Jevamot — Blatt 40a
1Ursprünglich war es ihm erlaubt, sodann wurde es ihm verboten und wiederum erlaubt; man könnte nun glauben, es kehre in den früheren Zustand des Erlaubtseins zurück, so heißt es: ungesäuert soll es gegessen werden, an einem heiligen Orte, es ist ein Gebot,
2Allerdings ist dies nach Raba, welcher sagt, es seien die Weisen, wie folgt zu verstehen: Ungesäuert soll es gegessen werden, an einem heiligen Orte, es ist ein Gebot. Ursprünglich war es ihm erlaubt, wenn er wollte, konnte er es essen, und wenn er wollte, dies unterlassen, sodann wurde es ihm verboten und wiederum erlaubt; man könnte nun glauben, es kehre in den früheren Zustand des Erlaubtseins zurück, und er dürfe, wenn er will, es essen, und wenn er will, nicht essen. –
3Wenn er will, nicht essen, es heißt ja: sie sollen diese essen, womit Sühne bewirkt wurde, und dies lehrt, daß die Priester es essen und der Eigentümer Sühne erlange!? –
4Vielmehr: wenn er will, er es essen, und wenn er will, ein anderer Priester es essen. So heißt es: ungesäuert soll es gegessen werden, an einem heiligen Orte, es ist ein Gebot.
5Welche zwei Möglichkeiten aber gibt es hierbei nach R. Jiçḥaq b. Evdämi, welcher sagt, es sei Abba Šaúl!?
6Wolltest du erklären: wenn er will, es mit Appetit essen, und wenn er will, es übersättigt essen, so gilt ja das Essen in Übersättigung nicht als Essen!? Reš Laqiš sagte nämlich, aus [den Worten:] nicht kasteiet sei zu entnehmen, daß, wenn jemand am Versöhnungstage übersättigt gegessen hat, er frei sei!? –
7Vielmehr, wenn er will, es ungesäuert essen, und wenn er will, es gesäuert essen. –
8Es heißt ja: es darf nicht gesäuert gebacken werden, ihr Anteil, und Reš Laqiš sagte, auch ihr Anteil darf nicht gesäuert gebacken werden!? – Vielmehr, wenn er will, es als ungesäuerten Kuchen essen, und wenn er will, gesotten essen. –
9Von welchem Gesottenen wird hier gesprochen: ist es ungesäuert, so ist es ja Ungesäuertes, und ist es nicht ungesäuert, so spricht ja der Allbarmherzige von Ungesäuertem!? –
10Tatsächlich, kann ich dir erwidern, ungesäuert, und die Hervorhebung der Schrift besagt, daß dies unerläßlich ist. –
11In welcher Hinsicht heißt es demnach, daß das Gesottene als ungesäuert gelte!? – Dies besagt, daß man sich damit seiner Pflicht am Pesaḥfeste entledige. Obgleich man es vorher gesotten hat, heißt es, sobald man es gebacken hat, Brot der Armut, und man entledigt sich damit seiner Pflicht am Pesaḥfeste.
12WER AN SEINER SCHWÄGERIN DIE ḤALIÇA VOLLZOGEN HAT, GLEICHT HINSICHTLICH DES ERBANTEILS JEDEM ANDEREN DER BRÜDER; IST EIN VATER VORHANDEN, SO GEHÖREN DIE GÜTER DEM VATER. WER SEINE SCHWÄGERIN GENOMMEN HAT, ERWIRBT DIE GÜTER SEINES BRUDERS. R. JEHUDA SAGT, OB SO ODER SO GEHÖREN, WENN EIN VATER VORHANDEN IST, DIE GÜTER DEM VATER.
13GEMARA. Selbstverständlich!? - Man könnte glauben, die Ḥaliça trete anstelle der Schwagerehe und er erhalte alle Güter, so lehrt er uns. –
14Wieso heißt es demnach: gleicht jedem anderen der Brüder, es sollte doch heißen: er ist nicht mehr als jeder andere der Brüder!? –
15Vielmehr, man könnte glauben, man maßregle ihn, weil er sie um die Schwagerehe gebracht hat, so lehrt er uns.
16IST EIN VATER VORHANDEN. Der Meister sagte nämlich, der Vater gehe all seinen Nachkommen vor.
17WER SEINE SCHWÄGERIN GENOMMEN HAT &C. Aus welchem Grunde? – Die Schrift sagt: soll eintreten auf den Namen seines Bruders, und er ist eingetreten.
18R. JEHUDA SAGT &C. U͑la sagte: Die Halakha ist wie R. Jehuda. Ebenso sagte R. Jiçḥaq der Schmied, die Halakha sei wie R. Jehuda.
19U͑la, nach anderen R. Jiçḥaq der Schmied, sagte: Folgendes ist der Grund R. Jehudas: es heißt: so soll der Erstgeborene, den sie gebiert, gleich dem Erstgeborenen; wie der Erstgeborene bei Lebzeiten des Vaters nichts erhält, ebenso erhält auch dieser nichts bei Lebzeiten des Vaters. –
20Demnach sollte doch, wie der Erstgeborene nach dem Tode des Vaters einen doppelten Anteil erhält; auch dieser nach dem Tode des Vaters einen doppelten Anteil erhalten!? –
21Heißt es etwa, daß er auf den Namen seines Vaters eintrete!? Es heißt: soll eintreten auf den Namen seines Bruders, nicht aber auf den Namen seines Vaters. –
22Vielleicht ist, wenn kein Vater da ist, sodaß er die Erbschaft erhält, das Gebot der Schwagerehe zu vollziehen, wenn aber ein Vater da ist, der die Erbschaft erhält, das Gebot der Schwagerehe nicht zu vollziehen!? –
23Der Allbarmherzige hat die Schwagerehe nicht von der Erbschaft abhängig gemacht; er hat die Schwagerehe zu vollziehen, und wenn eine Erbschaft vorhanden ist, erhält er sie, wenn aber nicht, erhält er nichts.
24R. Ḥanina der Bibelkundige saß vor R. Jannaj und sprach: Die Halakha ist wie R. Jehuda. Da sprach dieser: Geh, halte deine Vorlesung draußen; die Halakha ist nicht wie R. Jehuda. Ein Jünger rezitierte vor R. Naḥman: Die Halakha ist nicht wie R. Jehuda.
25Da sprach dieser: Wohl wie die Rabbanan; selbstverständlich, bei [einem Streite zwischen] einem Einzelnen und einer Mehrheit ist ja die Halakha wie die Mehrheit!?
26Jener fragte: Soll ich [diese Lehre] streichen? Dieser erwiderte: Nein, dich hat man diese Halakha [entgegengesetzt] gelehrt, und da sie dir unrichtig schien, wandtest du sie um; du aber hast recht getan, sie umzuwenden.
27WENN JEMAND AN SEINER SCHWÄGERIN DIE ḤALIÇA VOLLZOGEN HAT, SO SIND IHM IHRE VERWANDTEN UND IHR SEINE VERWANDTEN VERBOTEN.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.