Jevamot — Blatt 47a
1Ich weiß dies vom [Jisraél]lande, woher dies vom Auslande? Es heißt: mit dir, wo er auch mit dir weilt. Weshalb heißt es demnach in eurem Lande? Im Lande muß er es beweisen, außerhalb des Landes braucht er es nicht zu beweisen – so R. Jehuda. Die Weisen sagen, sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes müsse er es beweisen. –
2Wozu ist ein Schriftvers nötig hinsichtlich des Falles, wenn er kommt und Zeugen mitbringt? R. Šešeth erwiderte: Wenn sie sagen, sie hätten gehört, daß er von jenem Gerichte Proselyt geworden ist. Man könnte glauben, man verlasse sich auf sie nicht, so lehrt er uns. –
3«In eurem Lande, ich weiß dies nur vom Jisraéllande, woher dies vom Auslande? Es heißt: mit dir, wo er auch mit dir weilt.» Du hast es ja bereits ausgelegt!? – Das eine aus [dem Worte] mit dir und das andere aus [dem Worte] bei dir. –
4«Die Weisen sagen, sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes müsse er es beweisen.» Es heißt ja aber im Lande!? –
5Dies deutet darauf, daß man auch im Lande Proselyten aufnehme; man könnte annehmen, daß sie nur wegen des Wohlstandes des Jisraéllandes, und auch jetzt, wo es keinen Wohlstand gibt, wegen der Nachlese, des Vergessenen, des Eckenlasses und des Armenzehnten Proselyten werden, so lehrt er uns.
6R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist, er müsse sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes den Beweis antreten. – Selbstverständlich, bei [einem Streit zwischen] einem einzelnen und einer Mehrheit ist ja die Halakha nach der Mehrheit zu entscheiden!? – Man könnte glauben, die Ansicht R. Jehudas sei einleuchtender, da sie von einem Schriftvers unterstützt wird, so lehrt er uns.
7Die Rabbanan lehrten: Richtet mit Gerechtigkeit zwischen einem Manne und seinem Bruder und seinem Fremdling. Hieraus folgert R. Jehuda, daß, wenn er vor Gericht Proselyt geworden ist, er Proselyt, und wenn vor sich selber, er kein Proselyt sei.
8Einst kam einer vor R. Jehuda und sprach zu ihm: Ich bin vor mir selber Proselyt geworden. Da fragte ihn R. Jehuda: Hast du Zeugen? Dieser erwiderte: Nein. Er fragte weiter: Hast du Kinder? Dieser erwiderte: Ja. Hierauf sprach er zu ihm: Du bist glaubwürdig, dich selber zu bemakeln, nicht aber bist du glaubwürdig, deine Kinder zu bemakeln. –
9Kann R. Jehuda denn gesagt haben, er sei hinsichtlich seiner Kinder nicht glaubwürdig, es wird ja gelehrt: Anerkennen, anderen gegenüber anerkennen. Hieraus folgerte R. Jehuda, ein Mensch sei glaubwürdig, wenn er sagt: dieser, mein Sohn, ist Erstgeborener. Und wie er glaubwürdig ist, wenn er sagt: dieser mein Sohn ist Erstgeborener, ebenso ist er glaubwürdig, wenn er sagt: dieser ist mein Sohn von einer Geschiedenen, dieser ist mein Sohn von einer Ḥaluça. Die Weisen sagen, er sei nicht glaubwürdig.
10R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Er sprach zu ihm wie folgt: Nach deinen Worten bist du ein Nichtjude, und ein Nichtjude kann kein Zeugnis ablegen. Rabina erwiderte: Er fragte ihn, ob er Kinder habe, [und jener erwiderte:] jawohl, ob er Kindeskinder habe, [und jener erwiderte:] jawohl; hierauf sprach er zu ihm: Du bist glaubwürdig, deine Kinder zu bemakeln, nicht aber bist du glaubwürdig, deiner Kinder Kinder zu bemakeln.
11Übereinstimmend wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Ein Mensch ist glaubwürdig, über seinen minderjährigen Sohn auszusagen, nicht aber ist er glaubwürdig, über seinen großjährigen Sohn auszusagen. Hierzu sagte R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans: Unter ‘minderjährig’ ist nicht ein wirklich Minderjähriger, und unter ‘großjährig’ ist nicht ein wirklich Großjähriger zu verstehen, vielmehr gilt ein Minderjähriger, der Kinder hat, als großjährig, und ein Großjähriger, der keine Kinder hat, als minderjährig.
12Die Halakha ist wie R. Naḥman b. Jiçḥaq. – Es wird ja aber gelehrt, die Halakha sei wie Rabina!? – Dies bezieht sich auf [die Lehre von der] Anerkennung.
13Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand in der Jetztzeit Proselyt werden will, so spreche man zu ihm: Was veranlaßt dich, Proselyt zu werden; weißt du denn nicht, daß die Jisraéliten in der Jetztzeit gequält, gestoßen, gedemütigt und gerupft werden und Leiden über sie kommen!? Wenn er sagt, er wisse dies, und sei dessen gar nicht würdig, so nehme man ihn sofort auf
14und mache ihn mit manchen der leichteren und manchen der strengeren Gebote bekannt. Ferner erkläre man ihm die Sünde inbetreff der Nachlese, des Vergessenen, des Eckenlasses und des Armenzehnten. Auch teile man ihm die Bestrafung wegen [Übertretung] der Gebote mit und spreche zu ihm: Wisse, daß du bisher Talg gegessen hast, ohne mit der Ausrottung bestraft zu werden, den Šabbath entweiht hast, ohne mit der Steinigung bestraft zu werden; wenn du aber von jetzt ab Talg ißt, wirst du mit der Ausrottung bestraft, wenn du den Šabbath einweihst, wirst du mit der Steinigung bestraft.
15Und wie man ihm die Bestrafung wegen der Gebote mitteilt, so teile man ihm ihre Belohnung mit und spreche zu ihm: Wisse, daß die zukünftige Welt nur für die Frommen erschaffen worden ist. Die Jisraéliten können auf dieser Welt weder
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.