Jevamot — Blatt 7b

1so heißt es: gleich dem Sündopfer ist das Schuldopfer: wie das Sündopfer des Blutsprengens und [der Aufräucherung] der Opferteile auf dem Altar benötigt, ebenso benötigt das Schuldopfer des Blutsprengens und [der Aufräucherung] auf dem Altar.

2Hätte die Schrift es nicht wieder einbegriffen, so würde man gesagt haben, es sei hervorgehoben worden nur hinsichtlich des genannten, nicht aber in anderer Hinsicht, ebenso ist auch hierbei die ausdrücklich erlaubte Frau seines Bruders erlaubt, nicht aber die anderen Inzestuösen.

3Vielmehr, man könnte glauben, es sei durch Vergleichung von der Frau seines Bruders zu folgern: wie an der Frau seines Bruders die Schwagerehe zu vollziehen ist, ebenso sei an der Schwester seiner Frau die Schwagerehe zu vollziehen.

4Es ist ja nicht gleich: da ist es ein Verbot, hierbei sind es zwei Verbote!? — Man könnte glauben, da es einmal erlaubt worden ist, sei es erlaubt.

5Woher entnimmst du, daß wir sagen, da es einmal erlaubt worden ist, sei es erlaubt? — Es wird gelehrt: Wenn der achte [Tag] eines Aussätzigen auf den Vorabend eines Pesaḥfestes fällt und er an diesem Tage Samenerguß bekommen hat und untergetaucht ist, so darf er, wie die Weisen sagen, obgleich ein anderer, der am selben Tage untergetaucht ist, [den Tempelberg] nicht betreten darf, ihn betreten,

6denn lieber verdränge das mit der Ausrottung angedrohte Gebot das nicht mit der Ausrottung angedrohte Gebot. R. Joḥanan sagte, dies sei nicht einmal ein Gebot der Tora.

7Es heißt nämlich: Jehošaphaṭ trat in die Volksmenge Jehudas &c. vor den neuen Vorhof hin, und [die Bezeichnung] ‘neuer Vorhof’ erklärte R. Joḥanan, sie haben da Neuerungen getroffen und angeordnet, daß der am selben Tage Untergetauchte das levitische Lager nicht betreten dürfe.

8Hierzu sagte U͑la: Dies aus folgendem Grunde: da es ihm aussatzbehaftet erlaubt worden ist, ist es ihm auch samenergußbehaftet erlaubt. — Ist es denn mit dem Falle U͑las zu vergleichen;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.