Jevamot — Blatt 42a
1wenn nach drei Monaten, so braucht sie keine drei Monate zu warten.
2Demnach sind die drei Monate, von denen sie sprechen, seit dem Tode des Ehemannes und nicht seit der Ḥaliça des Schwagers zu verstehen. –
3Womit ist es hierbei anders als beim Scheidebriefe, hinsichtlich dessen Rabh sagt, seit der Überreichung, und Šemuél sagt, seit dem Schreiben?
4Raba erwiderte: Es ist [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn dies beim mit der Ausrottung belegten Inzeste erlaubt ist, um wieviel mehr bei einem gewöhnlichen Verbote.
5DESGLEICHEN ALLE ANDEREN FRAUEN. Einleuchtend ist dies von der Schwägerin, wie wir bereits gesagt haben, weshalb aber alle anderen Frauen?
6R. Naḥman erwiderte im Namen Šemuéls: Die Schrift sagt: dir ein Gott zu sein und deinem Samen nach dir, es ist zwischen dem Samen des ersten und dem des anderen zu unterscheiden.
7Raba wandte ein: Daher müssen ein Proselyt und eine Proselytin drei Monate warten. Was ist da zu unterscheiden!? –
8Auch da ist zwischen dem in Heiligkeit gesäeten Samen und dem nicht in Heiligkeit gesäeten Samen zu unterscheiden.
9Raba erklärte: Hierbei ist berücksichtigt worden, er könnte seine Schwester väterlicherseits heiraten, an der Frau seines Bruders mütterlicherseits die Schwagerehe vollziehen,
10seine Mutter Fremden freigeben, und seine Schwägerin für jedermann entbinden.
11R. Ḥananja wandte ein: [Es wird gelehrt:] Überall ist dies eine Vorsorge wegen Inzestes, hierbei aber wegen des Kindes. Wenn dem so ist, so ist es ja auch hierbei eine Vorsorge wegen Inzestes!? –
12Hierbei ist es eine Vorsorge wegen des Kindes, damit dieses nicht auf ein Inzestverbot stoße. –
13Erklärlich ist es, daß sie nicht zwei Monate warten und heiraten darf, weil dann ein Zweifel entstehen könnte, ob es ein Neunmonatskind vom ersten oder ein Siebenmonatskind vom anderen ist;
14soll sie doch aber einen Monat warten und heiraten: gebiert sie nach sieben [Monaten], so ist es ein Siebenmonatskind vom anderen, und wenn nach acht, so ist es ein Neunmonatskind vom ersten!? –
15Auch wenn sie nach acht gebiert, kann es vom anderen sein, denn sie ist vielleicht erst nach einem Monat schwanger geworden. –
16Soll sie doch zweieinhalb Monate warten und heiraten : gebiert sie nach sieben [Monaten], so ist es ein Siebenmonatskind vom anderen, und wenn nach sechseinhalb, so ist es ein Neunmonatskind vom ersten, denn wenn es vom anderen wäre, könnte es mit sechseinhalb nicht lebensfähig sein. –
17Auch wenn sie mit sechseinhalb gebiert, kann es vom anderen sein, denn Mar Zuṭra sagte, auch nach demjenigen, der sagt, die mit neun Monaten Gebärende gebäre nicht bei unvollständigen, gebiert die mit sieben Monaten Gebärende auch bei unvollständigen,
18denn es heißt: und es geschah nach Kreisungen von Tagen; Kreisungen sind mindestens zwei und Tagen sind mindestens zwei. –
19Soll sie doch nur etwas warten und heiraten, und nach drei Monaten untersuche man sie!?
20R. Saphra erwiderte: Man untersuche keine Verheirateten, damit sie ihren Männern nicht mißächtlich werden. – Untersuche man sie doch an ihrem Gange !?
21Rami b. Ḥama erwiderte: Die Frau sucht dieszu verheimlichen, damit ihr Sohn die Güter ihres Ehemannes erbe. –
22Sollte sie doch, wenn sie sicher schwanger ist, heiraten dürfen, wieso wird gelehrt, daß man die Schwangere oder die Säugende eines anderen nicht heirate, und wenn man geheiratet hat, man sie entfernen müsse und sie niemals heiraten dürfe!? –
23Es ist berücksichtigt worden, sie könnte aus dem Fötus eine Mißgeburt machen. – Demnach sollte dies auch von seiner eignen [Frau] gelten!? –
24Nach demjenigen, welcher sagt, mit Watte, verwende sie Watte, und nach demjenigen, welcher sagt, man erbarmt sich ihrer im Himmel, erbarmt man sich ihrer im Himmel. –
25Auch hierbei: nach demjenigen, welcher sagt, mit Watte, verwende sie Watte, und nach demjenigen, welcher sagt, man erbarme sich ihrer im Himmel, erbarmt man sich ihrer im Himmel!? –
26Vielmehr, wegen des Druckes. – Demnach sollte dies auch von der eignen [Frau] gelten!? – Das eigne [Kind] schont man. – Auch hierbei schont man es ja!? –
27Vielmehr, eine Schwangere ist zum Säugen bestimmt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.