Jevamot — Blatt 74a
1diesehaben Geltung in allen Jahren des Septenniums und können nicht ausgelöst werden, was aber beim [zweiten] Zehnten nicht der Fall ist. Schließe hieraus. –
2Komm und höre: Sind die Beschneidung ungültig machende Fleischfasern zurückgeblieben, so darf er weder Hebe noch das Pesaḥopfer noch Heiliges noch den Zehnten essen. Doch wohl den Getreidezehnten!? – Nein, den Viehzehnten. –
3Der Viehzehnt ist ja Heiliges!? Er lehrt ja, auch nach deiner Auffassung, ebenso vom Pesaḥopfer und vom Heiligen. –
4Allerdings ist es vom Pesaḥopfer und vom Heiligen [besonders zu lehren] nötig, denn würde er es nur vom Pesaḥopfer gelehrt haben, so könnte man glauben, weil [das Verbot] der Unbeschnittenheit bei diesem geschrieben ist, nicht aber gelte dies vom Heiligen, und würde er es nur vom Heiligen gelehrt haben, so könnte man glauben, darunter sei das Pesaḥopfer zu verstehen; wozu aber ist dies vom Viehzehnten nötig!? –
5Vielmehr, dies gilt vom ersten Zehnten, und zwar nach R. Meír, welcher sagt, der erste Zehnt sei Gemeinen verboten. –
6Komm und höre: R. Ḥija b. Rabh aus Diphte lehrte: Dem Unbeschnittenen sind beide Zehnte verboten, der Getreidezehnt und der Viehzehnt!? – Hier ebenfalls der erste Zehnt, nach R. Meír. –
7Komm und höre: Dem Trauernden ist der Zehnt verboten und die Hebe und die [Herrichtung der roten] Kuh erlaubt. Dem am selben Tage Untergetauchten ist die Hebe verboten und die [Herrichtung der roten] Kuh und der Zehnt erlaubt. Dem der Sühne Ermangelnden ist die [Herrichtung der roten] Kuh verboten und die Hebe und der Zehnt erlaubt. Wenn dem so wäre, so sollte er auch lehren: dem Unbeschnittenen ist die Hebe verboten und die [Herrichtung der roten] Kuh und der Zehnt erlaubt!? –
8Hier ist der Autor der Schule R. A͑qibas vertreten, der den Unbeschnittenen gleich dem Unreinen einschließt. Es wird nämlich gelehrt: R. A͑qiba sagte: Jeder Mann, dies schließt den Unbeschnittenen ein. –
9Wer ist der Autor, der gegen R. A͑qiba streitet? – Es ist der Gegner R. Joseph des Babyloniers, denn es wird gelehrt: Die Verbrennung durch einen Trauernden oder der Sühne Ermangelnden ist gültig; R. Joseph der Babylonier sagt, die des Trauernden sei gültig und die des der Sühne Ermangelnden sei ungültig.
10Auch R. Jiçḥaq ist der Ansicht, dem Unbeschnittenen sei der Zehnt verboten, denn R. Jiçḥaq sagte: Woher, daß dem Unbeschnittenen der Zehnt verboten ist? Beim Zehnten heißt es von ihm und beim Pesaḥopfer heißt es von ihm, wie das Pesaḥopfer, bei dem es von ihm heißt, einem Unbeschnittenen verboten ist, ebenso ist der Zehnt, bei dem es von ihm heißt, einem Unbeschnittenen verboten.
11Es ist entbehrlich, denn wäre es nicht entbehrlich, könnte man erwidern: wohl gilt dies vom Pesaḥopfer, bei dem man wegen des Verwerflichen, des Zurückbleibenden und des Unreinen schuldig ist; aber es ist entbehrlich. –
12Wieso ist es entbehrlich? Raba erwiderte im Namen R. Jiçḥaqs: Beim Pesaḥopfer heißt es dreimal von ihm; einmal ist es an sich nötig, einmal zur Wortanalogie und einmal [wegen des folgenden].
13Nach demjenigen, welcher sagt, die Schrift lasse ein Gebot auf das Verbot folgen, heißt es [wiederum] von ihm, weil es [wiederum] zurückbleibt heißt; und nach demjenigen, welcher sagt, sie füge für die Verbrennung einen zweiten Morgen hinzu, heißt es [wiederum] von ihm, weil es [wiederum] bis zum Morgen heißt.
14Ebenso heißt es beim Zehnten dreimal von ihm; einmal ist es an sich nötig, einmal wegen der Lehre R. Abahus im Namen R. Joḥanans, und einmal wegen der Lehre des Reš Laqiš.
15Reš Laqiš sagte nämlich im Namen R. Simajs: Woher, daß man unrein gewordenen zweiten Zehnten zum Salben verwenden darf? Es heißt: ich habe nichts davon für einen Toten verwandt, für einen Toten nicht, wohl aber für einen Lebenden, wie für einen Toten, und das Salben ist es, das bei Lebenden und bei Toten zugleich zur Anwendung kommt.
16Mar Zuṭra wandte ein: Vielleicht zur Anschaffung von Sarg und Totengewändern? R. Hona, der Sohn R. Jehošua͑s, erwiderte: Es heißt von ihm, von diesem selbst. R. Aši erwiderte: Nicht verwandt gleich nicht gegessen, wie dies die Sache selbst, ebenso jenes die Sache selbst. –
17Aber immerhin ist es ja nur an einer Stelle entbehrlich!? Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, man könne folgern und nichts erwidern, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, man könne folgern und dagegen erwidern!? –
18Die Lehre R. Abahus ist aus dem von R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha [angezogenen Schriftverse] zu entnehmen. R. Naḥman sagte nämlich im Namen des Rabba b. Abuha: Es heißt: und ich, siehe, überweise dir, was von meinen Heben aufzubewahren ist; die Schrift spricht von zwei Heben, von einer reinen Hebe und von einer unreinen Hebe, und der Allbarmherzige sagt dir, sie gehören dir, auch unter deinem Kochtopfe zu brennen.
19UND ALLE UNREINE &C. Woher dies? R. Joḥanan erwiderte im Namen R. Jišma͑éls: Die Schrift sagt: wer irgend von den Nachkommen Ahrons aussätzig ist oder einen Fluß hat &c., und das, wobei alle Nachkommen
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.