Jevamot — Blatt 71a

1Davon, nur dafür macht die Abtrünnigkeit untauglich, nicht aber macht die Abtrünnigkeit untauglich für den Zehnten. –

2Worauf deutet [der Schriftvers:] kein Unbeschnittener darf davon essen? – Davon darf er nicht essen, wohl aber darf er Ungesäuertes und Bitterkraut essen.

3Und sowohl [der Schriftvers vom] Unbeschnittenen als auch der vom Fremden ist nötig. Würde es der Allbarmherzige nur vom Unbeschnittenen geschrieben haben, so könnte man glauben, weil er widerlich ist, nicht aber der Fremde, der nicht widerlich ist. Und würde es der Allbarmherzige nur vom Fremden geschrieben haben, so könnte man glauben, weil sein Herz nicht dem Himmel zugewandt ist, nicht aber der Unbeschnittene, dessen Herz dem Himmel zugewandt ist. Daher ist beides nötig. –

4Wozu heißt es wiederholt von ihm? – Wegen der Lehre Rabas im Namen R. Jiçḥaqs.

5Der Meister sagte: R. A͑qiba sagte: Dies ist nicht nötig; es heißt: jeder Mann, und dies schließt den Unbeschnittenen ein. Vielleicht schließt dies den Trauernden ein!? R. Jose b. R. Ḥanina erwiderte: Die Schrift sagt: kein Gemeiner, ich habe es dir nur von der Gemeinhaftigkeit und nicht von der Trauer gesagt. –

6Vielleicht: und nicht von der Unbeschnittenheit!? – Es heißt: jeder Mann. –

7Was veranlaßt dich dazu? – Es ist einleuchtend, daß die Unbeschnittenheit einbegriffen ist, denn bei dieser fehlt eine Tätigkeit, erfolgt die Handlung an seinem Körper, ist die Ausrottungsstrafe gesetzt, sie bestand schon vor der Gesetzgebung, und die Beschneidung seiner männlichen [Kinder] und Sklaven ist unerläßlich. –

8Im Gegenteil, die Trauer sollte einbegriffen werden, denn sie kann jederzeit erfolgen, hat Geltung bei Männern und Frauen, und es ist nicht in seiner Hand, sich geeignet zu machen!? –

9Jene sind mehr. Raba erwiderte: Auch abgesehen davon, daß jene mehr sind, kannst du dies nicht sagen; die Schrift sagt: jeder Mann, und die Unbeschnittenheit ist es, die nur beim Manne und nicht bei der Frau vorkommen kann.

10Wofür verwendet R. A͑qiba [die Worte] Beisaß und Mietling? R. Šema͑ja erwiderte: Dies schließt den beschnittenen Araber und den beschnittenen Gabnuni ein. –

11Gelten diese denn als beschnitten, wir haben ja gelernt: [Sagte jemand:] Qonam sei mir der Genuß von Unbeschnittenen, so ist es ihm von unbeschnittenen Jisraéliten erlaubt und von Beschnittenen der weltlichen Völker verboten. [Sagte er:] Qonam sei mir der Genuß von Beschnittenen, so ist es ihm von Beschnittenen der weltlichen Völker erlaubt und von unbeschnittenen Jisraéliten verboten. –

12Vielmehr, dies schließt einen Proselyten, der beschnitten worden und nicht untergetaucht ist, und ein beschnitten geborenes Kind ein. Er ist der Ansicht, von einem solchen müsse man etwas Bündnisblut triefen lassen,

13während R. Elie͑zer hiebei seine Ansicht vertritt, ein Proselyt, der beschnitten worden und nicht untergetaucht ist, sei ein richtiger Proselyt, und der Ansicht ist, von einem beschnitten geborenen Kinde brauche man kein Bündnisblut triefen zu lassen. –

14Wofür verwendet R. Elie͑zer [die Worte] jeder Mann? – Die Tora gebraucht die landläufige Redewendung.

15R. Ḥama b. U͑qaba fragte: Darf man ein unbeschnittenes Kind mit Öl von Hebe salben: ist die vorzeitige Unbeschnittenheit hindernd oder nicht?

16R. Zera erwiderte: Komm und höre: Ich weiß dies nur von der Beschneidung seiner männlichen [Kinder] für die Herrichtung und seiner Sklaven für das Essen, woher, daß das von diesen gesagte auch für jene, und das von jenen gesagte auch für diese gilt? Es heißt bei beiden. dann, als Wortanalogie.

17Allerdings kann es bei Sklaven vorkommen, daß sie beim Essen und nicht bei der Herrichtung vorhanden sind, wenn er sie beispielsweise inzwischen gekauft hat,

18wieso aber bei seinen männlichen [Kindern]? Doch wohl, wenn sie zwischen der Herrichtung und dem Essen geboren sind. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß die vorzeitige Unbeschnittenheit als Unbeschnittenheit gilt.

19Raba erwiderte: Glaubst du: der Allbarmherzige sagt: alles Männliche soll beschnitten werden, und erst dann darf er herantreten, es herzurichten, während dieses nicht beschneidungsfähig ist. Dies gilt vielmehr von einem [Kinde], das vom Fieber geheilt ist. –

20Sollte man ihm doch [einen Aufschub] von sieben Tagen geben, denn Šemuél sagte, daß, wenn [das Kind] vom Fieber geheilt ist, man ihm [einen Aufschub] von sieben Tagen gebe!? – Dem man einen solchen gegeben hat. – Man kann es ja morgens beschneiden!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.