Jevamot — Blatt 55b

1Es ist durch [das Wort] kommen zu folgern. –

2Woher dies bei der Schwägerin für Fremde? – Nach demjenigen, nach dem sie mit einem Verbote belegt ist, gehört sie zu den mit einem Verbote belegten, und nach dem sie mit einem Gebote belegt ist, gehört sie zu den mit einem Gebote belegten. –

3Woher dies von Schwager und Schwägerin? – Es ist durch [das Wort] kommen zu folgern. –

4Woher dies von Mann und Frau? – Es ist durch [das Wort] nehmen zu folgern.

5Raba sagte: Wozu schrieb der Allbarmherzige [die Worte] mit Samenerguß bei der vergebenen Magd, bei der Ehefrau und bei der Ehebruchsverdächtigten? Bei der vergebenen Magd, wie wir bereits erklärt haben. Bei der Ehefrau schließt dies die Beiwohnung mit schlaffem Gliede aus. –

6Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, man sei wegen der Beiwohnung einer Inzestuösen mit schlaffem Gliede frei,

7wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, man sei schuldig!? – Vielmehr, ausgenommen die Beiwohnung einer Toten; man könnte glauben, man sei dieserhalb wegen Ehebruchs schuldig, da [ein Weib] auch tot Blutverwandte heißt, so lehrt er uns.

8Bei der Ehebruchsverdächtigten ist es wegen der folgenden Lehre nötig: Mit Samenerguß, ausgenommen etwas anderes. – Was heißt etwas anderes? R. Šešeth erwiderte: Ausgenommen der Fall, wenn er sie inbezug auf den widernatürlichen Beischlaf verwarnt hat, Raba sprach zu ihm: Es heißt ja: wie man ein Weib beschläft!?

9Vielmehr, erklärte Raba, ausgenommen der Fall, wenn er sie inbezug auf [Perversitäten] an den Gliedern verwarnt hat. Abajje sprach zu ihm: Sollte der Allbarmherzige sie wegen einer Zuchtlosigkeit verboten haben!?

10Vielmehr, erklärte Abajje, ausgenommen der Fall, wenn er sie inbezug auf die Berührung verwarnt hat. – Einleuchtend ist dies nach demjenigen, welcher sagt, unter Anschmiegung sei das Hineinstecken der Eichel zu verstehen, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, darunter sei die Berührung zu verstehen!? –

11Vielmehr, tatsächlich schließt dies den Fall aus, wenn er sie inbezug auf [Perversitäten] an den Gliedern verwarnt hat, denn dies ist nötig; man könnte glauben, der Allbarmherzige hat es ja von der Anstoßnahme des Ehemannes abhängig gemacht, und dieser nimmt daran Anstoß, so lehrt er uns.

12Šemuél sagte: Unter ‘Anschmiegung’ ist das Berühren zu verstehen. Dies ist ebenso, als wenn jemand den Finger an den Mund legt; es ist nicht möglich, daß er das Fleisch nicht eindrückt.

13Als Rabba b. Bar Ḥana kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Bei der vergebenen Magd heißt das Hineinstecken der Eichel eine vollendete Beiwohnung. R. Šešeth wandte ein: Mit Samenerguß, man ist schuldig nur wegen der Beiwohnung mit Reibung. Doch wohl die Reibung des Gliedes!? – Nein, die Reibung der Eichel.

14Als R. Dimi kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Unter ‘Anschmiegung’ ist das Hineinstecken der Eichel zu verstehen. Sie sprachen zu ihm: Rabba b. Bar Ḥana sagte ja anders!? Dieser erwiderte: Entweder hat er gelogen oder habe ich gelogen.

15[Ebenso] sagte Rabin, als er kam, im Namen R. Joḥanans: Unter ‘Anschmiegung’ ist das Hineinstecken der Eichel zu verstehen. Gegen Rabba b. Bar Ḥana streitet er entschieden, streitet er auch gegen Šemuél? –

16Nein, von der Berührung bis zum Hineinstecken der Eichel nennt er Anschmiegung.

17Als R. Šemuél b. Jehuda kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Unter Anschmiegung ist das Hineinstecken der Eichel, und unter vollendeter Beiwohnung ist die richtige Vollendung der Beiwohnung zu verstehen;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.