Jevamot — Blatt 33a
1Worin besteht ihr Streit? — [Sie streiten] über das einbegreifende Verbot nach R. Jose. R. Ḥija ist der Ansicht, nach R. Jose sei man wegen des einbegreifenden Verbotes zweimal schuldig, und Bar Qappara ist der Ansicht, man sei nur einmal schuldig. —
2Wieso ist es hierbei ein einbegreifendes Verbot? Allerdings bei einem Gemeinen: vorher war ihm die Arbeit erlaubt und der Tempeldienst verboten, und durch das Hinzukommen des Šabbaths ist ihm die Arbeit verboten worden, somit auch der Tempeldienst.
3Desgleichen beim Gebrechenbehafteten: vorher war ihm das Essen erlaubt und der Tempeldienst verboten, und durch das Hinzukommen der Unreinheit ist ihm das Essen verboten worden, somit auch der Tempeldienst. Beim Abgekniffenen aber tritt ja das Verbot gleichzeitig und nicht einbegreifend ein!? —
4Vielmehr, sie streiten über die gleichzeitig eintretenden Verbote nach R. Jose. R. Ḥija ist der Ansicht, nach R. Jose sei man wegen gleichzeitig eintretender Verbote zweimal schuldig, und Bar Qappara ist der Ansicht, man sei nur einmal schuldig. —
5Wieso treten hierbei die Verbote gleichzeitig ein? — Beim Gemeinen, der am Šabbath den Tempeldienst verrichtet hat, wenn er an diesem Šabbath zwei Haare bekommen hat; [Dienst eines] Gemeinen und [Entweihung des] Šabbaths treten gleichzeitig ein.
6Desgleichen beim Gebrechenbehafteten, wenn er während der Unreinheit zwei Haare bekommen hat; Gebrechenschaft und Unreinheit treten gleichzeitig ein. Oder auch, wenn er sich den Finger mit einem unreinen Messer abgeschnitten hat. —
7Allerdings ist nach R. Ḥija zu erklären, Rabbi habe ihn nach R. Jose und Bar Qappara nach R. Šimo͑n gelehrt, nach Bar Qappara aber müßte ja R. Ḥija falsch [geschworen] haben!? —
8Vielmehr, sie streiten über gleichzeitig eintretende Verbote nach R. Šimo͑n. — Allerdings schwor R. Ḥija, um die Ansicht R. Šimo͑ns aus ihrer Festigkeit zu bringen, wozu aber brauchte Bar Qappara zu schwören!? — Ein Einwand. —
9Allerdings ist nach Bar Qappara zu erklären, Rabbi habe ihn nach R. Šimo͑n und R. Ḥija nach R. Jose gelehrt, nach R. Ḥija aber müßte ja Bar Qappara falsch [geschworen] haben!? —
10R. Ḥija kann dir erwidern. Rabbi lehrte es hinsichtlich zweier Fälle, daß man frei sei,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.