Jevamot — Blatt 39b

1Manche sagen: Hinsichtlich der Beiwohnung stimmen alle überein, daß die Beiwohnung des Kleineren zu bevorzugen sei, sie streiten nur über die Ḥaliça des Kleineren,

2und die Lehre lautet wie folgt: Über die Ḥaliça des Kleineren und die Ḥaliça des Größeren streiten R. Joḥanan und R. Jehošua͑ b. Levi; einer sagt, die Ḥaliça des Größeren sei zu bevorzugen, und einer sagt, sie gleichen einander.

3Einer sagt, die Ḥaliça des Größeren sei zu bevorzugen, denn das Gebot liegt dem Ältesten ob, und einer sagt, nur vom Gebote der Schwagerehe sagen wir, es liege dem Ältesten ob, hinsichtlich der Ḥaliça aber gleichen sie einander. –

4Wir haben gelernt: Wollen auch diese nicht, so wende man sich zurück an den Ältesten. Doch wohl, wenn sie nicht die Schwagerehe, sondern die Ḥaliça vollziehen wollen, und er lehrt, daß man sich zurück an den Ältesten wende. Schließe hieraus, daß die Ḥaliça des Größeren zu bevorzugen ist!? –

5Nein, sie wollen nicht, wenn sie weder die Ḥaliça noch die Schwagerehe vollziehen wollen. – Desgleichen beim Ältesten, wenn er weder die Ḥaliça noch die Schwagerehe vollziehen will; weshalb wende man sich zurück an ihn, um ihn zu zwingen, zwinge man doch jene!? – Da das Gebot ihm obliegt, zwinge man ihn. –

6Komm und höre: Verweist er auf einen älteren [Bruder], bis er aus dem Überseelande heimkehrt, so höre man nicht auf ihn. Weshalb höre man nicht auf ihn, wenn du sagst, die Ḥaliça des Größeren sei zu bevorzugen, man sollte doch warten, vielleicht kommt er und vollzieht die Schwagerehe!? –

7Weshalb höre man nicht auf ihn, auch nach deiner Ansicht, wenn er auf einen Minderjährigen [verweist], bis er großjährig ist, man sollte doch warten, vielleicht vollzieht dieser, wenn er großjährig ist, die Schwagerehe!? [Oder vielleicht vollzieht er selber die Schwagerehe]!? Vielmehr schiebe man ein Gebot nicht hinaus.

8Dort haben wir gelernt: Das Gebot der Schwagerehe geht dem Gebote der Ḥaliça vor. Dies galt früher, wo man die Ausübung des Gebotes bezweckte, jetzt aber, wo man nicht die Ausübung des Gebotes bezweckt, sagten sie, geht das Gebot der Ḥaliça dem Gebote der Schwagerehe vor.

9Rabh sagte: Man zwinge nicht. Wenn sie vor Rabh kamen, sprach er: willst du, vollziehe die Ḥaliça, und willst du, vollziehe die Schwagerehe, der Allbarmherzige hat es dir freigestellt. [Es heißt :] wenn der Mann nicht will, wenn er aber will, vollziehe er nach Belieben die Ḥaliça oder die Schwagerehe.

10Und auch R. Jehuda ist der Ansicht, man zwinge ihn nicht, denn R. Jehuda ordnete an, in der Ḥaliçaurkunde [folgendes zu schreiben: Wir bekunden,] daß N., Tochter des N., ihren Schwager N. vor uns aufs Gericht kommen ließ, und wir uns überzeugt haben, daß er der Bruder des Verstorbenen väterlicherseits ist. Wir sprachen zu ihm: Willst du die Schwagerehe vollziehen, so vollziehe sie, wenn aber nicht, so reiche ihr deinen rechten Fuß.

11Er reichte ihr dann den rechten Fuß, und sie löste ihm den Schuh vom Fuße und spuckte ihm vor das Gesicht, und das Gericht sah den Speichel auf der Erde.

