Jevamot — Blatt 67a
1und Freilassung heben das Anrecht auf.
2R. Jehuda sagte: Wenn sie ihm zwei Geräte im Werte von tausend Zuz in die Ehe gebracht hat und sie auf zweitausend gestiegen sind, so erhält sie eines als ihre Mitgift und für das andere muß sie Ersatz leisten und erhält es, weil es zum Ansehen ihres väterlichen Hauses gehört. –
3Er lehrt uns damit, daß, was zum Ansehen ihres väterlichen Hauses gehört, ihres sei, und dies sagte ja R. Jehuda bereits einmal!? – Man könnte glauben, nur wenn sie es als ihre Mitgift beanspruchen kann, nicht aber Geld herauszahlen und es erhalten, so lehrt er uns.
4WENN DIE TOCHTER EINES JISRAÉLITEN MIT EINEM PRIESTER VERHEIRATET WAR, UND DIESER GESTORBEN IST UND SIE SCHWANGER ZURÜCKGELASSEN HAT, SO DÜRFEN IHRE SKLAVEN KEINE HEBE ESSEN, WEGEN DES ANTEILS DES FÖTUS, DENN DER FÖTUS MACHT [FÜR DIE HEBE] UNTAUGLICH, ABER NICHT ZU ESSEN BERECHTIGT – SO R. JOSE.
5SIE SPRACHEN ZU IHM: WENN DU UNS DIES VON EINER VON EINEM PRIESTER [VERWITWETEN] TOCHTER EINES JISRAÉLITEN BEKUNDEST, SO DÜRFEN AUCH, WENN DIE TOCHTER EINES PRIESTERS MIT EINEM PRIESTER [VERHEIRATET WAR], UND DIESER GESTORBEN IST UND SIE SCHWANGER ZURÜCKGELASSEN HAT, IHRE SKLAVEN KEINE HEBE ESSEN, WEGEN DES ANTEILS DES FÖTUS!?
6GEMARA. Sie fragten: Ist der Grund R. Joses, weil nach seiner Ansicht der Fötus im Leibe einer Gemeinen Gemeiner ist, oder aber, weil der Geborene zu essen berechtigt und der Ungeborene nicht zu essen berechtigt? –
7In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Hinsichtlich des Fötus im Leibe einer Priestertochter. – Wie ist es damit? Rabba erwiderte: Der Grund R. Joses ist, weil nach seiner Ansicht der Fötus im Leibe einer Gemeinen Gemeiner ist. R. Joseph erwiderte: Weil der Geborene zu essen berechtigt und der Ungeborene nicht zu essen berechtigt.
8Man wandte ein: Sie sprachen zu R. Jose: Wenn du uns dies von einer mit einem Priester verheirateten Tochter eines Jisraéliten bekundest, wie verhält es sich bei einer mit einem Priester verheirateten Tochter eines Priesters? Dieser erwiderte: Von jener hörte ich es, von dieser hörte ich es nicht.
9Einleuchtend ist seine Erwiderung, von jener habe er es gehört, von dieser habe er es nicht gehört, wenn du sagst, weil der Fötus im Leibe einer Gemeinen Gemeiner ist, wieso aber erwiderte er, von jener habe er es gehört, von dieser habe er es nicht gehört, wenn du sagst, weil der Geborene zu essen berechtigt und der Ungeborene nicht zu essen berechtigt, es ist ja dasselbe!? – Ein Einwand.
10R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Dies ist die Ansicht R. Joses, die Weisen aber sagen, hinterließ er Kinder, so essen sie wegen der Kinder, hinterließ er keine Kinder, so essen sie wegen der Brüder, und hinterließ er keine Brüder, so essen sie wegen der ganzen Familie. –
11‘Dies’, demnach ist er nicht dieser Ansicht; aber Šemuél sagte ja zu R. Ḥana aus Bagdad, daß er ihm zehn Leute hole, vor denen er ihm sagen wolle, daß, wenn jemand etwas einem Fötus zueignet, dieser es erwerbe!? – Vielmehr, ‘dies’, und er ist auch dieser Ansicht. –
12Demnach lehrt er uns damit, daß die Rabbanan gegen R. Jose streiten, und dem widersprechend sagte ja R. Zakkaj, R. Jose habe dies im Namen von Šema͑ja und Ptollion bekundet, und sie pflichteten ihm bei!? R. Aši erwiderte: Es heißt ja nicht: sie erkannten es an, sondern: sie pflichteten ihm bei, [dies heißt,] seine Begründung sei anzuerkennen.
13Die Rabbanan lehrten: Hinterließ er Kinder, so dürfen diese und jene essen; ließ er sie schwanger zurück, so dürfen weder diese noch jene essen. Ließ er Kinder und sie schwanger zurück, so dürfen die zum Nießbrauchgute gehörenden Sklaven essen, wie auch sie essen darf, und die zum eisernen Bestande gehörenden Sklaven nicht essen, wegen des Anteils des Fötus, denn der Fötus macht [für die Hebe] untauglich, aber nicht zu essen berechtigt – so R. Jose.
14R. Jišma͑él b. R. Jose sagte im Namen seines Vaters, eine Tochter berechtige zu essen, ein Sohn berechtige nicht zu essen. R. Šimo͑n b. Joḥaj sagte, männliche [Kinder] berechtigen alle zu essen, weibliche berechtigen nicht zu essen; der Fötus könnte männlich sein, und wenn ein Sohn vorhanden ist, erhalten die Töchter nichts. –
15Wozu begründet er: der Fötus könnte männlich sein, es genügt ja der Umstand, daß eine Tochter hierfür untauglich macht!? – Er führt außer diesem noch einen Grund an: erstens macht eine Tochter untauglich und zweitens könnte der Fötus männlich sein, und wenn ein Sohn vorhanden ist, erhalten Töchter nichts. –
16Wieso berechtigen männliche [Kinder] zu essen, der Fötus ist ja vorhanden!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.