Jevamot — Blatt 69b

1IST SIE SCHWANGER, SO DARF SIE KEINE HEBE ESSEN: WIRD DER FÖTUS IN IHREM LEIBE ZERSTÜCKELT, SO DARF SIE ESSEN. WENN ER PRIESTER IST UND EINER JISRAÉLITIN BEIGEWOHNT HAT, SO DARF SIE KEINE HEBE ESSEN; IST SIE SCHWANGER, DARF SIE EBENFALLS NICHT ESSEN; HAT SIE GEBOREN, SO DARF SIE ESSEN. DIE RECHTSKRAFT DES SOHNES IST SOMIT BEDEUTENDER ALS DIE DES VATERS.

2EIN SKLAVE MACHT UNTAUGLICH DURCH DIE BEIWOHNUNG, NICHT ABER DURCH DIE NACHKOMMENSCHAFT. UND ZWAR: WENN DIE TOCHTER EINES JISRAÉLITEN VON EINEM PRIESTER ODER DIE TOCHTER EINES PRIESTERS VON EINEM JISRAÉLITEN EINEN SOHN GEBOREN HAT, UND DER SOHN EINE SKLAVIN DRÜCKT UND SIE VON IHM EINEN SOHN GEBIERT, SO IST DIESER SKLAVE; IST DIE MUTTER SEINES VATERS EINE MIT EINEM PRIESTER [VERHEIRATETE] TOCHTER EINES JISRAÉLITEN, SO DARF SIE KEINE HEBE ESSEN, UND IST SIE EINE MIT EINEM JISRAÉLITEN [VERHEIRATETE] TOCHTER EINES PRIESTERS, SO DARF SIE HEBE ESSEN.

3EIN HURENKIND MACHT UNTAUGLICH UND BERECHTIGT ZU ESSEN. UND ZWAR: WENN DIE TOCHTER EINES JISRAÉLITEN VON EINEM PRIESTER ODER DIE TOCHTER EINES PRIESTERS VON EINEM JISRAÉLITEN EINE TOCHTER GEBOREN HAT, UND DIE TOCHTER SICH MIT EINEM SKLAVEN ODER EINEM NICHTJUDEN VERHEIRATET UND VON IHM EINEN SOHN GEBIERT, SO IST DIESER HURENKIND; IST DIE MUTTER SEINER MUTTER EINE MIT EINEM PRIESTER [VERHEIRATETE] TOCHTER EINES JISRAÉLITEN, SO DARF SIE HEBE ESSEN, UND IST SIE EINE MIT EINEM JISRAÉLITEN VERHEIRATETE TOCHTER EINES PRIESTERS, SO DARF SIE KEINE HEBE ESSEN.

4DER HOCHPRIESTER MACHT ZUWEILEN UNTAUGLICH UND ZWAR: WENN DIE TOCHTER EINES PRIESTERS VON EINEM JISRAÉLITEN EINE TOCHTER GEBOREN HAT, UND DIE TOCHTER SICH MIT EINEM PRIESTER VERHEIRATET UND VON IHM EINEN SOHN GEBIERT, SO IST ER TAUGLICH, HOCHPRIESTER ZU SEIN UND DIENST AM ALTAR ZU VERRICHTEN; ER BERECHTIGT SEINE MUTTER ZU ESSEN, DIE MUTTER SEINER MUTTER ABER MACHT ER UNTAUGLICH. DIESE KANN SOMIT SAGEN: NICHT WIE MEIN SOHN; ER IST HOCHPRIESTER UND MACHT MICH FÜR DIE HEBE UNTAUGLICH!

5GEMARA. Wir lernen hier das, was die Rabbanan gelehrt haben: Wenn ein Blöder und ein Minderjähriger Frauen geheiratet haben und gestorben sind, so sind ihre Frauen von der Ḥaliça und der Schwagerehe entbunden.

