Jevamot — Blatt 45b
1R. Jehuda, und R. Jehuda sagte ja, daß, wenn ein Halbsklave einer Jisraélitin beigewohnt hat, es für das Kind kein Mittel gebe!? –
2Die Lehre R. Jehudas bezieht sich auf den Fall, wenn er sich eine Jisraélitin angetraut hat, sodaß seine Sklavenseite einer Ehefrau beigewohnt hat. –
3Die Nehardee͑nser sagten ja aber im Namen R. Ja͑qobs, daß nach demjenigen, nach dem [das Kind] bemakelt ist, dies auch von einer Ledigen, und nach demjenigen, nach dem es nicht bemakelt ist, dies auch von einer Ehefrau gelte!?
4Beide folgern es von der Frau seines Vaters. Derjenige, nach dem es bemakelt ist, folgert: wie die Antrauung mit der Frau seines Vaters ungültig und das Kind ein Hurenkind ist, ebenso ist das Kind all derjenigen, mit denen die Antrauung ungültig ist, ein Hurenkind.
5Derjenige aber, nach dem es unbemakelt ist, folgert: gleich der Frau seines Vaters, deren Antrauung mit ihm ungültig, mit anderen aber gültig ist, ausgenommen Nichtjude und Sklave, bei denen die Antrauung überhaupt nicht gültig ist.
6Vielmehr, die Lehre R. Jehudas bezieht sich auf den Fall, wenn er einer Ehefrau beigewohnt hat, sodaß die Seite der Freiheit an ihm einer Ehefrau beigewohnt hat.
7Rabina sagte: R. Gaza erzählte mir, R. Jose b. Abin kam einst nach einer Ortschaft, wo sich gerade ein derartiger Fall mit einer Ledigen ereignete, und er erklärte [das Kind] als unbemakelt, und ebenso einer mit einer Ehefrau, und er erklärte es als bemakelt. R. Šešeth sprach: Mir sagte R. Gaza, es war nicht R. Jose b. Abin, sondern R. Jose b. Zebida, und er erklärte [das Kind] als unbemakelt, sowohl bei der Ledigen als auch bei der Ehefrau. R. Aḥa, der Sohn Rabhs, sprach zu Rabina: Amemar kam in unsere Ortschaft und er erklärte [das Kind] als unbemakelt, sowohl bei einer Ledigen als auch einer Ehefrau.
8Die Halakha ist: Wenn ein Nichtjude oder ein Sklave einer Jisraélitin beigewohnt hat, so ist das Kind unbemakelt, einerlei ob einer Ledigen oder einer Ehefrau.
9Raba erklärte R. Mari, den Sohn der Raḥel, als unbemakelt und machte ihn zum Ephoren in Babylonien, obgleich der Meister gesagt hat: du sollst einen König über dich setzen [aus der Mitte deiner Brüder], in jedes Amt, das du zu besetzen hast, darfst du nur einen aus der Mitte deiner Brüder einsetzen. Seine Mutter war aus Jisraél, somit heißt es von ihm: aus der Mitte deiner Brüder.
10Ein Sklave des R. Ḥija b. Ami ließ eine Nicht Jüdin als Frau untertauchen. Da sprach R. Joseph: Ich kann sie selbst und ihre Tochter als unbemakelt erklären.
11Sie selbst, nach R. Asi, denn R. Asi sagte: ist sie etwa nicht wegen ihrer Menstruation untergetaucht!?
12Ihre Tochter, denn, wenn ein Nichtjude oder ein Sklave einer Jisraélitin beigewohnt hat, so ist das Kind unbemakelt.
13Einst war jemand, den man Sohn einer Aramäerin nannte. Da sprach R. Asi : Ist etwa [seine Mutter] nicht wegen ihrer Menstruation untergetaucht!? Einst war jemand, den man Aramäersohn nannte. Da sprach R. Jehošua͑ b. Levi: Ist etwa [sein Vater] nicht wegen Samenergusses untergetaucht!?
14R. Ḥama b. Gorja sagte im Namen Rabhs: Wenn jemand einen Sklaven von einem Nichtjuden gekauft hat, und dieser ihm zuvorgekommen und zwecks Freiwerdung untergetaucht ist, so hat er seine Freiheit erworben. – Aus welchem Grunde? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.