Jevamot — Blatt 52a
1Ist dies etwa ein Scheidebrief nach einem Scheidebriefe!? R. Jehuda erwiderte: Er meint es wie folgt der Scheidebrief nach einem Scheidebriefe und die Eheformel nach der Eheformel, wie wir erklärt haben. Wie erfolgt die Lösung bei einem Schwager und einer Schwägerin? Hat jemand an seine Schwägerin die Eheformel gerichtet und ihr einen Scheidebrief gegeben, so benötigt sie von ihm der Ḥaliça.
2HAT ER AN SIE DIE EHEFORMEL GERICHTET UND IHR BEIGEWOHNT, SO ENTSPRICHT DIES DER VORSCHRIFT. Dies wäre eine Stütze für R. Hona, denn R. Hona sagte: Das Gebot der Schwagerehe erfordere, daß er sie sich antraue und ihr darauf beiwohne. – Lies: so entspricht auch dies der Vorschrift. –
3Selbstverständlich!? – Der Meister sagte, wenn jemand an seine Schwägerin die Eheformel gerichtet hat, so schwinde von ihm die Gebundenheit der Schwagerschaft, und die Gebundenheit der Antrauung und der Heirat ruhe auf ihm, somit könnte man glauben, er übe kein Gebot aus, so lehrt er uns.
4Der Text. R. Hona sagte: Das Gebot der Schwagerehe erfordert, daß er sie sich antraue und ihr darauf beiwohne; hat er ihr beigewohnt und nachher an sie die Eheformel gerichtet, so ist sie ihm angeeignet. Wenn beigewohnt und nachher an sie die Eheformel gerichtet, ist es ja selbstverständlich, sie ist ihm ja durch die Beiwohnung angeeignet!? – Lies vielmehr: hat er ihr ohne Eheformel beigewohnt, so ist sie ihm angeeignet. –
5Es wird ja gelehrt, daß er dieserhalb Geißelhiebe erhalte!? – Widerspenstigkeitsgeißelung, rabbanitisch.
6Rabh ließ nämlich geißeln wegen der Antrauung durch Beiwohnung, wegen der Antrauung auf offener Straße, wegen der Antrauung ohne Werbung,
7wegen der Annullierung eines Scheidebriefes und wegen der Erklärung über einen Scheidebrief.
8Ferner auch den, der einem Gerichtsboten Widerstand leistet, der den Bann der Gelehrten dreißig Tage auf sich sitzen läßt und nicht aufs Gericht kommt und [um Aufhebung] des Bannspruches bittet,
9und einen Bräutigam, der im Hause der Schwiegereltern wohnt. – Nur dann, wenn er wohnt, nicht aber, wenn er vorübergeht; aber R. Šešeth ließ ja einen geißeln, weil er an der Tür seiner Schwiegereltern vorüber ging!? – Mit jenem hatte man seine Schwiegermutter verdächtigt.
10Die Nehardee͑nser sagten: Von all diesen ließ Rabh geißeln nur wegen der Antrauung durch Beiwohnung und ohne Werbung. Manche sagen, auch wenn mit Werbung, wegen der Schamlosigkeit.
11Die Rabbanan lehrten: Wieso durch die Antrauungsformel? Wenn er ihr ein Geldstück oder eine Wertsache gibt. Wieso durch Urkunde? – ‘Wieso durch Urkunde’, wie wir gesagthaben: wenn er ihr auf Papier oder auf eine Scherbe, auch wenn sie keine Peruṭa wert sind, geschrieben hat: sei mir angetraut! Abajje erwiderte: Er meint es wie folgt: wie lautet die Urkunde über die Morgengabe bei der Schwagerehe?
12Er schreibe: Ich N., Sohn des N., nehme auf mich, meine Schwägerin N. nach Gebühr zu ernähren und zu unterhalten. Ihre Morgengabe aber belastet die Güter ihres ersten Mannes. Erhält sie sie nicht vom ersten, so haben die Rabbanan sie ihr vom zweiten zugesprochen, damit sie ihm nicht leicht zu entfernen sei.
13Abajje fragte Rabba: Wie ist es, wenn er ihr einen Scheidebrief gegeben und zu ihr gesagt hat: Sei von mir geschieden, aber nicht jedermann erlaubt? Ist, da [die Wirksamkeit] des Scheidebriefes bei der Schwägerin rabbanitisch ist, nur ein Scheidebrief, der bei einem Eheweibe wirksam ist, auch bei der Schwägerin wirksam, und ein Scheidebrief, der bei einem Eheweibe unwirksam ist, auch bei der Schwägerin unwirksam,
14oder aber ist eine Verwechselung mit einem [giltigen] Scheidebriefe zu berücksichtigen? Rabba b. Ḥanan wandte ein: Demnach macht er sie ungeeignet, wenn er ihr ein Stück Papier gibt!? Dieser erwiderte: Solches macht sie nicht untauglich für Priester, jener aber macht sie untauglich für Priester.
15Es wird nämlich gelehrt: Und eine von ihrem Manne geschiedene Frau sollen sie nicht nehmen, selbst wenn sie nur von ihrem Manne geschieden ist, dürfen sie sie nicht nehmen. Deshalb heißt es, auch nur der Geruch eines Scheidebriefes mache untauglich für Priester.
16Rami b. Ḥama sagte: Sie lehrten, wenn jemand zum Schreiber gesagt hat, daß er einen Scheidebrief für seine Verlobte schreibe, denn sobald er sie geheiratet hat, werde er sich von ihr scheiden lassen, sei der Scheidebrief gültig, weil es in seiner Hand lag, sich von ihr scheiden zu lassen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.