12R. Ḥija b. Ivja setzte noch im Namen R. Jehudas hinzu : Wir lasen ihm vor, was [darüber] in der Tora Mošes geschrieben steht.

13‘Überzeugt’, hierüber streiten R. Aḥa und Rabina; einer sagt, durch Zeugen, und einer sagt, selbst durch einen Verwandten oder eine Frau. Die Halakha ist, dies ist nichts weiter als eine Kundgebung, und auch ein Verwandter oder eine Frau [ist zulässig].

14«Früher, wo man die Ausübung des Gebotes bezweckte, ging das Gebot der Schwagerehe dem Gebote der Ḥaliça vor, jetzt aber, wo man nicht die Ausübung des Gebotes bezweckt, sagten sie, geht das Gebot der Ḥaliça dem Gebote der Schwagerehe vor.»

15Rami b. Ḥama sagte im Namen R. Jiçḥaqs: Sie traten zurück und sagten, das Gebot der Schwagerehe gehe dem Gebote der Ḥaliça vor. R. Naḥman b. Jiçḥaq sprach zu ihm : Sind etwa die Generationen tugendhafter geworden!? –

16Früher waren sie der Ansicht des Abba Šaúl, später aber bekannten sie sich zur Ansicht der Rabbanan.

17Es wird nämlich gelehrt: Abba Šaúl sagte: Wenn jemand seine Schwägerin wegen ihrer Schönheit, wegen des geschlechtlichen Umganges oder aus einem anderen Grunde nimmt, so ist es ebenso, als würde er auf eine Inzestuöse stoßen, und mir scheint es sogar, daß das Kind ein Hurenkind ist. Die Weisen aber sagen: ihr Schwager komme zu ihr, in jedem Falle.

18Wer ist der Autor der folgenden Lehre der Rabbanan: Ihr Schwager komme zu ihr, es ist ein Gebot. Ursprünglich war sie ihm erlaubt, sodann wurde sie ihm verboten und wiederum erlaubt; man könnte nun glauben, sie kehre in den früheren Zustand des Erlaubtseins zurück, so heißt es: ihr Schwager komme zu ihr, es ist ein Gebot.

19Wer ist der Autor? R. Jiçḥaq b. Evdämi erwiderte: Es ist Abba Šaúl, und er meint es wie folgt: Ihr Schwager komme zu ihr, es ist ein Gebot. Ursprünglich war sie ihm erlaubt, wenn er wollte, konnte er sie wegen ihrer Schönheit nehmen, und wenn er wollte, wegen des geschlechtlichen Umganges,

20sodann wurde sie ihm verboten und wiederum erlaubt; man könnte nun glauben, sie kehre in den früheren Zustand des Erlaubtseins zurück, so heißt es: ihr Schwager komme zu ihr, nur des Gebotes wegen.

21Raba erklärte: Du kannst auch sagen, die Weisen, denn er meint es wie folgt: Ihr Schwager komme zu ihr, es ist ein Gebot. Ursprünglich war sie ihm erlaubt, wenn er wollte, konnte er sie nehmen, und wenn er wollte, dies unterlassen,

22sodann wurde sie ihm verboten und wiederum erlaubt; man könnte nun glauben, sie kehre in den früheren Zustand des Erlaubtseins zurück, und er dürfe, wenn er will, sie nehmen, und wenn er will, sie nicht nehmen. –

23[Wenn er will, sie nicht nehmen], sie ist ja an ihn gebunden, wie sollte sie ohne weiteres frei sein!? – Lies vielmehr: wenn er will, sie nehmen, und wenn er will, an ihr die Ḥaliça vollziehen. So heißt es: ihr Schwager komme zu ihr, es ist ein Gebot. –

24Wie ist demnach der Anfangsatz zu erklären: Ungesäuert soll es gegessen werden, an einem heiligen Orte, es ist ein Gebot.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.