Jevamot — Blatt 32a
1und teilweise niedergerissen. —
2Mag man doch sagen!? — Wenn er zuerst die Schwagerehe und nachher die Ḥaliça vollzieht, ist dem auch so,
3zu berücksichtigen ist aber, er könnte zuerst die Ḥaliça und nachher die Schwagerehe vollziehen; er würde dann [die Worte] der nicht errichtet übertreten, denn der Allbarmherzige sagt damit, sobald er nicht errichtet hat, dürfe er nicht mehr errichten.
4Raba sagte: Hat er ihr auf die Eheformel einen Scheidebrief gegeben, so ist ihre Nebenbuhlerin erlaubt; sie selbst aber ist verboten, da man sie mit der Empfängerin eines Scheidebrief es verwechseln könnte.
5Manche lesen: Raba sagte: Hat er ihr auf die Eheformel einen Scheidebrief gegeben, so ist sogar sie selber erlaubt, denn was er an ihr getan hat, nahm er zurück.
6WENN ZWEI BRÜDER MIT ZWEI SCHWESTERN VERHEIRATET WAREN, UND EINER VON IHNEN UND DARAUF DIE FRAU DES ANDEREN GESTORBEN IST, SO IST IHM DIESE FÜR IMMER VERBOTEN, WEIL SIE IHM EINE STUNDE VERBOTEN WAR.
7GEMARA. Selbstverständlich, wenn sie in jenem Falle, wo sie aus seiner Familie nicht vollständig verdrängt war, verboten ist, um wieviel mehr hierbei, wo sie aus seiner Familie vollständig verdrängt war!? — Der Autor hatte diesen Fall zuerst gelehrt, während er bei jenem erlaubend zu entscheiden gedachte; später aber entschied er verbietend und lehrte ihn aus Bevorzugung zuerst; die Mišna aber wich nicht von ihrem Platze.
8Die Rabbanan lehrten: Hat er ihr beigewohnt, so ist er schuldig wegen der Frau seines Bruders und wegen der Schwester seiner Frau — so R. Jose. R. Šimo͑n sagt, er sei nur wegen der Frau seines Bruders schuldig. Es wird ja aber gelehrt: R. Šimo͑n sagt, er sei nur wegen der Schwester seiner Frau schuldig!? —
9Das ist kein Einwand; das eine, wenn zuerst der Überlebende und nachher der Verstorbene geheiratet hat, und das andere, wenn zuerst der Verstorbene und nachher der Überlebende geheiratet hat. —
10Soll doch nach R. Šimo͑n in dem Falle, wenn zuerst der Verstorbene und nachher der Überlebende geheiratet hat, da das Verbot der Schwester seiner Frau nicht Platz greift, an ihr die Schwagerehe vollzogen werden!? —
11R. Aši erwiderte: Das Verbot der Schwester seiner Frau befindet sich in der Schwebe, sodaß, wenn das Verbot der Frau seines Bruders beseitigt wird, das Verbot der Schwester seiner Frau Platz greift; es schwindet daher nicht. —
12Ist R. Jose denn der Ansicht, ein Verbot erstrecke sich auf Verbotenes, es wird ja gelehrt: Wenn jemand ein Verbot, das mit zwei Todesstrafen belegt ist, begangen hat, so wird er mit der schwereren bestraft; R. Jose sagt, mit der zuerst platzgreifenden.
13Ferner wird gelehrt: Wieso wird er nach R. Jose mit der zuerst platzgreifenden bestraft? War sie zuerst seine Schwiegermutter und nachher Ehefrau, so wird er wegen [der Beiwohnung] seiner Schwiegermutter bestraft, und war sie zuerst Ehefrau und nachher seine Schwiegermutter, so wird er wegen [der Beiwohnung] einer Ehefrau bestraft.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.