Jevamot — Blatt 65a

1Bei einem Weibe steht die Periode erst dann fest, wenn sie sich dreimal wiederholt hat; die Periode ist erst dann erloschen, wenn sie dreimal ausgeblieben ist. Hinsichtlich des stößigen Ochsen, denn wir haben gelernt: Das Rind gilt erst dann als stößig, wenn [der Eigentümer] dreimal verwarnt worden ist.

2Die Rabbanan lehrten: Wenn sie mit einem verheiratet war und keine Kinder bekommen hat, mit einem zweiten und keine Kinder bekommen hat, so darf sie sich mit einem dritten nur dann verheiraten, wenn er Kinder hat; hat sie sich mit einem verheiratet, der keine Kinder hat, so ist sie ohne Morgengabe zu entfernen.

3Sie fragten: Können die ersteren, wenn sie sich mit einem dritten verheiratet und keine Kinder bekommen hat, von ihr [die Morgengabe zurück] verlangen? Können sie zu ihr sagen: nun ist es erwiesen, daß du es verschuldet hast, oder aber kann sie zu ihnen sagen: ich bin erst jetzt verkümmert. – Es ist einleuchtend, daß sie zu ihnen sagen kann: ich bin erst jetzt verkümmert. –

4Sie fragten [ferner]: Kann sie, wenn sie sich mit einem vierten verheiratet und Kinder bekommen hat, vom dritten [die Morgengabe] verlangen? – Man spreche zu ihr: Schweigen ist für dich besser als reden. Er kann ihr erwidern: unter diesen Umständen würde er sich von ihr nicht geschieden haben.

5R. Papa wandte ein: Wenn sie auch schweigt, wieso aber schweigen wir; es hat sich ja erwiesen, daß der Scheidebrief nichtig ist und ihre Kinder Hurenkinder sind!? Vielmehr, wir sagen, sie sei erst jetzt kräftig geworden.

6Wenn er sagt, sie, und sie sagt, er [sei schuld], so ist, da es zwischen ihm und ihr vorgehende Dinge sind, wie R. Ami sagt, sie glaubwürdig. – Weshalb? – Sie weiß, ob [der Same] wie ein Pfeil hervorschießt, er aber weiß dies nicht.

7Wenn er sagt, er wolle noch eine Frau nehmen und probieren, so muß er, wie R. Ami sagt, auch in diesem Falle sie freigeben und ihr die Morgengabe zahlen. Er ist nämlich der Ansicht, wer zu seiner Frau noch eine andere nimmt, müsse sie freigeben und ihr die Morgengabe zahlen. Raba sagt, jeder dürfe mehrere Frauen heiraten, nur muß er sie ernähren können.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.