Jevamot — Blatt 7a

1wenn der strenge, den Šabbath verdrängende Tempeldienst durch die Hinrichtung verdrängt wird, wie es heißt: von meinem Altar hole ihn weg, daß er sterbe, um wieviel mehr verdrängt die Hinrichtung den Šabbath, den der Tempeldienst verdrängt.

2Wieso heißt es demnach ‘oder aber’!? — Er meint es wie folgt: von der Bestattung eines Pflichttoten ist zu entgegnen: diese verdrängt den Tempeldienst, nicht aber den Šabbath. Hierauf sagt er: man könnte [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere folgern, daß die Bestattung eines Pflichttoten den Šabbath verdrängt: wenn der Tempeldienst, der den Šabbath verdrängt, durch die Bestattung eines Pflichttoten verdrängt wird,

3wie aus [den Worten] an seiner Schwester gefolgert wird, um wieviel mehr sollte der Šabbath, den der Tempeldienst verdrängt, durch die Bestattung eines Pflichttoten verdrängt werden; daher heißt es: kein [Feuer] anzünden.

4Was heißt ‘oder aber’ nach unserer früheren Auslegung, weil das Gebot das Verbot verdrängt?

5Er meint es wie folgt: [die Worte:] wer ihn entweiht, soll sterben, könnte man auf andere Verrichtungen außer der gerichtlichen Todesstrafe beziehen, die gerichtliche Todesstrafe aber verdrängt den Šabbath, weil das Gebot das Verbot verdrängt.

6Sodann deduziert er: die Regel, das Gebot verdränge ein Verbot, gilt allerdings von einem gewöhnlichen Verbote, verdrängt es etwa auch ein mit der Ausrottung belegtes Verbot? Hierauf deduziert er: auch das gewöhnliche Verbot, das durch das Gebot verdrängt wird, ist ja strenger als dieses, dennoch wird es durch das Gebot verdrängt,

7somit ist es einerlei, ob es weniger oder mehr streng ist; daher heißt es: kein [Feuer] anzünden,

8Man könnte glauben, hinsichtlich der Frau eines Bruders sage man, da sie in der Gesamtheit einbegriffen war und ausgeschieden wurde, um etwas zu lehren, so bezieht sich die Lehre nicht auf diese allein, sondern auf die ganze Gesamtheit.

9Es wird nämlich gelehrt: Wenn etwas in der Gesamtheit einbegriffen war und ausgeschieden worden ist &c. Zum Beispiel:

10Die Person, die Fleisch von der Schlachtung des Heilsopfers ißt, während sie mit Unreinheit behaftet ist; das Heilsopfer war ja in der Gesamtheit des Heiligen einbegriffen, weshalb ist es ausgeschieden worden? Um alle mit diesem zu vergleichen und dich zu lehren: wie das Heilsopfer sich dadurch auszeichnet, daß es Heiliges des Altares ist, ebenso alles andere, was Heiliges des Altares ist, ausgenommen ist Heiliges des Tempelreparaturfonds’.

11Ebenso auch hierbei: die Frau seines Bruders war ja in der Gesamtheit der Inzestuösen einbegriffen, weshalb ist sie ausgeschieden worden? Um alle mit dieser zu vergleichen und dich zu lehren: wie die Frau seines Bruders erlaubt ist, ebenso sind auch alle übrigen Inzestuösen erlaubt.

12Ist es denn gleich: dort war es im Verbotenen einbegriffen und wurde als verboten ausgeschieden, hierbei aber war sie im Verbotenen einbegriffen und wurde als erlaubt ausgeschieden!?

13Hierbei gilt vielmehr [folgende Regel]: wenn etwas in der Gesamtheit einbegriffen war und ausgeschieden worden ist, um etwas Neues zu lehren, so darfst du es nicht in die Gesamtheit bringen, es sei denn, daß die Schrift es ausdrücklich wieder einbegreift. Es wird nämlich gelehrt: Wenn etwas in der Gesamtheit einbegriffen war und ausgeschieden worden ist, um etwas Neues zu lehren, so darfst du es nicht in die Gesamtheit bringen, es sei denn, daß die Schrift es ausdrücklich wieder einbegreift.

14Zum Beispiel: Er schlachte das Lamm am Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, am heiligen Orte, denn gleich dem Sündopfer ist das Schuldopfer dem Priester; es braucht ja nicht hervorgehoben zu werden: gleich dem Sündopfer ist das Schuldopfer, wozu wird dies hervorgehoben?

15Da das Schuldopfer des Aussätzigen herausgegriffen worden ist, um etwas Neues hinsichtlich des Daumens der rechten Hand und [des Zehs] des rechten Fußes zu lehren, so könnte man glauben, es benötige nicht des Blutsprengens und [der Aufräucherung] der Opferteile auf dem Altar,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.