Jevamot — Blatt 35b
1WENN JEMAND AN SEINER SCHWÄGERIN DIE ḤALIÇA VOLLZOGEN HAT, UND ES SICH ERGIBT, DASS SIE SCHWANGER WAR, UND SIE GEBIERT, SO SIND, WENN DAS KIND LEBENSFÄHIG IST, IHM IHRE VERWANDTEN UND IHR SEINE VERWANDTEN ERLAUBT, AUCH HAT ER SIE FÜR DEN PRIESTERSTAND NICHT UNTAUGLICH GEMACHT;
2IST DAS KLND NICHT LEBENSFÄHIG, SO SIND IHM IHRE VERWANDTEN UND IHR SEINE VERWANDTEN VERBOTEN, AUCH HAT ER SIE FÜR DEN PRIESTERSTAND UNTAUGLICH GEMACHT.
3WENN JEMAND SEINE SCHWÄGERIN GENOMMEN HAT, UND ES SICH ERGIBT, DASS SIE SCHWANGER WAR, UND SIE GEBIERT, SO MUSS ER SIE, WENN DAS KIND LEBENSFÄHIG IST, ENTFERNEN, AUCH SIND SIE ZU EINEM SÜNDOPFER VERPFLICHTET;
4IST DAS KIND NICHT LEBENSFÄHIG, SO BEHALTE ER SIE.
5IST ES ZWEIFELHAFT, OB ES EIN NEUNMONATSKIND VOM ERSTEN ODER EIN SIEBENMONATSKIND VOM ANDEREN IST, SO MUSS ER SIE ENTFERNEN, DAS KIND IST UNBEMAKELT, UND SIE SIND ZU EINEM SCHWEBESCHULDOPFER VERPFLICHTET.
6GEMARA. Es wurde gelehrt: Wenn jemand die Ḥaliça an einer Schwangeren vollzogen und sie abortiert hat, so benötigt sie, wie R. Joḥanan sagt, nicht der Ḥaliça von den Brüdern, und wie Reš Laqiš sagt, der Ḥaliça von den Brüdern.
7R. Joḥanan sagt, sie benötige nicht der Ḥaliça von den Brüdern, denn die Ḥaliça einer Schwangeren heißt Ḥaliça und die Beiwohnung einer Schwangeren heißt Beiwohnung. Reš Laqiš sagt, sie benötige der Ḥaliça von den Brüdern, denn die Ḥaliça einer Schwangeren heißt nicht Ḥaliça und die Beiwohnung einer Schwangeren heißt nicht Beiwohnung. —
8Worauf beruht ihr Streit? — Wenn du willst, sage ich: auf einem Schriftverse, und wenn du willst, sage ich: auf einem Vernunftgrunde.
9Wenn du willst, sage ich, auf einem Vernunftgrunde. R. Joḥanan ist der Ansicht, wenn [der Prophet] Elijahu kommen und sagen würde, die Schwangere werde abortieren, müßte ja an ihr die Ḥaliça oder die Schwagerehe vollzogen werden, und in diesem Falle hat sich dies nachträglich ergeben;
10Reš Laqiš aber sagt. die nachträgliche Entscheidung sei nicht rückwirkend.
11Wenn du willst, sage ich, auf einem Schriftverse. R. Joḥanan ist der Ansicht, der Allbarmherzige sagt: und einen Sohn hat er nicht, und er hat keinen; Reš Laqiš aber erklärt: und einen Sohn hat er nicht, man forsche nach.
12R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Ist das Kind nicht lebensfähig, so sind ihm ihre Verwandten und ihr seine Verwandten verboten, auch hat er sie für den Priesterstand untauglich gemacht. Einleuchtend ist es nach meiner Ansicht, die Ḥaliça einer Schwangeren heiße Ḥaliça, daß er sie untauglich gemacht hat; wieso aber hat er sie nach deiner Ansicht, die Ḥaliça einer Schwangeren heiße nicht Ḥaliça, für den Priesterstand untauglich gemacht!?
