Jevamot — Blatt 28a

1Es heißt: die Ḥaliça zu vollziehen, von vornherein. — Sollte er ihm erwidert haben, dies sei eine Maßregel, denn die Ḥaliça könnte zuerst an der ersten vollzogen werden!? — Es heißt: und nicht die Schwagerehe, und hierbei gilt die Bestimmung von der Schwagerehe überhaupt nicht. —

2Sollte er ihm erwidert haben, dies sei eine Maßregel, weil einer sterben könnte, und es sei verboten, das Gesetz von der Schwagerehe zu vereiteln!? — R. Joḥanan berücksichtigt Todesfälle nicht. —

3Sollte er ihm erwidert haben, hier sei die Ansicht R. Elea͑zars vertreten, welcher sagt, sobald sie ihm eine Stunde verboten war, sei sie ihm ewig verboten!? — Der Schlußsatz lehrt die Ansicht R. Elea͑zars, demnach ist der Anfangsatz nicht von R. Elea͑zar. —

4Sollte er ihm erwidert haben: wenn sie ihm gleichzeitig zugefallen sind, und zwar nach R. Jose dem Galiläer, welcher sagt, es könne genau gleichzeitig erfolgen!? — Der Autor wird es nicht nach R. Jose dem Galiläer festgelegt haben. —

5Sollte er ihm erwidert haben: wenn man nicht weiß, welche ihm zuerst zugefallen ist!? —

6Wieso könnte er demnach lehren, daß, wenn sie sie voreilig geheiratet haben, sie sie entfernen müssen!? Allerdings kann man zum ersten sagen: wer hat sie dir erlaubt, der andere aber kann ja sagen: mein Genosse vollzog die Schwagerehe an der zweiten, ich tat dies an der ersten.

7Deshalb erwiderte er, er wisse nicht, wer den Fall von den Schwestern gelehrt hat. —

8Wir haben gelernt: Ist eine von ihnen einem wegen Inzestes verboten, so ist ihm diese verboten und ihre Schwester erlaubt, dem anderen aber sind beide verboten. Er glaubte, wenn ihm die Schwiegermutter zuerst zugefallen ist;

9weshalb denn, der Schwiegersohn kann ja zuerst die Schwagerehe an der vollziehen, die nicht seine Schwiegermutter ist, sodann ist die Schwiegermutter dem anderen gegenüber eine Schwägerin, die erlaubt war, verboten wurde und wiederum erlaubt worden ist, die somit zurück in den früheren Zustand des Erlaubtseins kommt!?

10R. Papa erwiderte: Wenn ihm die andere, die nicht seine Schwiegermutter ist, zuerst zugefallen ist.

11R. ELEA͑ZAR SAGT, DIE SCHULE ŠAMMAJS LEHRE &C. Es wird gelehrt: R. Elea͑zar sagt, die Schule Šammajs lehre, sie dürfen sie behalten, und die Schule Hillels lehre, sie müssen sie entfernen. R. Šimo͑n sagt, sie dürfen sie behalten. Abba Šaúl sagt, die Schule Hillels sei hierbei erleichternd: die Schule Šammajs lehre, sie müssen sie entfernen, und die Schule Hillels lehre, sie dürfen sie behalten.

12Nach wessen Ansicht lehrt R. Šimo͑n: wenn nach der Schule Šammajs, so sagt er ja das, was R. Elea͑zar, und wenn nach der Schule Hillels, so sagt er ja das, was Abba Šaúl!? — Er meint es wie folgt: die Schule Šammajs und die Schule Hillels streiten nicht darüber.

13IST EINE VON IHNEN &C. Dies wurde ja bereits einmal gelehrt: ist die Schwägerin ihre Schwester, so ist an ihr die Ḥaliça oder die Schwagerehe zu vollziehen!? —

14Beides ist nötig. Würde er nur jenes gelehrt haben, so könnte man glauben, weil nicht ein zweiter zu berücksichtigen ist, nicht aber hierbei, wo ein zweiter zu berücksichtigen ist.

15Und würde er nur dieses gelehrt haben, so könnte man glauben, weil ein zweiter vorhanden ist, der dies beweist, nicht aber dort, wo kein zweiter vorhanden ist. Daher ist beides nötig.

16WEGEN EINES GEBOTES VERBOTEN &C. Auch dies wurde ja bereits gelehrt:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.