Jevamot — Blatt 51a
1Folgendes ist der Grund R. Gamliéls: ihm ist es zweifelhaft, ob der Scheidebrief [die Gebundenheit] aufhebe oder nicht, und ob die Eheformel eine Aneignung erwirke oder nicht. Ob der Scheidebrief [die Gebundenheit] aufhebe oder nicht: hebt der erste sie auf, so ist der andere unwirksam, und hebt der erste sie nicht auf, so hebt auch der andere sie nicht auf.
2Ob die Eheformel eine Aneignung erwirke oder nicht: erwirkt die erste eine Aneignung, so ist die andere unwirksam, und erwirkt die erste keine Aneignung, so erwirkt auch die andere keine Aneignung.
3Abajje wandte gegen ihn ein: R. Gamliél pflichtet jedoch bei, daß es einen Scheidebrief nach der Eheformel, eine Eheformel nach dem Scheidebriefe, einen Scheidebrief nach der Beiwohnung und der Eheformel, und eine Eheformel nach der Beiwohnung und dem Scheidebriefe gebe.
4Wenn es R. Gamliél zweifelhaft ist, sollte doch die Beiwohnung als zuerst vollzogen gelten und eine Aneignung erwirken, denn wir haben gelernt, daß nach der Beiwohnung, wenn sie zuerst erfolgt ist, nichts mehr bestehe!?
5Vielmehr, erklärte Abajje, tatsächlich ist es von R. Gamliél entschieden, daß der Scheidebrief [die Gebundenheit] aufhebe und die Eheformel eine Aneignung erwirke, jedoch bestimmten die Rabbanan, daß in einer Hinsicht der Scheidebrief und in einer Hinsicht die Eheformel bei der Schwägerin wirksam sei. Der Scheidebrief nach einem Scheidebriefe hebt [die Gebundenheit] nicht auf, weil dies bereits durch den ersten erfolgt ist; die Eheformel nach der Eheformel erwirkt keine Aneignung, weil dies schon durch die erste erfolgt ist; beim Scheidebriefe nach einer Eheformel und bei der Eheformel nach dem Scheidebriefe aber erfolgt durch die eine Handlung eine Aufhebung und durch die andere eine Aneignung. –
6Und die Weisen!? – Die Rabbanan haben Scheidebrief und Eheformel für jeden angeordnet. –
7Die ungültige Beiwohnung ist mehr als die Eheformel und weniger als die Eheformel: mehr als die Eheformel, denn die Eheformel nach einer Eheformel ist nicht wirksam, während die Beiwohnung nach der Eheformel wirksam ist; weniger als die Eheformel, denn die Eheformel nach dem Scheidebriefe erstreckt sich auf alles, was vom Scheidebriefe zurückbleibt, während die Beiwohnung nach dem Scheidebriefe sich nicht auf alles erstreckt, was vom Scheidebriefe zurückbleibt.
8Die Rabbanan lehrten: Inwiefern sagt R. Gamliél, es gebe keinen Scheidebrief nach einem Scheidebriefe? Wenn zwei Schwägerinnen einem Schwager zugefallen sind, und er der einen und der anderen einen Scheidebrief gegeben hat, so vollziehe er, wie R. Gamliél sagt, die Ḥaliça an der ersten, und ihre Verwandten sind ihm verboten; die Verwandten der anderen aber sind ihm erlaubt.
9Die Weisen sagen, wenn er der einen und der anderen einen Scheidebrief gegeben hat, seien ihm die Verwandten beider verboten, und er vollziehe die Ḥaliça an einer von ihnen. Ebenso bei zwei Schwägern und einer Schwägerin.
10Inwiefern sagt R. Gamliél, es gebe keine Eheformel nach der Eheformel!? Wenn zwei Schwägerinnen einem Schwager zugefallen sind, und er an die eine und an die andere die Eheformel gerichtet hat, so gebe er, wie R. Gamliél sagt, der ersten einen Scheidebrief und vollziehe an ihr die Ḥaliça, und ihre Verwandten sind ihm verboten; die Verwandten der anderen aber sind ihm erlaubt. Die Weisen sagen, er gebe der einen und der anderen einen Scheidebrief, und die Verwandten beider seien ihm verboten, und an einer von ihnen vollziehe er die Ḥaliça. Ebenso bei zwei Schwägern und einer Schwägerin.
11Der Meister sagte: Und er der einen und der anderen einen Scheidebrief gegeben hat, so vollziehe er, wie R. Gamliél sagt, die Ḥaliça an der ersten, und ihre Verwandten sind ihm verboten; die Verwandten der anderen aber sind ihm erlaubt. Dies wäre somit eine Widerlegung Šemuéls, denn Šemuél sagte, daß, wenn er die Ḥaliça an der Inhaberin des Scheidebriefes vollzogen hat, die Nebenbuhlerin nicht entbunden sei? –
12Šemuél kann dir erwidern: ich sage es nach demjenigen, der der Ansicht ist, es bestehe eine Gebundenheit, während R. Gamliél der Ansicht ist, es bestehe keine Gebundenheit. –
13Wenn R. Gamliél der Ansicht ist, es bestehe keine Gebundenheit,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.