Jevamot — Blatt 50a
1das sind die Generationsjahre; hat er Verdienste, so vervollständigt man sie ihm, hat er keine Verdienste, so reduziert man sie ihm – so R. A͑qiba. Die Weisen sagen: Hat er Verdienste, so fügt man ihm welche hinzu, hat er keine Verdienste, so reduziert man sie ihm.
2Sie sprachen zu R. A͑qiba: Es heißt ja: Ich werde zu deinen Lebenstagen fünfzehn Jahre hinzufügen!? Er erwiderte ihnen: Man fügte sie ihm von seinen eigenen hinzu. Dies ist auch zu beweisen, denn der Prophet prophezeite: siehe, ein Sohn wird geboren dem Hause Davids, Jošijahu heißt er, und damals war Menaše noch nicht geboren. –
3Und die Rabbanan!? – Es heißt ja nicht: von Ḥizqija, sondern: dem Hause Davids; von Ḥizqija oder von irgend einem anderen.
4WENN EINEM SEINE FRAU STIRBT &C. WENN EINEM SEINE SCHWÄGERIN STIRBT &C. R. Joseph sagte: Hier lehrt Rabbi eine unnötige Mišna.
5R. GAMLIÉL SAGT, ES GEBE KEINEN SCHEIDEBRIEF NACH EINEM SCHEIDEBRIEFE, KEINE EHEFORMEL NACH EINER EHEFORMEL, KEINE BEIWOHNUNG NACH EINER BEIWOHNUNG UND KEINE ḤALIÇA NACH EINER ḤALIÇA. DIE WEISEN SAGEN, ES GEBE EINEN SCHEIDEBRIEF NACH EINEM SCHEIDEBRIEFE UND EINE EHEFORMEL NACH EINER EHEFORMEL, JEDOCH NICHTS MEHR NACH DER BEIWOHNUNG UND NACH DER ḤALIÇA .
6UND ZWAR: HAT JEMAND AN SEINE SCHWÄGERIN DIE EHEFORMEL GERICHTET UND IHR EINEN SCHEIDEBRIEF GEGEBEN, SO BENÖTIGT SIE VON IHM DER ḤALIÇA; HAT ER AN SIE DIE EHEFORMEL GERICHTET UND AN IHR DIE ḤALIÇA VOLLZOGEN, SO BENÖTIGT SIE VON IHM EINES SCHEIDEBRIEFES; HAT ER AN SIE DIE EHEFORMEL GERICHTET UND IHR BEIGEWOHNT, SO ENTSPRICHT DIES DER VORSCHRIFT.
7HAT ER IHR EINEN SCHEIDEBRIEF GEGEBEN UND AN SIE DIE EHEFORMEL GERICHTET, SO BENÖTIGT SIE EINES SCHEIDEBRIEFES UND DER ḤALIÇA; HAT ER IHR EINEN SCHEIDEBRIEF GEGEBEN UND IHR BEIGEWOHNT, SO BENÖTIGT SIE EINES SCHEIDEBRIEFES UND DER ḤALIÇA; HAT ER IHR EINEN SCHEIDEBRIEF GEGEBEN UND AN IHR DIE ḤALIÇA VOLLZOGEN, SO BESTEHT NACH DER ḤALIÇA NICHTS MEHR;
8HAT ER AN IHR DIE ḤALIÇA VOLLZOGEN UND DARAUF AN SIE DIE EHEFORMEL GERICHTET, IHR EINEN SCHEIDEBRIEF GEGEBEN ODER IHR BEIGEWOHNT, ODER HAT ER IHR BEIGEWOHNT UND DARAUF AN SIE DIE EHEFORMEL GERICHTET, IHR EINEN SCHEIDEBRIEF GEGEBEN ODER AN IHR DIE ḤALIÇA VOLLZOGEN, SO BESTEHT NACH DER ḤALIÇA NICHTS MEHR.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.