MAN SIE NICHT &C. Šila lehrte: Selbst wenn beide Priester sind. — Aus welchem Grunde? —
3Die Ḥaluça ist ihnen nur rabbanitisch verboten, und bei der zweifelhaften Ḥaluça haben sie es nicht angeordnet. — Ist denn das Verbot der Ḥaluça rabbanitisch, es wird ja gelehrt: Geschiedene, ich weiß dies von der Geschiedenen, woher dies von der Ḥaluça? Es heißt: und eine Frau!? — Es ist rabbanitisch und der Schriftvers ist nur eine Anlehnung.
4DAS GEBOT, DIE SCHWAGEREHE ZU VOLLZIEHEN, LIEGT DEM ÄLTESTEN OB; IST IHM DER JÜNGERE ZUVORGEKOMMEN, SO HAT ER GEWONNEN.
5GEMARA. Die Rabbanan lehrten: So soll der Erstgeborene; hieraus, daß das Gebot, die Schwagerehe zu vollziehen, dem Ältesten obliegt; den sie gebiert, ausgenommen die Sterile, die nicht gebiert; soll eintreten auf den Namen seines Bruders, hinsichtlich der Erbschaft.
6Du sagst, hinsichtlich der Erbschaft, vielleicht ist dem nicht so, sondern hinsichtlich des Namens: [hieß er] Joseph, nenne man ihn Joseph, [hieß er] Joḥanan, nenne man ihn Joḥanan!? — Hierbei heißt es: soll eintreten auf den Namen seines Bruders, und dort heißt es: auf den Namen ihrer Brüder sollen sie genannt werden in ihrem Erbteile; wie dort [das Wort] Namen hinsichtlich der Erbschaft gebraucht wird, ebenso wird auch hier [das Wort] Namen hinsichtlich der Erbschaft gebraucht.
7Daß sein Name nicht ausgelöscht werde, ausgenommen der Kastrat, dessen Name ausgelöscht ist.
8Raba sagte: Wenn auch in der ganzen Tora ein Schriftvers nicht aus seinem Wortlaute kommt, bringt ihn hierbei [der Schluß] durch Wortanalogie vollständig aus seinem Wortlaute. —
9Demnach würde man, wenn nicht [der Schluß] durch Wortanalogie, gesagt haben, [das Wort] Namen sei wörtlich zu verstehen; an wen richtet der Allbarmherzige dieses Gebot: wenn an den Schwager, so müßte es ja heißen: auf den Namen deines Bruders, und wenn an das Gericht, so müßte es ja heißen: soll eintreten auf den Namen des Bruders seines Vaters!? —
10Vielleicht spricht der Allbarmherzige zum Gerichte wie folgt: sagt dem Schwager, daß [das Kind] auf den Namen seines Bruders eintrete. [Der Schluß] durch Wortanalogie aber bringt den Schriftvers vollständig aus seinem Wortlaute. —
11Vielleicht hat, da du sagst, der Schriftvers spreche vom Ältesten, der Erstgeborene die Schwagerehe zu vollziehen, ein anderer aber nicht!? —
12Demnach brauchte ja der Allbarmherzige nicht den nicht gleichzeitig mit ihm gelebt habenden Bruder auszuschließen.
13R. Aḥa wandte ein: Vielleicht schließt dies den Erstgeborenen mütterlicherseits aus!? — Dies kannst du nicht sagen, denn der Allbarmherzige hat die Schwagerehe mit der Erbschaft verbunden, und die Erbschaft erfolgt väterlicherseits und nicht mütterlicherseits. —
14Vielleicht ist, wenn ein Erstgeborener vorhanden ist, das Gebot der Schwagerehe auszuüben, und wenn kein Erstgeborener vorhanden ist, das Gebot der Schwagerehe nicht auszuüben!? — Die Schrift sagt: und einer von ihnen stirbt, worunter auch der Fall einbegriffen ist, daß der Erstgeborene stirbt, und der Allbarmherzige sagt, daß der Jüngere die Schwagerehe vollziehe. —
15Vielleicht nur dann, wenn der Jüngere stirbt, und der Allbarmherzige sagt, daß der Erstgeborene die Schwagerehe vollziehe!? — Der Allbarmherzige hat ja die Frau des nicht gleichzeitig mit ihm gelebt habenden Bruders ausgeschlossen. —
16Vielleicht hat der jüngere, wenn kein Erstgeborener vorhanden und er zuvorgekommen ist, sie sich angeeignet, wenn aber ein Erstgeborener vorhanden und er zuvorgekommen ist, sie sich nicht angeeignet!? —
17Die Schrift sagt: wenn Brüder beisammen wohnen, die Brüder gleichen einander hinsichtlich des Wohnens. — Vielleicht wende man sich, wenn ein Erstgeborener vorhanden ist, an den ältesten, wenn aber kein Erstgeborener vorhanden ist, nicht an den ältesten; wieso lehrte Abajje der Ältere, das Gebot, die Schwagerehe zu vollziehen, liege dem ältesten ob, und wenn er nicht will, man sich an den jüngeren Bruder, und wenn auch dieser nicht will, man sich zurück an den älteren wende!? —
18Gleich dem Erstgeborenen; wie beim Erstgeborenen seine Eigenschaft als Erstgeborener es veranlaßt, ebenso veranlaßt es beim älteren seine Eigenschaft als älterer. —
19Vielleicht erhält der Erstgeborene, wenn er die Schwagerehe vollzieht, die Erbschaft, nicht aber erhält ein anderer, der die Schwagerehe vollzieht, die Erbschaft!? — Die Schrift sagt: soll eintreten auf den Namen seines Bruders, und er trat ein. —
20In welcher Hinsicht nennt ihn demnach der Allbarmherzige Erstgeborener? —
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.