Jevamot — Blatt 40b

1IHM SIND IHRE MUTTER, DIE MUTTER IHRER MUTTER, DIE MUTTER IHRES VATERS, IHRE TOCHTER, DIE TOCHTER IHRER TOCHTER, DIE TOCHTER IHRES SOHNES UND IHRE SCHWESTER, SOLANGE JENE LEBT, VERBOTEN; DEN BRÜDERN SIND SIE ERLAUBT.

2IHR SIND SEIN VATER, DER VATER SEINES VATERS, DER VATER SEINER MUTTER, SEIN SOHN, DER SOHN SEINES SOHNES, SEIN BRUDER UND DER SOHN SEINES BRUDERS VERBOTEN.

3DIE VERWANDTE DER NEBENBUHLERIN SEINER ḤALUÇA IST ERLAUBT, ABER DIE NEBENBUHLERIN DER VERWANDTEN SEINER ḤALUÇA VERBOTEN.

4GEMARA. Sie fragten: Haben sie bei der Ḥaluça zweitgradig Inzestuöse verboten oder nicht?

5Haben die Rabbanan solche nur beim Inzeste der Tora verboten, nicht aber bei der Ḥaluça, oder gibt es hierbei keinen Unterschied? –

6Komm und höre: Ihm sind ihre Mutter und die Mutter ihrer Mutter verboten; er lehrt es aber nicht von der Mutter der Mutter ihrer Mutter. –

7Vielleicht lehrt er es aus dem Grunde nicht, weil er im Schlußsatze lehren will, daß sie den Brüdern erlaubt sind, und wenn er es von der Mutter der Mutter ihrer Mutter gelehrt haben würde, könnte man glauben, den Brüdern sei nur die Mutter der Mutter ihrer Mutter erlaubt, nicht aber ihre Mutter und die Mutter ihrer Mutter. –

8Sollte er es [auch] von der Mutter der Mutter ihrer Mutter lehren, und lehren, daß den Brüdern alle erlaubt sind!? – Dies ist ein Einwand. –

9Komm und höre: Ihr sind sein Vater und der Vater seines Vaters verboten. Er lehrt es vom Vater seines Vaters; doch wohl wegen des die Ḥaliça Vollziehenden, dessen Schwiegertochter seines Sohnes sie ist? –

10Nein, wegen des Verstorbenen, dessen Schwiegertochter seines Sohnes sie ist. –

11Komm und höre: Sein Sohn und der Sohn seines Sohnes. Doch wohl wegen des die Ḥaliça Vollziehenden, dessen Frau des Vaters seines Vaters sie ist. –

12Nein, wegen des Verstorbenen, dessen Frau des Bruders des Vaters seines Vaters sie ist. –

13Amemar erlaubte ja die Frau des Bruders des Vaters seines Vaters!? –

14Amemar bezieht dies auf den Sohn des Sohnes des Alten. – Demnach ist es ja sein Bruder und der Sohn seines Bruders!? –

15Er lehrt es vom Bruder väterlicherseits und er lehrt vom Bruder mütterlicherseits. –

16Komm und höre: R. Ḥija lehrte: Vier sind es nach der Tora und vier sind es nach den Schriftkundigen: sein Vater, sein Sohn, sein Bruder und der Sohn seines Bruders nach der Tora; der Vater seines Vaters, der Vater seiner Mutter, der Sohn seines Sohnes und der Sohn seiner Tochter nach den Schriftkundigen.

17Er lehrt dies vom Vater seines Vaters; doch wohl wegen des die Ḥaliça Vollziehenden, dessen Schwiegertochter seines Sohnes sie ist. –

18Nein, wegen des Verstorbenen, dessen Schwiegertochter seines Sohnes sie ist. –

19Komm und höre: Der Vater seiner Mutter. Doch wohl wegen des die Ḥaliça Vollziehenden, dessen Schwiegertochter seiner Tochter sie ist. –

20Nein, wegen des Verstorbenen, dessen Schwiegertochter seiner Tochter sie ist. –

21Komm und höre: Der Sohn seines Sohnes. Doch wohl wegen des die Ḥaliça Vollziehenden, dessen Frau des Vaters seines Vaters sie ist. –

22Nein, wegen des Verstorbenen, dessen Frau des Bruders des Vaters seines Vaters sie ist. – Amemar erlaubte ja die Frau des Bruders des Vaters seines Vaters!? –

23Amemar erklärt: wegen des die Ḥaliça Vollziehenden, und er ist der Ansicht, sie haben bei der Ḥaluça die zweitgradig Inzestuösen verboten. –

24Komm und höre: Der Sohn seiner Tochter. Doch wohl wegen des die Ḥaliça Vollziehenden, dessen Frau des Vaters seiner Mutter sie ist. –

25Nein, wegen des Verstorbenen, dessen Frau des Bruders des Vaters seiner Mutter sie ist. – Wegen der zweitgradig Inzestuösen haben sie ja keine weiteren verboten!?

26Wahrscheinlich wegen des die Ḥaliça Vollziehenden, somit ist hieraus zu entnehmen, daß sie bei der Ḥaluça zweitgradig Inzestuöse verboten haben. Schließe hieraus.

27DIE &C. ERLAUBT. R. Ṭobi b. Qisana sagte im Namen Šemuéls: Wenn jemand der Nebenbuhlerin seiner Ḥaluça beigewohnt hat, so ist das Kind ein Hurenkind, denn hinsichtlich dieser bleibt das Verbot bestehen.

28R. Joseph sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Die Verwandte der Nebenbuhlerin seiner Ḥaluça ist erlaubt. Erklärlich ist es, daß ihm ihre Schwester erlaubt ist,

29wenn du sagst, die Nebenbuhlerin verbleibe außerhalb, wieso aber ist sie ihm erlaubt, wenn du sagst, die Nebenbuhlerin gleiche der Ḥaluça!? –

30Dies wäre demnach eine Widerlegung R. Joḥanans, welcher sagt, weder er noch die Brüder machen sich wegen der Ḥaluça oder wegen ihrer Nebenbuhlerin der Ausrottung schuldig!? –

31R. Joḥanan kann dir erwidern: du glaubst wohl, die Schwester der Ḥaluça sei nach der Tora [verboten], Reš Laqiš sagte ja, hier habe Rabbi gelehrt, daß die Schwester der Geschiedenen nach der Tora und die Schwester der Ḥaluça nach den Schriftkundigen [verboten] sei. –

32Welchen Unterschied gibt es zwischen dieser und jener? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.