Jevamot — Blatt 37b
1damit nicht die Halakoth einander widersprechen.
2Abajje sprach: Woher entnehme ich, daß R. Elie͑zer b. Ja͑qob das Zweifelhafte dem Entschiedenen gleichstellt?
3Es wird gelehrt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte: Wenn er mehreren Frauen beigewohnt hat und nicht weiß, welche es ist, oder wenn ihr mehrere Männer beigewohnt haben, und sie nicht weiß, von wem sie konzipiert hat, so geschieht es, daß ein Vater seine Tochter oder ein Bruder seine Schwester heiratet und die Welt voller Hurenkinder wird. Hierüber heißt es: und das Land voll Unzucht werde. –
4Und Raba!? – Er kann dir erwidern, er meine es wie folgt: was entsteht daraus?
5Noch mehr sagte R. Elie͑zer b. Ja͑qob: Man darf nicht eine Frau in einer Provinz und dann eine Frau in einer anderen Provinz nehmen, denn sie könnten zusammenkommen und so ein Bruder seine Schwester heiraten. –
6Dem ist ja aber nicht so, Rabh pflegte ja, wenn er in Dardšiš eintraf, ausrufen zu lassen: Welche [Frau] will mir für einen Tag angehören? Und R. Naḥman pflegte, wenn er in Šekançib eintraf, ausrufen zu lassen: Welche [Frau] will mir für einen Tag angehören!? –
7Anders verhielt es sich bei den Gelehrten, deren Namen bekannt waren. –
8Raba sagte ja aber, daß, wenn man [eine Frau] zur Heirat aufgefordert und sie eingewilligt hat, sie sieben Reinheitstage abwarten müsse!? –
9Die Rabbanan sandten [vorher] ihre Boten, die es ihnen sagten. Wenn du aber willst, sage ich: die Rabbanan waren nur mit ihnen beisammen. Der Meister sagte nämlich: Wer Brot im Korbe hat, ist nicht mit dem zu vergleichen, der kein Brot im Korbe hat.
10Es wird gelehrt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte: Man darf nicht eine Frau nehmen mit der Absicht, sich von ihr scheiden zu lassen, denn es heißt: sinne nicht Böses wider deinen Nächsten, während er arglos bei dir weilt.
11Wenn der Zweifelhafte und der Schwager über das Vermögen des Verstorbenen streiten,
12der Zweifelhafte sagt, er sei der Sohn des Verstorbenen, und das Vermögen gehöre ihm, und der Schwager sagt, er sei sein Sohn, und ihm gehöre nichts vom Vermögen, so ist dies Geld, worüber ein Zweifel besteht, und das Geld, worüber ein Zweifel besteht, ist zu teilen.
13Wenn der Zweifelhafte und die Kinder des Schwagers über das Vermögen des Verstorbenen streiten, der Zweifelhafte sagt, er sei der Sohn des Verstorbenen, und das Vermögen gehöre ihm, und die Kinder des Schwagers sagen, er sei ihr Bruder, und nur ein Anteil mit ihnen gehöre ihm.
14Hierüber wollten die Rabbanan vor R. Mešaršeja sagen, es sei mit dem Falle der folgenden Mišna identisch: Er beerbt sienicht, sie aber beerben ihn.
15Hierbei entgegengesetzt; da können sie zu ihm sagen: wenn du den Beweis antrittst, erhältst du,
16ebenso kann er hierbei zu ihnen sagen: wenn ihr den Beweis antretet, erhält ihr.
17Da sprach R. Mešaršeja zu ihnen: Es ist nicht identisch; da besteht über sie kein Zweifel und über ihn ein Zweifel, hierbei aber besteht über beide ein Zweifel.
18Mit dieser Mišna identisch ist vielmehr der Fall, wenn der Zweifelhafte und die Söhne des Schwagers über das Vermögen des Schwagers streiten; hierbei können sie zu ihm sagen: wenn du den Beweis antrittst, daß du unser Bruder bist, erhältst du.
19Wenn der Zweifelhafte und die Söhne des Schwagers über das Vermögen des Schwagers streiten, nachdem der Schwager einen Anteil vom Vermögen des Verstorbenen erhalten hatte,
20die Kinder des Schwagers sagen: wenn du den Beweis antrittst, daß du unser Bruder bist, erhältst du, und der Zweifelhafte ihnen erwidert: wie ihr wollt: bin ich euer Bruder, so gebührt mir ein Anteil mit euch, und bin ich der Sohn des Verstorbenen, so gebt mir die Hälfte zurück, die euer Vater bei der Teilung mit mir erhalten hat.
21Hierüber sagte R. Abba im Namen Rabhs, das Urteil bleibe bestehen, und R. Jirmeja sagte, das Urteil sei aufzuheben.
22Es wäre anzunehmen, daß sie denselben Streit führen wie Admon und die Rabbanan in der folgenden Mišna: Wenn jemand nach dem Überseelande gegangen war und ihm der Weg zu seinem Felde verloren ging, so gehe er, wie Admon sagt, den kürzesten; die Weisen sagen, entweder kaufe er sich einen Weg um hundert Minen oder er fliege durch die Luft.
23Wir wandten gegen die Rabbanan ein: Admon hat ja recht!? Und R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: In dem Falle, wenn vier Personen es an den vier Seiten umgeben. –
24Was ist demnach der Grund Admons? Raba erwiderte: Wenn es vier [Rechtsnachfolger] von vier [Vorbesitzern] oder vier [Rechtsnachfolger] von einem [Vorbesitzer] sind, stimmen alle überein, daß sie ihn abweisen können,
25sie streiten nur über einen [Rechtsnachfolger] von vier [Vorbesitzern]. Admon ist der Ansicht, er könne zu ihm sagen: auf jeden Fall befindet sich mein Weg bei dir; die Rabbanan aber sind der Ansicht, [dieser könne ihm erwidern:] schweigst du, so ist es recht, wenn aber nicht, so gebe ich den Kaufschein den Eigentümern zurück, und du kannst mit ihnen keinen Prozeß führen.
26Es wäre also anzunehmen, daß R. Abba der Ansicht der Rabbanan
27und R. Jirmeja der Ansicht Admons ist. –
28R. Abba kann dir erwidern : meine Ansicht gilt auch nach Admon, denn Admon vertritt seine Ansicht nur da, weil er zu ihm sagen kann,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.