Jevamot — Blatt 29a
1R. Šimo͑n sagt ja, an zwei Schwestern sei weder die Ḥaliça noch die Schwagerehe zu vollziehen!? —
2Mit Rücksicht auf andere Fälle des Verbotenseins wegen eines Gebotes. —
3Erklärlich ist es von dieser selbst, wie ist es hinsichtlich ihrer Schwester zu erklären!? — Wegen dieser selbst ist dies auch bei der Schwester angeordnet worden. —
4Beim Inzeste ist dies ja nicht angeordnet worden!? — Anders verhält es sich beim Inzeste; hierüber sind die Leute unterrichtet und es ist bekannt.
5WENN VON DREI BRÜDERN ZWEI MIT ZWEI SCHWESTERN VERHEIRATET WAREN UND EINER LEDIG IST, UND NACHDEM DER LEDIGE NACH DEM TODE DES EINEN MIT EINER DER SCHWESTERN VERHEIRATETEN BRUDERS AN [DIE WITWE] DIE EHEFORMEL GERICHTET HAT, AUCH DER ZWEITE BRUDER GESTORBEN IST, SO BLEIBE,
6WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, SEINE FRAU BEI IHM, UND DIE ANDERE GEHE ALS SCHWESTER SEINER FRAU FREI AUS; DIE SCHULE HILLELS SAGT, ER ENTFERNE SEINE FRAU DURCH SCHEIDEBRIEF UND ḤALIÇA, UND DIE FRAU SEINES BRUDERS DURCH ḤALIÇA. DAS IST [DER FALL], WORÜBER SIE SAGTEN: WEHE IHM WEGEN SEINER FRAU, WEHE IHM WEGEN DER FRAU SEINES BRUDERS!
7GEMARA. Was schließen [die Worte] ‘das ist’ aus? — Sie schließen die Lehre R. Jehošua͑s aus; daß man nicht nach ihm entscheide, sondern nach R. Gamliél oder nach R. Elie͑zer.
8R. Elea͑zar sagte: Man sage nicht, nach der Schule Šammajs erfolge durch die Eheformel eine vollständige Aneignung, sodaß, wenn er sie durch einen Scheidebrief entfernen will, dies ausreiche, vielmehr ist nach der Schule Šammajs durch die Eheformel die Aneignung nur insofern wirksam, die Nebenbuhlerin zu verdrängen.
9R. Abin sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: die Schule Šammajs lehre, sie dürfen sie behalten; nur behalten und nicht von vornherein [heiraten].
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.