Jevamot — Blatt 47b
1übermäßig Güte noch übermäßig Leiden ertragen. Jedoch [rede man] auf ihn nicht zuviel ein und nehme es mit ihm nicht allzu genau.
2Ist er einverstanden, so beschneide man ihn sofort, bleiben die Beschneidung ungültig machende Fäserchen zurück, so beschneide man ihn nochmals, und sofort nach seiner Genesung lasse man ihn untertauchen. Zwei Schriftgelehrte stehen neben ihm und machen ihn mit manchen der leichteren und manchen der strengeren Gebote bekannt. Nachdem er untergetaucht und heraufgestiegen ist, gilt er in jeder Beziehung als Jisraélit.
3Eine Frau setze Frauen bis an den Hals ins Wasser, und zwei draußen stehende Schriftgelehrte machen sie mit manchen der leichteren und manchen der strengeren Gebote bekannt.
4Einerlei, ob ein Proselyt oder ein freigelassener Sklave. Wo eine Menstruierende untertaucht, tauchen auch der Proselyt und der freigelassene Sklave unter, und alles, was beim Untertauchen als Trennung gilt, gilt auch beim Proselyten, dem freigelassenen Sklaven und der Menstruierenden als Trennung.
5Der Meister sagte: Wenn jemand Proselyt werden will, so spreche man zu ihm: Was veranlaßt dich Proselyt zu werden. Und man mache ihn mit manchen der leichteren und manchen der strengeren Gebote bekannt. Aus welchem Grunde? – Wenn er zurücktreten will, mag er nur zurücktreten. R. Ḥelbo sagte nämlich: Proselyten sind für Jisraél unangenehm wie ein Ausschlag, denn es heißt: es schließt sich ihnen der Fremdling an, und sie schlagen sich zum Hause Ja͑qobs.
6«Erkläre man ihm die Sünde inbetreff der Nachlese, des Vergessenen, des Eckenlasses und des Armen zehnten.» Aus welchem Grunde? – R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans, ein Nichtjude werde wegen eines Betrages unter einer Peruṭa hingerichtet, und er könne nicht zurückerstattet werden.
7«Jedoch [rede man] auf ihn nicht zuviel ein und nehme es mit ihm nicht allzu genau.» R. Elea͑zar sagte: Welcher Schriftvers deutet daraufhin? Es heißt: und als sie sah, daß sie fest entschlossen war, mit ihr zu gehen, ließ sie ab, zu ihr zu reden.
8Sie hatte zu ihr gesagt: Uns ist eine Šabbathgrenze gesetzt. – Wo du gehst, gehe ich. – Uns ist das Beisammensein verboten. – Wo du übernachtest, übernachte ich. –
9Uns sind sechshundertdreizehn Gebote auferlegt. – Dein Volk ist mein Volk. – Uns ist der Götzendienst verboten. – Dein Gott ist mein Gott. – Vier Todesarten sind dem Gerichte überwiesen worden. – Wo du stirbst, sterbe ich. – Zwei Grabstätten sind dem Gerichte überwiesen worden. – Da will ich begraben sein. –
10Sodann: als sie sah, daß sie fest entschlossen war &c.
11«Ist er einverstanden, so beschneide man ihn sofort.» Aus welchem Grunde? – Man schiebe ein Gebot nicht hinaus.
12«Bleiben die Beschneidung ungültig machende Fäserchen zurück &c.» Wie wir gelernt haben: Folgende Hautfasern machen die Beschneidung ungültig: das den größeren Teil der Eichel bedeckende Fleisch, und R. Jirmeja b. Abba erklärte: wenn das Fleisch den größeren Teil der Eichelhöhe bedeckt.
13«Sofort nach seiner Genesung lasse man ihn untertauchen.» Nur nachdem er genesen ist, vorher aber nicht; aus welchem Grunde? – Das Wasser macht die Wunde schmerzhaft.
14«Zwei Schriftgelehrte stehen neben ihm.» R. Ḥija sagte ja aber im Namen R. Joḥanans, bei einem Proselyten seien drei erforderlich !? – R. Joḥanan sagte ja zum Jünger, daß er ‘drei’ lese.
15«Nachdem er untergetaucht und heraufgestiegen ist, gilt er in jeder Beziehung als Jisraélit.» In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Wenn er zurücktritt und sich eine Jisraélitin antraut, gilt er als abtrünniger Jisraélit und seine Antrauung ist gültig.
16«Einerlei, ob ein Proselyt oder ein freigelassener Sklave.» Er glaubte, hinsichtlich der Aufsichnahme der Last der Gebote, und dem widersprechend wird gelehrt, dies gelte nur von einem Proselyten, bei einem freigelassenen Sklaven aber sei die Aufsichnahme nicht erforderlich!?
17R. Šešeth erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine nach R. Šimo͑n b. Elea͑zar und das andere nach den Rabbanan.
18Es wird nämlich gelehrt: Sie soll ihren Vater und ihre Mutter beweinen &c. Dies nur, wenn sie es auf sich nicht genommen hat, wenn sie es aber auf sich genommen hat, so lasse er sie untertauchen, und sie ist ihm sofort erlaubt.
19R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, auch wenn sie es auf sich nicht genommen hat, könne er sie zwingen und als Sklavin untertauchen lassen, und sobald sie frei wird,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.