Jevamot — Blatt 57a
1darf auch diese essen. – Wieso denn, vielleicht vertreten R. Elea͑zar und R. Šimo͑n ihre Ansicht nur da, wo er in anderen Fällen zu essen berechtigt, nicht aber hierbei, wo er auch sonst nicht zu essen berechtigt.
2Wolltest du erwidern, auch dieser berechtige in einem anderen Falle zu essen, bei der Tochter eines Proselyten, so befragte ja R. Joḥanan diesbezüglich R. Ošaja, und dieser entschied es ihm nicht.
3Es wurde gelehrt: Abajje erklärt, weil er sie zu essen berechtigt, solange er ihr nicht beiwohnt,
4Raba erklärt, weil er seine kenaa͑nitischen Sklaven und Mägde zu essen berechtigt.
5Abajje erklärt nicht wie Raba, weil man hinsichtlich der ehelichen Aneignung nur von der ehelichen Aneignung folgere, nicht aber hinsichtlich der ehelichen Aneignung von der Aneignung von Sklaven.
6Raba erklärt nicht wie Abajje, denn da ist es anders, weil sie bereits gegessen hat. – Und Abajje!? – Der Umstand, daß sie bereits gegessen hat, ist nicht zu berücksichtigen, denn demnach dürfte eine Jisraélitin, wenn sie mit einem Priester verheiratet war und er gestorben ist, ebenfalls essen, weil sie bereits gegessen hat. – Und Raba!? – Bei dieser ist die Angehörigkeit geschwunden, bei jener ist die Angehörigkeit nicht geschwunden.
7Nach wessen Ansicht? Nach R. Jehuda darf sie nicht essen, einerlei ob er in seiner Heiligkeit verbleibt oder nicht: verbleibt er in seiner Heiligkeit, darf sie nicht essen, da er der Ansicht ist, die Tochter eines männlichen Proselyten gleiche der Tochter eines männlichen Entweihten,
8und verbleibt er nicht in seiner Heiligkeit, darf sie ebenfalls nicht essen, denn wir sagen, die Gemeinde der Proselyten heiße ‘Gemeinde’.
9Nach R. Jose hingegen darf sie essen, ob er in seiner Heiligkeit verbleibt oder nicht: verbleibt er in seiner Heiligkeit, darf sie essen, denn er ist der Ansicht, auch wenn ein Proselyt eine Proselytin geheiratet hat, sei seine Tochter für Priester geeignet, und verbleibt er nicht in seiner Heiligkeit, darf sie ebenfalls essen, denn er sagt ja, die Gemeinde der Proselyten heiße nicht ‘Gemeinde’. –
10Vielmehr, nach dem Autor der folgenden Lehre: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte, die Tochter eines Proselyten dürfe nur dann von einem Priester geheiratet werden, wenn ihre Mutter Jisraélitin ist.
11Seine Frage lautete wie folgt: ist nur ihre Familienreinheit erweitert, somit darf sie essen, oder ist ihre Heiligkeit erweitert, somit darf sie nicht essen. –
12Komm und höre: Als R. Aḥa b. Ḥenana aus dem Süden kam, brachte er folgende Lehre mit: Woher, daß, wenn ein quetschverstümmelter Priester die Tochter eines Proselyten geheiratet hat, er sie Hebe zu essen berechtige? Es heißt: wenn ein Priester eine Person für sein Geld erwirbt &c. darf davon essen.
13Nach wessen Ansicht; wenn nach R. Jehuda, so sagt er ja, sie dürfe nicht essen, einerlei ob er in seiner Heiligkeit verbleibt oder nicht, und wenn nach R. Jose, so ist ja hierfür kein Schriftvers nötig, er sagt ja, sie dürfe essen, einerlei ob er in seiner Heiligkeit verbleibt oder nicht. Doch wohl nach R. Elie͑zer b. Ja͑qob, und hieraus ist somit zu entnehmen, daß nur ihre Familienreinheit erweitert worden ist und sie essen darf. Schließe hieraus.
14Es wurde gelehrt: Rabh sagt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.