Jevamot — Blatt 36b
1Hierzu sagte Reš Laqiš, er erwerbe es nur dann, wenn jener gesagt hat: dieser und jener sollen dieses Feld und jenes Feld erben, die ich ihnen geschenkt habe, daß sie sie erben.
2Und eine auf das, was wir gelernt haben: Wenn jemand seine Güter seinem Sohne für nach dem Tode verschrieben hat, so kann der Vater nichts verkaufen, weil sie dem Sohne verschrieben sind, und der Sohn nichts verkaufen, weil sie sich im Besitze des Vaters befinden. Verkauft der Vater, so ist der Verkauf bis zu seinem Tode gültig, verkauft der Sohn, so erhält es der Käufer erst nachdem der Vater gestorben ist.
3Hierzu wurde gelehrt: Wenn der Sohn bei Lebzeiten des Vaters verkauft hat und bei Lebzeiten des Vaters gestorben ist, so hat der Käufer, wie R. Joḥanan sagt, es nicht erworben, und wie Reš Laqiš sagt, es wohl erworben.
4R. Joḥanan sagt, der Käufer habe es nicht erworben, weil der Besitz der Früchte dem Besitze des Kapitals gleicht,
5und Reš Laqiš sagt, er habe es erworben, weil der Besitz der Früchte nicht dem Besitze des Kapitals gleicht.
6IST DAS KIND NICHT LEBENSFÄHIG &C. Es wird gelehrt: Im Namen R. Elea͑zars sagten sie, er entferne sie durch einen Scheidebrief.
7Raba sagte: R. Meír und R. Elea͑zar lehrten dasselbe. R. Elea͑zar das, wovon wir gesprochen haben, und
8R. Meír in folgender Lehre: Man heirate nicht die Schwangere und die Säugende eines anderen; hat man geheiratet, so entferne man sie und heirate sie nie wieder – so R. Meír; die Weisen sagen, man entferne sie, und sobald die Zeit heranreicht, nehme man sie wieder.
9Abajje sprach zu ihm: Wieso dies, vielleicht ist R. Elea͑zar dieser Ansicht nur hierbei, wo er auf die nach der Tora inzestuöse Frau seines Bruders stoßen könnte, da aber, wo es sich um ein rabbanitisches Verbot handelt, ist er der Ansicht der Rabbanan.
10Oder aber: vielleicht ist R. Meír dieser Ansicht nur da, weil dies rabbanitisch [verboten] ist, und die Weisen für ihre Worte eine größere Festigung getroffen haben als für die der Tora, hierbei aber, bei [einem Verbote] der Tora hält man sich fern.
11Raba sagte: [Auch] nach den Weisen entferne man sie durch einen Scheidebrief. Mar Zuṭra sagte: Dies ist auch zu beweisen; es heißt: entferne man sie, nicht aber: trenne man sie. Schließe hieraus.
12R. Aši sprach zu R. Hoša͑ja, dem Sohne R. Idis: Dort haben wir gelernt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Was beim Menschen dreißig Tage alt wurde, ist keine Fehlgeburt. Demnach ist es zweifelhaft, solange es nicht so alt wurde.
13Ferner wird gelehrt: Wenn [das Kind] innerhalb dreißig Tagen gestorben und sie angetraut worden ist, so ist an ihr,
14wie Rabina im Namen Rabas sagt, wenn sie die Frau eines Jisraéliten ist, die Ḥaliça zu vollziehen, und wenn sie die Frau eines Priesters ist, die Ḥaliça nicht zu vollziehen, und wie
15R. Mešaršeja im Namen Rabas sagt, ob so oder so die Ḥaliça zu vollziehen.
16Rabina sprach zu R. Mešaršeja:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.