Jevamot — Blatt 72a

1und wenn du willst, sage ich: weil ihnen der Nordwind nicht wehte. Es wird nämlich gelehrt: Die ganzen vierzig Jahre, während welcher die Jisraéliten in der Wüste weilten, wehte ihnen der Nordwind nicht. –

2Aus welchem Grunde? – Weil sie einen Verweis erhalten hatten. Wenn du aber willst, sage ich: um die Herrlichkeitswolken nicht zu teilen.

3R. Papa sagte: Daher vollziehe man an einem wolkigen Tage und an einem Tage des Südwindes nicht die Beschneidung, auch lasse man sich an einem solchen nicht zur Ader. Jetzt aber, wo die Menge dies nicht beachtet, [sage man:] der Herr behütet die Einfältigen.

4Die Rabbanan lehrten: In all den vierzig Jahren, während welcher die Jisraéliten in der Wüste waren, gab es keinen Tag, an dem nicht der Nordwind um Mitternacht geweht hätte, wie es heißt: und es geschah in der Mitternacht, da erschlug der Herr alle Erstgeburt &c. – Wieso geht dies hieraus hervor? – Dies besagt, daß die Stunde der Willfährigkeit wesentlich ist.

5R. Hona sagte: Nach der Tora darf der Epispast Hebe essen, nur haben sie es ihm verboten, weil er wie ein Unbeschnittener aussieht.

6Man wandte ein: Der Epispast ist zu beschneiden!? – Rabbanitisch. – Was dachte sich der Fragende, es heißt ja: ist zu beschneiden!? –

7Er wurde irregeführt durch den Schlußsatz: R. Jehuda sagt, er sei nicht zu beschneiden, weil es für ihn gefährlich ist. Man erwiderte ihm: Zur Zeit des Ben Koziba ließen sich viele beschneiden und zeugten Söhne und Töchter. Auch heißt es: beschneiden zu beschneiden, selbst hundertmal. Ferner heißt es: meinen Bund hat er gebrochen, dies schließt den Epispasten ein. –

8Wozu ist das ‘ferner’ nötig? – Man könnte glauben, [die Worte] beschneiden zu beschneiden schließen die die Beschneidung ungültig machenden Hautfasern ein, so heißt es: meinen Bund hat er gebrochen, dies schließt den Epispasten ein.

9Er glaubte, dies sei, da der Talmud es mit einem Schriftverse belegt, [eine Pflicht] der Tora, aber dem ist nicht so, es ist rabbanitisch, und der Schriftvers ist nur eine Anlehnung.

10Man wandte ein: Der Geschlechtslose darf keine Hebe essen, seine Frauen und seine Sklaven dürfen essen. Der Epispast und der beschnitten Geborene dürfen essen. Der Zwitter darf Hebe essen, jedoch kein Heiliges; der Geschlechtslose darf weder Hebe noch Heiliges essen.

11Hier lehrt er also, der Epispast und der beschnitten Geborene dürfen essen!? Dies ist eine Widerlegung R. Honas. Eine Widerlegung.

12Der Meister sagte: Der Geschlechtslose darf keine Hebe essen, seine Frauen und seine Sklaven dürfen essen. Wie kommt ein Geschlechtsloser zu Frauen!? Wolltest du erwidern, die er sich angetraut hat, denn es wird gelehrt, daß, wenn ein Geschlechtsloser sich [eine Frau] angetraut hat, die Antrauung gültig, und wenn man ihn angetraut hat, die Antrauung gültig ist,

13so gilt dies allerdings erschwerend, gilt dies etwa auch erleichternd!? Er ist ein zweifelhaftes Weib, und ein Weib kann sich keine Frau antrauen.

14Abajje erwiderte: Wenn seine Hoden außen zu merken sind.

15Raba erwiderte: Unter ‘seine Frauen’ ist seine Mutter zu verstehen. – Von seiner Mutter ist dies ja selbstverständlich!? – Man könnte glauben, der Zeugungsfähige berechtige zu essen und der Zeugungsunfähige berechtige nicht zu essen, so lehrt er uns. –

16Komm und höre: Der Geschlechtslose darf weder Hebe noch Heiliges essen. Allerdings lehrt er nach Abajje im Anfangsatze vom entschieden Unbeschnittenen und im Schlußsatze vom zweifelhaft Unbeschnittenen,

17wozu aber lehrt er nach Raba im Schlußsatze vom Unbeschnittenen!? – Unter Geschlechtsloser ist der Unbeschnittene zu verstehen. –

18Wenn der zweifelhaft Unbeschnittene nicht essen darf, wie sollte der entschieden Unbeschnittene essen dürfen!? – Es ist eine Begründung: ein Geschlechtsloser darf keine Hebe essen, weil er ein zweifelhaft Unbeschnittener ist, und der Unbeschnittene weder Hebe noch Heiliges essen darf.

19Es wäre anzunehmen, daß hierüber Tannaím streiten: Der Epispast, der beschnitten Geborene, der beschnittene Proselyt, ein Kind, dessen [Beschneidungs]frist vorüber ist, und alle anderen Beschnittenen, dies schließt den ein, der eine doppelte Vorhaut hat, dürfen nur am Tage beschnitten werden. R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagt, die Beschneidung zur festgesetzten Zeit dürfe

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.