13Dieser erwiderte: Rabbanitisch, nur als Erschwerung.
14Manche lesen: Reš Laqiš wandte gegen R. Joḥanan ein: Ist das Kind nicht lebensfähig, so sind ihm ihre Verwandten und ihr seine Verwandten verboten, auch hat er sie für den Priesterstand untauglich gemacht. Einleuchtend ist es nach meiner Ansicht, die Ḥaliça einer Schwangeren heiße nicht Ḥaliça, daß er erschwerend lehrt, er habe sie für den Priesterstand untauglich gemacht, nicht aber, sie benötige nicht der Ḥaliça von den Brüdern;
15nach deiner Ansicht aber sollte er doch lehren, sie benötige nicht der Ḥaliça von den Brüdern!? — Dem ist auch so; da er aber im Anfangsatze lehrt, er habe sie nicht untauglich gemacht, lehrt er entsprechend im Schlußsatze, er habe sie untauglich gemacht.
16R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Ist das Kind nicht lebensfähig, so behalte er sie. Einleuchtend ist es nach meiner Ansicht, die Ḥaliça einer Schwangeren heiße Ḥaliça und die Beiwohnung einer Schwangeren heiße Beiwohnung, daß er lehrt: so behalte er sie;
17nach deiner Ansicht aber, die Ḥaliça einer Schwangeren heiße nicht Ḥaliça und die Beiwohnung einer Schwangeren heiße nicht Beiwohnung, sollte es doch heißen: so wiederhole er die Beiwohnung und behalte sie!? — Unter behalten ist zu verstehen, er wiederhole die Beiwohnung und behalte sie; es ist unerläßlich.
18Manche lesen: Reš Laqiš wandte gegen R. Joḥanan ein: Ist das Kind nicht lebensfähig, so behalte er sie. Einleuchtend ist es nach meiner Ansicht, die Ḥaliça einer Schwangeren heiße nicht Ḥaliça und die Beiwohnung einer Schwangeren heiße nicht Beiwohnung, daß er lehrt: so behalte er sie, er wohne ihr wiederum bei und behalte sie, es ist unerläßlich;
19nach deiner Ansicht aber sollte es doch heißen: wenn er will, entferne er sie, und wenn er will, behalte er sie!? — Dem ist auch so; da er aber im Anfangsatze lehrt, er entferne sie, lehrt er entsprechend im Schlußsatze, er behalte sie.
20Man wandte ein: Wenn jemand seine Schwägerin genommen hat, und es sich ergibt, daß sie schwanger war, so darf ihre Nebenbuhlerin nicht heiraten, weil das Kind vielleicht lebensfähig ist. — Im Gegenteil, wenn das Kind lebensfähig ist, ist ja die Nebenbuhlerin entbunden!? — Lies vielmehr: weil das Kind viel leicht nicht lebensfähig ist. —
21Weshalb darf, wenn du sagst, die Beiwohnung einer Schwangeren heiße Beiwohnung, die Nebenbuhlerin nicht heiraten, sie sollte doch durch die Beiwohnung ihrer Gefährtin entbunden sein!?
22Abajje erwiderte: Hinsichtlich der Beiwohnung stimmen alle überein, daß sie nicht entbinde, sie streiten nur über die Ḥaliça.
23R. Joḥanan ist der Ansicht, die Ḥaliça einer Schwangeren heiße Ḥaliça, die Beiwohnung einer Schwangeren aber heiße nicht Beiwohnung, und Reš Laqiš ist der Ansicht, weder heiße die Beiwohnung einer Schwangeren Beiwohnung, noch heiße die Ḥaliça einer Schwangeren Ḥaliça.
24Raba sprach zu ihm: Wie du es nimmst: heißt die Beiwohnung einer Schwangeren Beiwohnung, so heißt auch die Ḥaliça einer Schwangeren Ḥaliça; und heißt die Beiwohnung einer Schwangeren nicht Beiwohnung, so heißt auch die Ḥaliça einer Schwangeren nicht Ḥaliça, denn wir wissen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.