Jevamot — Blatt 68b
1Dies ist ja an sich nötig!? – Es heißt zweimal: und kein Gemeiner. –
2Dies ist ja wegen der Lehre des R. Jose b. R. Ḥanina nötig, denn R. Jose b. R. Ḥanina erklärte: und kein Gemeiner, ich habe es dir von der Gemeinhaftigkeit und nicht von der Trauer gesagt!? – Die Lehre des R. Jose b. R. Ḥanina geht hervor aus: und kein Gemeiner. –
3Aber es ist ja wegen der folgenden Lehre nötig!? Sie kehrt zur Hebe zurück, nicht aber zu Brust und Schenkel. Hierzu sagte R. Ḥisda im Namen des Rabina b. R. Šila: Hierauf deutet folgender Schriftvers: und eine Priesterstochter, die mit einem Gemeinen verheiratet ist, darf von der Hebe des Heiligen nicht essen; sie darf nicht essen von dem, was vom Heiligen abgehoben wird. –
4Die Schrift sollte sagen: darf vom Heiligen nicht essen, wenn es aber heißt: von der Hebe des Heiligen, so ist beides zu entnehmen. –
5Wir wissen dies von der Priesterstochter, woher dies von der Levitin und der Jisraélitin? – Wie R. Abba im Namen Rabhs erklärt hat: und eine Tochter, ebenso hierbei: und eine Tochter. –
6Wohl nach R. A͑qiba, der das und deutet!? – Du kannst auch sagen, nach den Rabbanan, denn [der Passus] und eine Tochter ist überhaupt überflüssig. –
7Wir wissen dies von der Hebe, woher dies von der Priesterschaft? – Levitin und Jisraélitin werden hinsichtlich der Priesterschaft und nicht hinsichtlich der Hebe einbegriffen, denn sie dürfen gar keine Hebe essen. –
8Wieso denn nicht, es kann ja vorkommen, daß sie wegen ihres Sohnes essen darf!? –
9Wenn wegen des Sohnes, so ist [ein Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn eine Priesterstochter, die wegen ihrer eigenen Heiligkeit essen darf, untauglich wird, um wieviel mehr eine Levitin oder eine Jisraélitin, die nur wegen ihres Sohnes essen darf. –
10Eben deshalb: eine Priesterstochter, deren Person heilig ist, macht [der Bemakelte] untauglich, diese aber, deren Person nicht heilig ist, macht er nicht untauglich!? – Vielmehr, hinsichtlich der Priesterschaft ist es [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, von der Geschiedenen, zu folgern: wenn die Geschiedene, der die Hebe erlaubt ist, Priestern verboten ist, um wieviel mehr ist diese, der die Hebe verboten ist, Priestern verboten. –
11Kann denn ein Verbot durch einen Schluß gefolgert werden!? – Dies ist nur eine Klarstellung. –
12Vielleicht ist unter ‘von untauglichen beschlafen‘ zu verstehen, von mit der Ausrottung belegten!? – Der Allbarmherzige sagt: verheiratet ist, bei denen eine Heirat möglich ist. –
13Demnach sollten Nichtjude und Sklave sie nicht untauglich machen!? – Diese machen sie untauglich nach einer Lehre R. Jišma͑éls, denn R. Joḥanan sagte im Namen R. Jišma͑éls: Woher, daß, wenn ein Nichtjude oder ein Sklave einer Jisraélitin, einer Priesterstochter oder einer Levitin beigewohnt hat, er sie untauglich gemacht hat? Es heißt:wenn die Tochter eines Priesters verwitwet oder geschieden wird &c.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.