Jevamot — Blatt 69a

1von einem, bei dem es Witwenschaft und Scheidung gibt, ausgenommen Nichtjude und Sklave, bei denen es keine Witwenschaft und keine Scheidung gibt. –

2Wir wissen dies von der Priesterstochter, woher dies von der Levitin und der Jisraélitin? – Wie R. Abba im Namen Rabhs erklärt hat: undeine Tochter, ebenso hierbei: und eine Tochter. –

3Wohl nach R. A͑qiba, der das und deutet!? – Du kannst auch sagen, nach den Rabbanan, denn [der Passus] und eine Tochter ist überhaupt überflüssig. –

4Vielleicht darf sie, wenn es bei ihm Witwenschaft und Scheidung gibt, falls sie keine Kinder hat, essen, und falls sie Kinder hat, nicht essen, und wenn es bei ihm keine Witwenschaft und keine Scheidung gibt, auch falls sie Kinder hat, essen!? –

5Demnach brauchten ja nicht Levitin und Jisraélitin einbegriffen zu werden. –

6Wozu ist nach R. A͑qiba, welcher sagt, bei den mit einem Verbote belegten habe die Antrauung keine Geltung, wonach [die Worte] mit einem Gemeinen verheiratet zu verstehen sind, wenn sie beschlafen worden ist, die Nennung der Witwe und der Geschiedenen nötig!? –

7Der Witwe zur Erschwerung und der Geschiedenen zur Erleichterung. Und beides ist nötig. Würde er nur die Witwe genannt haben, so könnte man glauben, nur diese dürfe [Hebe] essen, falls sie keine Kinder hat, weil sie Priestern erlaubt ist, die Geschiedene aber, die Priestern verboten ist, dürfe nicht essen, auch wenn sie keine Kinder hat. Und würde er nur die Geschiedene genannt haben, so könnte man glauben, nur diese dürfe nicht essen, falls sie Kinder hat, weil sie Priestern verboten ist, die Witwe aber, die Priestern erlaubt ist, dürfe essen, auch wenn sie Kinder hat. Daher ist beides nötig. –

8Vielleicht ist unter ‘von einem untauglichen beschlafen’ zu verstehen, auch von einem, der seine Geschiedene wiedergenommen hat!? – Der Allbarmherzige sagt: einem fremden Manne, der ihr vorher fremd war, während dieser ihr vorher nicht fremd war. – Demnach sollte der Entweihte, der ihr vorher nicht fremd war, sie nicht untauglich machen!? –

9Die Schrift sagt: er soll seine Nachkommenschaft unter seinem Volke nicht entweihen; seine Nachkommenschaft gleicht ihm, wie er selber untauglich macht, ebenso macht seine Nachkommenschaft untauglich. –

10Vielleicht mit der Antrauung!? – Gleich dem Hochpriester mit einer Witwe; wie der Hochpriester eine Witwe nur durch die Beiwohnung [untauglich macht], ebenso dieser nur durch die Beiwohnung. –

11Vielleicht nur durch Antrauung und Beiwohnung!? – Gleich dem Hochpriester mit einer Witwe; wie der Hochpriester eine Witwe durch die Beiwohnung allein, ebenso dieser durch die Beiwohnung allein.

12«R. Jose sagt, dessen Nachkommenschaft bemakelt ist, mache untauglich, und dessen Nachkommenschaft nicht bemakelt ist, mache nicht untauglich.» Welchen Unterschied gibt es zwischen dem ersten Autor und R. Jose?

13R. Joḥanan erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich eines Miçri oder eines Edomiten zweiter Generation.

14Beide folgern es vom [Verbote] des Hochpriesters mit einer Witwe. Der erste Autor folgert: wie beim Hochpriester mit einer Witwe die Beiwohnung eine sündhafte ist, und er macht untauglich, ebenso macht dieser untauglich.

15R. Jose aber folgert: gleich dem Hochpriester, wie beim Hochpriester die Nachkommenschaft bemakelt ist, und er macht untauglich, ebenso macht jeder andere, dessen Nachkommenschaft bemakelt ist, untauglich, ausgenommen ein Miçri zweiter Generation, dessen Nachkommenschaft nicht bemakelt ist, denn es heißt: Kinder, die ihnen geboren werden, die dritte Generation, darf in die Gemeinde des Herrn kommen.

16«R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, dessen Tochter du heiraten darfst, dessen Witwe darfst du heiraten &c.» Welchen Unterschied gibt es zwischen R. Jose und R. Šimo͑n b. Gamliél?

17U͑la erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich eines a͑mmonitischen oder moabitischen Proselyten. Beide folgern vom [Verbote] des Hochpriesters mit einer Witwe. R. Jose folgert: wie beim Hochpriester mit einer Witwe die Nachkommenschaft bemakelt ist, und er macht untauglich, ebenso macht jeder andere, dessen Nachkommenschaft bemakelt ist, untauglich.

18R. Šimo͑n b. Gamliél aber folgert: wie beim Hochpriester mit einer Witwe die ganze Nachkommenschaft untauglich ist, und er macht untauglich, ebenso macht jeder andere, dessen ganze Nachkommenschaft bemakelt ist, untauglich, ausgenommen der a͑mmonitische oder moabitische [Proselyt], dessen ganze Nachkommenschaft nicht bemakelt ist, denn der Meister sagte: A͑mmoniter, nicht aber die A͑mmoniterin, Moabiter, nicht aber die Moabiterin.

19DER NOTZÜCHTER, DER VERFÜHRER UND DER BLÖDE MACHEN WEDER [FÜR DIE HEBE] UNTAUGLICH NOCH BERECHTIGEN SIE ZU ESSEN; SIND SIE UNTAUGLICH, IN JISRAÉL AUFGENOMMEN ZU WERDEN, SO MACHEN SIE UNTAUGLICH. UND ZWAR: WENN ER JISRAÉLIT IST UND DER TOCHTER EINES PRIESTERS BEIGEWOHNT HAT, SO DARF SIE HEBE ESSEN;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.