Jevamot — Blatt 55a
1Demnach ist die Schwester seiner Frau verboten sowohl väterlicherseits als auch mütterlicherseits; woher dies? – Er folgert dies von der Schwester: wie die Schwester, ob väterlicherseits oder mütterlicherseits, ebenso diese ob väterlicherseits oder mütterlicherseits. –
2Sollte er doch von der Tante folgern: wie die Tante nur väterlicherseits und nicht mütterlicherseits, ebenso diese nur väterlicherseits und nicht mütterlicherseits!? – Es ist einleuchtend, daß von der Schwester zu folgern ist, hinsichtlich der eigenen Verwandten von der eigenen Verwandten. –
3Im Gegenteil, es ist ja von der Tante zu folgern hinsichtlich einer [Verwandten] durch Antrauung von einer solchen durch Antrauung!? – Vielmehr, er folgert dies von der Frau des Bruders, denn bei beiden ist Antrauung und eigene Verwandtschaft vorhanden. –
4Woher dies von der Frau des Bruders selbst? – Es wird gelehrt: Die Scham der Frau deines Bruders sollst du nicht entblößen, ob väterlicherseits oder mütterlicherseits.
5Du sagst, ob väterlicherseits oder mütterlicherseits, vielleicht ist dem nicht so, sondern nur väterlicherseits und nicht mütterlicherseits? Es ist ein Schluß zu folgern: man ist wegen dieser schuldig und man ist wegen seiner Schwester schuldig, wie wegen der Schwester, ob väterlicherseits oder mütterlicherseits, ebenso wegen dieser, ob väterlicherseits oder mütterlicherseits.
6Oder aber wie folgt: man ist wegen dieser schuldig und man ist wegen der Tante schuldig, wie wegen der Tante nur väterlicherseits und nicht mütterlicherseits, ebenso wegen dieser nur väterlicherseits und nicht mütterlicherseits.
7Man beachte daher, mit wem diese zu vergleichen ist: man folgere hinsichtlich der eigenen Verwandten von der eigenen Verwandten, nicht aber ist von der Tante zu folgern, die eine Verwandte seines Vaters ist. Oder aber wie folgt: man folgere hinsichtlich einer [Verwandten] durch Antrauung von einer solchen durch Antrauung, nicht aber ist von der Schwester zu folgern, bei der das Verbot von selbst eintritt.
8Daher heißt es: die Scham deines Bruders ist sie, ob väterlicherseits oder mütterlicherseits. –
9Vielleicht sprechen beide [Schriftverse] von der Frau seines Bruders väterlicherseits, einer von dem Falle, wenn sie bei Lebzeiten ihres Mannes Kinder hatte, und einer, wenn sie bei Lebzeiten ihres Mannes keine Kinder hatte!? – Der Fall, wenn sie bei Lebzeiten ihres Mannes keine Kinder hatte, ist aus der Lehre R. Honas zu entnehmen. –
10Vielleicht sprechen beide von der Frau des Bruders väterlicherseits, einer von dem Falle, wenn sie bereits bei Lebzeiten ihres Mannes Kinder hatte, und einer, wenn sie erst nach dem Tode ihres Mannes Kinder hat!? –
11Hinsichtlich des Falls, wenn sie nach dem Tode ihres Mannes Kinder hat, ist kein Schriftvers nötig; der Allbarmherzige sagt, die keine Kinder hat, sei erlaubt, demnach ist, die Kinder hat, verboten. –
12Vielleicht ist sie, wenn sie keine Kinder hat, jedermann verboten und dem Schwager erlaubt, und wenn sie Kinder hat, jedermann erlaubt und dem Schwager erlaubt!? Oder auch: hat sie keine Kinder, so ist es Gebot, hat sie Kinder, so ist es freigestellt!?
13Oder auch: nur wenn sie keine Kinder hat, nicht aber, wenn sie Kinder hat, und das aus einem Gebote kommende Verbot gilt als Gebot!? –
14Es gibt noch einen anderen Schriftvers: die Scham seines Bruders hat er entblößt. –
15Vielleicht gleicht die Frau des Bruders mütterlicherseits der Frau des Bruders väterlicherseits: wie die Frau des Bruders väterlicherseits nach dem Tode ihres Mannes erlaubt ist, ebenso ist die Frau des Bruders mütterlicherseits nach dem Tode ihres Mannes erlaubt!? – Die Schrift sagt ist sie, sie verbleibt bei ihrem sein. –
16Wozu wird bei der Schwester die Ausrottungsstrafe genannt? –
17Wegen einer Lehre R. Joḥanans, denn R. Joḥanan lehrte: Hat man sie alle bei einem Entfallen begangen, so ist man wegen jedes besonders schuldig. –
18Woher ist die Teilung zu entnehmen nach R. Jiçḥaq, welcher sagt, die Hervorhebung der Ausrottung bei der Schwester, die in der Allgemeinheit der mit der Ausrottung belegten einbegriffen war, deute darauf, daß er mit der Ausrottung und nicht mit der Geißelung bestraft werde!? –
19Dies geht hervor aus: und zu einem Weibe in der Absonderung ihrer Unreinheit, man ist wegen jedes Weibes besonders schuldig. –
20Wozu schrieb der Allbarmherzige bei der Tante: kinderlos sollen sie sein!? – Wegen einer Lehre Rabbas, denn Rabba wies auf einen Widerspruch hin: Es heißt: kinderlos sollen sie sein, und es heißt: kinderlos sollen sie sterben; wie ist dies zu erklären? Hat er Kinder, so begräbt er sie, hat er keine Kinder, so bleibt er kinderlos.
21Und sowohl [die Worte:] kinderlos sollen sie sein, als auch [die Worte:] kinderlos sollen sie sterben, sind nötig. Würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: kinderlos sollen sie sein, so könnte man dies auf [Kinder] vor der Sünde beziehen, nicht aber solche nach der Sünde; daher schrieb der Allbarmherzige: kinderlos sollen sie sterben. Und würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: kinderlos sollen sie sterben, so könnte man dies auf [Kinder] nach der Sünde beziehen, die vorherigen aber nicht. Daher ist beides nötig.
22Woher dies von der Anschmiegung bei den mit einem Verbote belegten? –
23Wenn der Allbarmherzige bei der vergebenen Magd [die Worte] mit Samenerguß hervorhebt, so gilt dies bei den mit einem Verbote Belegten auch von der Anschmiegung. –
24Im Gegenteil, wenn der Allbarmherzige bei den mit der Ausrottung belegten die Anschmiegung hervorhebt, so gilt dies ja bei den mit einem Verbote belegten nur von der vollendeten Beiwohnung!? R. Aši erwiderte: Wenn dem so wäre, so sollte die Schrift bei der vergebenen Magd überhaupt nichts erwähnen. –
25Woher dies von der Anschmiegung bei den mit einem Verbote belegten bei Priestern? – Dies ist durch [das Wort] nehmen zu folgern. –
26Woher dies bei den mit einem Gebote belegten? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.