Jevamot — Blatt 6b

1wie man nicht fürchte den Šabbath selber, bei dem es beobachten heißt, sondern den, der die Beobachtung desselben geboten hat, ebenso fürchte man nicht das Heiligtum selber, wobei es fürchten heißt, sondern den, der dies hinsichtlich des Heiligtums geboten hat.

2Worin besteht die Ehrfurcht vor dem Tempel? Man betrete nicht den Tempelberg mit Stab, Schuhen, Geldgürtel und Staub an den Füßen, ferner benutze man ihn nicht als Durchgang, und vom Leichteren auf das Schwerere zu schließen, daß das Ausspucken [zu unterlassen sei].

3Ich weiß dies von der Zeit, wo der Tempel besteht, woher dies von der Zeit, wo der Tempel nicht besteht? Es heißt: meine Šabbathe sollt ihr beobachten und mein Heiligtum fürchten; wie die beim Šabbath genannte Beobachtung ewig gilt, ebenso gilt die beim Tempel genannte Furcht ewig.

4Vielmehr, man könnte glauben, es sei vom Feueranzünden zu folgern. In der Schule R. Jišma͑éls wurde nämlich gelehrt: Ihr sollt kein Feuer anzünden in all euren Wohnorten; was lehrt dies?

5Dies lehrt ja nach R. Jose das Verbot und nach R. Nathan die Teilung!?

6Es wird nämlich gelehrt: Das Feueranzünden ist wegen des Verbotes herausgegriffen worden — so R. Jose; R. Nathan sagt, wegen der Teilung.

7Raba erwiderte: Dem Autor war [das Wort] Wohnorten auffallend: was lehrt [das Wort] Wohnorten;

8das Šabbathgesetz ist ja von der Person bedingt, und von der Person bedingte Pflichten haben ja Geltung sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes. Wozu schrieb der Allbarmherzige Wohnorten beim Šabbathgesetze?

9Dies erklärte ein Schüler im Namen R. Jišma͑éls: Es heißt: wenn einer ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat, so werde er hingerichtet, somit könnte man glauben, sowohl am Wochentage als auch am Šabbath, und [die Worte:] wer ihn entweiht, soll sterben, seien auf andere Verrichtungen außer der gerichtlichen Todesstrafe zu beziehen. Oder aber: auch auf die gerichtliche Todesstrafe, und [die Worte] werde er hingerichtet erkläre man: am Wochentage und nicht am Šabbath.

10Oder aber: auch am Šabbath. Daher heißt es hier: ihr sollt kein Feuer anzünden in all euren Wohnorten, wie es auch dort heißt: dies soll euch zur Rechtsatzung sein für eure Geschlechter in all euren Wohnorten;

11wie es dort, wo es Wohnorten heißt, gerichtliche Handlungen sind, ebenso sind es auch hier, wo es Wohnorten heißt, gerichtliche Handlungen, und der Allbarmherzige sagt: kein [Feuer] anzünden.

12Doch wohl nach R. Nathan, welcher sagt, [das Feueranzünden] sei wegen der Teilung herausgegriffen worden, und nur aus dem Grunde, weil der Allbarmherzige geschrieben hat: kein [Feuer] anzünden, sonst aber würde es verdrängt haben!?

13Nein, nach R. Jose. — Aber auch R. Jose sagt ja nur vom gewöhnlichen Feueranzünden, daß es als [leichtes] Verbot herausgegriffen worden sei,

14während beim Feueranzünden des Gerichtes ein richtiges Kochen einer Metallstange erfolgt,

15und R. Šešeth sagte, es gebe keinen Unterschied zwischen dem Kochen einer Metallstange und dem Kochen von Spezereien!?

16R. Šimi b. Aši erwiderte: Der Autor sagt nicht, das Gebot würde das Verbot verdrängt haben, vielmehr würde man es[durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert haben. Er meint es wie folgt: [die Worte:] wer ihn entweiht, soll sterben, könnte man auf andere Verrichtungen außer der gerichtlichen Todesstrafe beziehen, und [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere folgern, daß diese den Šabbath verdrängt:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.