Jevamot — Blatt 67b
1Er ist der Ansicht, man berücksichtige die Minderheit nicht. Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich ist er der Ansicht, man berücksichtige die Minderheit, nur wende man ein Mittel an. Dies nach R. Naḥman im Namen Šemuéls,
2denn R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Wenn die Waisen die Güter ihres Vaters teilen, so stellt ihnen das Gericht Vormünder, die ihnen einen guten Teil heraussuchen, und sobald sie großjährig sind, können sie Einspruch erheben. In seinem eigenen Namen sagte R. Naḥman, sie können, wenn sie großjährig sind, keinen Einspruch mehr erheben, denn worin bestände sonst die Macht des Gerichtes. –
3Demnach streiten Tannaím über die Ansicht R. Naḥmans? – Nein, alle sind sie der Ansicht R. Naḥmans, und hierbei streiten sie, ob die Minderheit zu berücksichtigen ist.
4«R. Jišma͑él b. R. Jose sagte im Namen seines Vaters, eine Tochter berechtige zu essen, ein Sohn berechtige nicht zu essen.» Ein Sohn berechtigt wohl deshalb nicht zu essen, wegen des Anteils des Fötus, somit sollte wegen des Anteils des Fötus auch eine Tochter nicht zu essen berechtigen!?
5Abajje erwiderte: In dem Falle, wenn nur wenig Güter vorhanden sind, und zwar, wenn außer der Tochter auch ein Sohn vorhanden ist.
6Wie du es nimmst: ist der Fötus ein Sohn, so ist er nicht mehr als der vorhandene, und ist er eine Tochter, so berechtigt sie zu essen nur durch die rabbanitische Bestimmung, und solange sie in den Weltenraum nicht gekommen ist, gilt die rabbanitische Bestimmung nicht. –
7Wie ist, wenn du es auf den Fall beziehst, wenn nur wenig Güter vorhanden sind, der Schlußsatz zu erklären: der Fötus könnte männlich sein, und wenn ein Sohn vorhanden ist, erhalten die Töchter nichts. Im Gegenteil, wenig Güter gehören ja nur den Töchtern!? – Der Schlußsatz gilt von dem Falle, wenn viele Güter vorhanden sind. –
8Gehören denn wenig Güter den Töchtern, R. Asi sagte ja im Namen R. Joḥanans, daß, wenn wenig Güter vorhanden sind und die Waisen zuvorgekommen und sie verkauft haben, der Verkauf gültig sei!? –
9Vielmehr, unter Tochter, von der er spricht, ist die Mutter zu verstehen. – Demnach ist es ja dasselbe, was R. Jose lehrt!? – Das ganze lehrte R. Jišma͑él b. R. Jose.
10DER FÖTUS, DER SCHWAGER, DIE VERLOBUNG, DER TAUBE UND DER NEUN JAHRE UND EINEN TAG ALTE MACHEN [FÜR DIE HEBE] UNTAUGLICH, BERECHTIGEN ABER NICHT ZU ESSEN.
11AUCH WENN ES ZWEIFELHAFT IST, OB ER NEUN JAHRE UND EINEN TAG ALT IST ODER NICHT, OB ER ZWEI HAARE BEKOMMEN HAT ODER NICHT.
12WENN DAS HAUS ÜBER IHM UND DER TOCHTER SEINES BRUDERS EINGESTÜRZT IST, UND MAN NICHT WEISS, WER ZUERST GESTORBEN IST, SO IST AN DER NEBENBUHLERIN DIE ḤALIÇA UND NICHT DIE SCHWAGEREHE ZU VOLLZIEHEN.
13GEMARA. DER FÖTUS. Ist sie die von einem Jisraéliten [verwitwete] Tochter eines Priesters, macht er sie untauglich, [denn es heißt:] wie in ihrer Jugend, ausgenommen die Schwangere; ist sie die von einem Priester [verwitwete] Tochter eines Jisraéliten, berechtigt er sie nicht zu essen, denn nur der Geborene berechtigt zu essen, nicht aber der Ungeborene.
14DER SCHWAGER. Ist sie die von einem Jisraéliten [verwitwete] Tochter eines Priesters, macht er sie untauglich, [denn es heißt:] und ins Haus ihres Vaters zurückkehrt, ausgenommen die Anwärterin der Schwagerehe; ist sie die von einem Priester [verwitwete] Tochter eines Jisraéliten, berechtigt er sie nicht zu essen, denn der Allbarmherzige sagt: für sein Geld gekauft, während diese die Angeeignete seines Bruders ist.
15DIE VERLOBUNG. Ist sie die mit einem Jisraéliten [verlobte] Tochter eines Priesters, macht er sie untauglich,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.