6UND ZWAR: WENN ER JISRAÉLIT IST UND DER TOCHTER EINES PRIESTERS BEIGEWOHNT HAT, SO DARF SIE HEBE ESSEN; IST SIE SCHWANGER, SO DARF SIE KEINE HEBE ESSEN. Sollte doch, da sie schwanger nicht essen darf, berücksichtigt werden, vielleicht ist sie schwanger!? Haben wir ja auch gelernt: Man lasse sie drei Monate getrennt bleiben, weil sie vielleicht schwanger sind.

7Rabba b. R. Hona erwiderte: Bei der Legitimität berücksichtigten sie dies, bei der Hebe berücksichtigten sie dies nicht. – Berücksichtigten sie dies etwa nicht bei der Hebe, es wird ja gelehrt, daß, [wenn er gesagt hat:] da hast du deinen Scheidebrief, auf daß er eine Stunde vor meinem Tode Gültigkeit erlange, ihr Hebe zu essen sofort verboten sei!?

8Vielmehr, erwiderte Rabba b. R. Hona, bei der legitimen Heirat berücksichtigten sie dies, bei der Hurerei berücksichtigten sie dies nicht. –

9Berücksichtigten sie dies denn bei der legitimen Heirat, es wird ja gelehrt, daß, wenn die Tochter eines Priesters einen Jisraéliten geheiratet hat und er gestorben ist, sie untertauchen und abends Hebe essen dürfe!?

10R. Ḥisda erwiderte: Sie darf untertauchen und bis zum vierzigsten [Tage] essen; ist sie nicht schwanger, so ist sie nicht schwanger, und ist sie schwanger, so ist [der Same] bis zum vierzigsten [Tage] nichts weiter als Wasser.

11Abajje sprach zu ihm: Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: wird der Fötus im Leibe bemerkbar, so ist sie rückwirkend geschädigt!? – Unter geschädigt ist zu verstehen, bis zum vierzigsten Tage.

12Es wurde gelehrt: Wenn jemand seiner Verlobten im Hause seines Schwiegervaters beigewohnt hat, so ist das Kind, wie Rabh sagt, ein Hurenkind, und wie Šemuél sagt, ein Verschwiegener. Raba sagte: Die Ansicht Rabhs ist einleuchtend in dem Falle, wenn sie mit Fremden verdächtig ist; wenn sie aber nicht mit Fremden verdächtig ist, ist [das Kind] ihm zuzuerkennen.

13Raba sagte: Dies entnehme ich aus der Lehre, daß, wenn sie geboren hat, sie essen darf. In welchem Falle: ist sie mit Fremden verdächtig, wieso darf sie essen, wenn sie geboren hat; doch wohl, wenn sie nur mit ihm und nicht mit Fremden verdächtig ist.

14Wenn es da, wo sie ihm verboten und Fremden verboten ist, ihm zuerkannt wird, um wieviel mehr hierbei, wo sie Fremden verboten und ihm erlaubt ist.

15Abajje sprach zu ihm: Tatsächlich, kann ich dir erwidern, ist Rabh der Ansicht, das Kind sei Hurenkind, auch wenn sie nur mit ihm und nicht mit Fremden verdächtig ist, denn wir sagen: wie sie sich ihrem Verlobten hingegeben, hat sie sich auch Fremden hingegeben, und unsere Mišna spricht von dem Falle, wenn beide im Gefängnisse eingesperrt waren.

16Manche sagen: Falls er ihr beigewohnt hat, stimmen alle überein, daß man es ihm zuerkenne und die Lehre lautet wie folgt: Wenn eine Verlobte schwanger wird, so ist das Kind, wie Rabh sagt, ein Hurenkind, und wie Šemuél sagt, ein Verschwiegener. Raba sagte: Die Ansicht Rabhs ist einleuchtend in dem Falle, wenn sie nicht mit ihm, sondern nur mit Fremden verdächtig ist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.