Jevamot — Blatt 34a

1Wer ist der Autor, nach welchem das einbegreifende, das weitergehende und das gleichzeitig erfolgte Verbot Geltung haben?

2R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Es ist R. Meír, denn es wird gelehrt: Mancher ist wegen eines Essens vier Sündopfer und ein Schuldopfer schuldig:

3wenn ein Unreiner am Versöhnungstage von Opfern zurückgebliebenen Talg gegessen hat.

4R. Meír sagt, wenn es am Šabbath erfolgt ist und er ihn im Munde hinausgebracht hat, so ist er auch dieserhalb schuldig.

5Man erwiderte ihm: Dies fällt nicht unter diesen Namen. Nach wessen Ansicht lehrte es R. Meír: wenn nach R. Jehošua͑, so sagt er ja, daß, wenn jemand sich hinsichtlich eines Gebotes geirrt hat, er frei sei!? — Vielmehr, nach R. Elie͑zer.

6Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich nach R. Jehošua͑, denn nur in jenem Falle von den Kindern, wobei die Zeit drängt, sagt R. Jehošua͑, daß, wenn er sich hinsichtlich eines Gebotes geirrt hat, er frei sei, nicht aber hierbei, wo die Zeit nicht drängt. —

7Auch bei der Hebe drängt ja die Zeit nicht, dennoch ist man nach ihm frei!? Wir haben nämlich gelernt: Wenn [ein Priester] Hebe gegessen hat, und es bekannt wird, daß er der Sohn einer Geschiedenen oder einer Ḥaluça ist, so ist er nach R. Elie͑zer zum Ersatz des Grundwertes und des Fünftels verpflichtet und nach R. Jehošua͑ frei. —

8Hierzu wird gelehrt: R. Bebaj b. Abajje erklärte, hier werde von Hebe am Vorabend des Pesaḥfestes gelehrt, wo die Zeit drängt.

9Wenn du aber willst, sage ich: wenn die Verbote in Tateinheit erfolgt sind, [auch] nach R. Šimo͑n. —

10Allerdings können sie alle [gleichzeitig] erfolgen, wenn die einen einen Vertreter bestellt haben und die anderen einen Vertreter bestellt haben, und die Vertreter zusammengetroffen sind, wieso aber die Menstruation!?

11R. A͑mram erwiderte im Namen Rabhs: Wenn sie den Fluß hatten an der Wende des dreizehnten Lebensjahres jener, wo jene strafmündig werden, und der Wende ihres eigenen zwölften Lebensjahres, wo sie selber strafmündig werden.

12MAN LASSE &C. GETRENNT. Eine Frau wird ja nicht durch den ersten Beischlaf schwanger!? R. Naḥman erwiderte im Namen des Rabba b. Abahu: Wenn sie den Beischlaf vollzogen und ihn wiederholt haben. — Wieso lehrte demnach R. Ḥija, es seien sechzehn Sündopfer, es sind ja zweiunddreißig!? —

13Auch nach deiner Auffassung sind es ja, da man nach R. Elie͑zer wegen jedes Stoßes besonders schuldig ist, bedeutend mehr!? Du mußt also erklären, er spreche nur vom ersten Stoße, ebenso spricht er nur vom ersten Beischlaf.

14Raba sprach zu R. Naḥman:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.