Jevamot — Blatt 60a
1Dies besagt, daß er der Verführten keine Buße zu zahlen braucht,
2R. Gebiha aus Be Kethil trug diese Lehre R. Aši vor; da sprach er zu ihm: Rabh und R. Joḥanan sagten beide, daß er keine Mannbare und keine Verletzte heiraten dürfe, und wenn er sie geheiratet hat, die Heirat gültig sei.
3Wir sagen also, später wird sie auch unter ihm mannbar, später wird sie auch unter ihm verletzt, ebenso hierbei, später wird sie auch unter ihm defloriert!? – Ein Einwand.
4«Die Genotzüchtigte und die Verführte eines anderen darf er nicht heiraten; hat er sie geheiratet, so ist das Kind, wie R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, entweiht, und wie die Weisen sagen, unbemakelt.» R. Hona sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist wie R. Elie͑zer b. Ja͑qob. Ebenso sagte R. Gidel im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R. Elie͑zer b. Ja͑qob.
5Manche lesen: R. Hona sagte im Namen Rabhs: Folgendes ist der Grund des R. Elie͑zer b. Ja͑qob: er ist der Ansicht R. Elea͑zars. –
6Ist er denn dessen Ansicht, wir wissen ja, daß die Lehre des R. Elie͑zer b. Ja͑qob einen Kab faßt und geläutert ist, da aber sagte R. A͑mram im Namen Rabhs, die Halakha sei nicht wie R. Elea͑zar!? – Ein Einwand.
7R. Aši erklärte: Sie streiten darüber, ob [die Abkömmlinge] der mit einem Gebote belegten Entweihte sind. R. Elie͑zer b. Ja͑qob ist der Ansicht, [Abkömmlinge] der mit einem Gebote belegten seien Entweihte, und die Rabbanan sind der Ansicht, solche seien keine Entweihte. –
8Was ist der Grund des R. Elie͑zer b. Ja͑qob? – Es heißt: eine Witwe, eine Geschiedene, eine Entweihte oder eine Hure, diese darf er nicht nehmen, sondern eine Jungfrau &c., und das darauf folgende: damit er seine Nachkommen unter seinem Volke nicht entweihe, bezieht sich auf alle. –
9Und die Rabbanan!? – [Das Wort] diese trennt den Zusammenhang. – Und R. Elie͑zer b. Ja͑qob!? – [Das Wort] diese schließt die Menstruierende aus.
10Es wird gelehrt: Der von diesen [Abstammende] ist Entweihter, nicht aber ist der von einer Menstruierenden [Abstammende] Entweihter. Diese Lehre vertritt somit die Ansicht des R. Elie͑zer b. Ja͑qob. – Sollte doch nach R. Elie͑zer b. Ja͑qob [das Wort] diese am Schlusse geschrieben stehen!? – Ein Einwand.
11Die Rabbanan lehrten. An seiner verlobten Schwester darf er sich, wie R. Meír und R. Jehuda sagen, verunreinigen, und wie R. Jose und R. Šimo͑n sagen, nicht verunreinigen. An der Genotzüchtigten und der Verführten darf er sich nach aller Ansicht nicht verunreinigen; an der Verletzten darf er sich nach R. Šimo͑n nicht verunreinigen, denn R. Šimo͑n ist der Ansicht, an der für einen Hochpriester tauglichen verunreinige er sich, und an der für einen Hochpriester untauglichen verunreinige er sich nicht;
12an der Mannbaren verunreinige er sich nach aller Ansicht.
13Was ist der Grund R. Meírs und R. Jehudas? – Sie deuten wie folgt: und an seiner Schwester, die Jungfrau ist, ausgenommen die Genotzüchtigte und die Verführte.
14Man könnte glauben, auch die Verletzte sei auszuscheiden, so heißt es: die nicht angehört hat einem Manne, die durch einen Mann [defloriert] worden ist, ausgenommen diese, bei der es nicht durch einen Mann erfolgt ist. Die nahe steht, dies schließt die Verlobte ein; ihm, dies schließt die Mannbare ein.–
15Wozu ist hiefür ein Schriftvers nötig. R. Meír sagt ja, unter Jungfrau sei auch die teilweise Jungfrau zu verstehen!? – Dies ist nötig; man könnte glauben, es sei durch [das Wort] Jungfrau zu folgern, das auch dort gebraucht wird: wie dort eine im Mädchenalter, ebenso hierbei eine im Mädchenalter, so lehrt er uns. –
16Was ist der Grund R. Joses und R. Šimo͑ns? – Sie deuten wie folgt: und an seiner Schwester, die Jungfrau ist, ausgenommen die Genotzüchtigte, die Verführte und die Verletzte; die nicht angehört hat, ausgenommen die Verlobte; die nahe steht, dies schließt die geschiedene Verlobte ein; ihm, dies schließt die Mannbare ein. – «Die nahe steht, dies schließt die geschiedene Verlobte ein.»
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.