Jevamot — Blatt 35a

1und zwar haben die Rabbanan bei der Minderjährigen die Großjährige berücksichtigt. —

2Berücksichtigen wir denn bei der Minderjährigen die Großjährige, wir haben ja gelernt, daß, wenn sie minderjährig und nicht geburtsfähig sind, man sie sofort zurückkehren lasse!? R. Gidel erwiderte im Namen Rabhs: Es war eine Entscheidung für einen besonderen Fall. — Demnach ereignete sich dies!? — Vielmehr, gleich einer Entscheidung für einen besonderen Fall, weil das Vertauschen ungewöhnlich ist.

3Eine andere Lesart lautet wie folgt: Šemuél sagte: Sie alle müssen drei Monate warten, ausgenommen die großjährige Proselytin und die freigelassene Sklavin. Demnach braucht eine minderjährige Jisraélitin keine drei Monate zu warten. Wieso: wenn durch Weigerung, so sagte dies Šemuél bereits einmal, und wenn durch einen Scheidebrief, so sagte ja Šemuél, sie müsse es!? Šemuél sagte nämlich: Erklärte sie ihm die Weigerung, so braucht sie keine drei Monate zu warten, gab er ihr einen Scheidebrief, so muß sie drei Monate warten. — Vielmehr, beim außerehelichen Beischlaf, denn bei einer Minderjährigen ist der außereheliche Beischlaf ungewöhnlich. —

4Bei der Proselytin und der freigelassenen Sklavin ist ja der außereheliche Beischlaf nicht ungewöhnlich, somit sollte man es bei ihnen anordnen!? — Er ist der Ansicht R. Joses. Es wird nämlich gelehrt: Eine Proselytin, eine Gefangene oder eine Sklavin, die ausgelöst worden ist, sich bekehrt hat, oder freigelassen wurde, müssen drei Monate warten — so R. Jehuda; R. Jose erlaubt ihnen, sich sofort zu verloben und zu verheiraten. Rabba sagte: Folgendes ist der Grund R. Joses: er ist der Ansicht, eine Frau verwende beim Huren Watte, damit sie nicht schwanger werde.

5Abajje sprach zu ihm: Allerdings ist eine Proselytin, da sie sich zu bekehren beabsichtigt, vorsichtig, um zwischen dem in Heiligkeit gesäeten Samen und dem nicht in Heiligkeit gesäeten Samen zu trennen, ebenso sind die Gefangene und die Sklavin vorsichtig, sobald sie [ihre Freilassung] von ihrem Herrn erfahren, wieso aber diejenige, die wegen Zahn und Auge frei ausgeht!?

6Wolltest du erwidern, R. Jose pflichtete bei Unvorhergesehenem bei, so wird ja gelehrt, daß die Genotzüchtigte und Verführte, wie R. Jehuda sagt, drei Monate warten müssen, und nach R. Jose sich sofort verloben und verheiraten dürfen!?

7Vielmehr erwiderte Abajje, wenn eine Frau hurt, so dreht sie sich um, damit sie nicht schwanger werde. — Und jener!? — Man berücksichtige, sie hat sich vielleicht nicht gut umgedreht.

8SIND ES PRIESTERSTÖCHTER &C. Nur Priesterstöchter und nicht Jisraélitinnen!? — Lies: sind es Priestersfrauen. — Nur Priestersfrauen und nicht Jisraélitenfrauen!?

9R. A͑mram sagte ja, folgendes habe R. Šešeth gesagt und ihnen die Augen durch eine Mišna erleuchtet: Wenn die Frau eines Jisraéliten genotzüchtigt wurde, so ist sie, obgleich sie ihrem Manne erlaubt ist, für den Priesterstand untauglich.

10Raba erwiderte: Er meint es wie folgt: Wenn sie Priesterstöchter und mit Jisraéliten verheiratet sind, so sind sie auch im Elternhause für die Hebe ungeeignet.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.