Jevamot — Blatt 73b
1und wer sie in ihrer Unreinheit ißt, erhält Geißelhiebe, was aber bei der Hebe nicht der Fall ist. Demnach lehrt er manches und läßt manches fort.
2«Sind einem Trauernden verboten, nach R. Šimo͑n aber erlaubt.» Woher dies? – Es heißt: du darfst in deinen Ortschaften nicht essen den Zehnten deines Getreides und deines Mostes und deines Öls &c. und deine dargebrachte Hebe. Unter dargebrachte Hebe sind, wie der Meister sagte, die Erstlinge zu verstehen, und man vergleiche die Erstlinge mit dem Zehnten: wie der Zehnt einem Trauernden verboten ist, ebenso sind die Erstlinge einem Trauernden verboten. –
3Und R. Šimo͑n!? – Der Allbarmherzige nennt sie Hebe: wie die Hebe einem Trauernden erlaubt ist, ebenso sind die Erstlinge einem Trauernden erlaubt.
4«Sind zur Fortschaffung pflichtig, nach R. Šimo͑n aber frei.» Einer vergleicht sie mit einander und einer vergleicht sie nicht.
5«Man darf sie nicht unrein brennen, und wer sie in ihrer Unreinheit ißt, erhält Geißelhiebe.» Woher dies? – Es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Ich habe nichts davon in Unreinheit, verbrannt, einerlei ob ich unrein und dieses rein oder ich rein und dieses unrein war.
6Wo das Essen verboten wird, weiß ich nicht. – Von der Unreinheit der Person heißt es ja ausdrücklich: die Person, die es berührt, sei unrein bis zum Abend und darf nichts Heiliges essen, sie hätte denn den Leib im Wasser gebadet!? –
7Woher dies von der Unreinheit der Sache? – Hierbei heißt es: du darfst in deinen Ortschaften nicht essen den Zehnten deines Getreides, dort aber heißt es: in deinen Ortschaften magst du es essen, unrein und rein zusammen, wie Hirsch und Reh, und in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt, ein Reiner und ein Unreiner dürfen davon unbeanstandet sogar an einem Tische und aus einer Schüssel essen. Der Allbarmherzige sagt damit: nur dies habe ich dir in deinen Ortschaften so zu essen erlaubt, jenes aber darfst du nicht so essen.
8«Was aber bei der Hebe nicht der Fall ist.» Woher dies? R. Abahu erwiderte im Namen R. Joḥanans: Die Schrift sagt: ich habe nichts davon in Unreinheit verbrannt, davon darfst du nicht brennen, wohl aber darfst du unrein gewordenes Öl und Hebe brennen. –
9Vielleicht aber: davon darfst du nicht brennen, wohl aber darfst du unrein gewordenes Öl von Heiligem brennen!? – Diesbezüglich ist [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn die Tora vom minder[heiligen] Zehnten sagt, man dürfe davon nicht in Unreinheit brennen, um wieviel weniger vom strengeren Heiligen. –
10Demnach sollte [der Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere auch von der Hebe gelten!? – Es heißt von ihm. –
11Was veranlaßt dich dazu? – Es ist einleuchtend, daß das Heilige nicht auszuschließen ist,
12denn bei diesem gibt es Verwerfliches, Zurückbleibendes, Opferung und Veruntreuung, es ist mit der Ausrottung belegt, und es ist einem Trauernden verboten. –
13Im Gegenteil, die Hebe sollte nicht ausgeschlossen werden, denn sie ist mit der Todesstrafe und dem Fünftel belegt, kann nicht ausgelöst werden und ist Gemeinen verboten!? –
14Jene sind mehr. Wenn du aber willst, sage ich: die Ausrottungsstrafe ist schwerwiegender.
15«Wer sie in ihrer Unreinheit ißt, erhält Geißelhiebe, was aber bei der Hebe nicht der Fall ist.» Nur Geißelhiebe erhält er nicht, verboten aber ist es; woher dies? – Die Schrift sagt: in deinen Ortschaften magst du es essen, dies und nichts anderes, und das aus einem Gebote kommende Verbot gilt als Gebot.
16R. Aši sagte: Auch aus dem Anfangsatze geht hervor, daß er manches lehrt und manches fortläßt, denn er lehrt nicht:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.