Jevamot — Blatt 80a
1Der nie im Zustande der Tauglichkeit war. Woher weiß man dies? Abajje erwiderte: Wenn er Wasser läßt und keinen Bogen macht. –
2Woher kommt dies? – Wenn seine Mutter in der Mittagsonne gebacken und verschnittenen Met getrunken hat. R. Joseph sagte: Das ist es, was ich Ami sagen hörte: der schon aus dem Mutterleibe geschlagen ist, und ich wußte nicht, worauf dies sich beziehe. –
3Es ist ja zu berücksichtigen, vielleicht ist er inzwischen genesen!? – Da er von Anfang an geschlagen war und auch jetzt es ist, so ist dies nicht zu berücksichtigen.
4R. Mari wandte ein: R. Ḥanina b. Antigonos sagt, man untersuche es dreimal innerhalb achtzig Tagen!? –
5Bei einem Gliede berücksichtige man dies, beim ganzen Körper berücksichtige man es nicht.
6R. ELIE͑ZER SPRACH: NICHT DOCH &C. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn er mit zwanzig Jahren keine zwei Haare bekommen hat, so können jene den Beweis antreten, daß er zwanzig Jahre alt ist, und er gilt als Kastrat, der weder die Ḥaliça noch die Schwagerehe vollziehen kann. Wenn sie mit zwanzig Jahren keine zwei Haare bekommen hat, so können diese den Beweis antreten, daß sie zwanzig Jahre alt ist, und sie gilt als steril, an der weder die Ḥaliça noch die Schwagerehe zu vollziehen ist – so die Schule Hillels. Die Schule Šammajs sagt, bei beiden erfolge dies mit achtzehn Jahren.
7R. Elie͑zer entscheidet beim Manne nach der Schule Hillels und beim Weibe nach der Schule Šammajs, weil ein Weib sie früher bekommt als ein Mann.
8Rami b. Diquli erwiderte im Namen Šemuéls: R. Elie͑zer trat davon zurück. Sie fragten: Wovon trat er zurück? – Komm und höre, es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Der Naturkastrat vollziehe die Ḥaliça, auch ist die Ḥaliça an seiner Frau zu vollziehen, denn derartige werden in Alexandrien in Miçrajim geheilt.
9R. Elea͑zar erwiderte: Tatsächlich trat er davon nicht zurück, und jene Lehre bezieht sich auf die Strafmündigkeit.
10Es wurde gelehrt: Wenn er im Alter von zwölf bis achtzehn Jahren Talg gegessen hat, und sich an ihm die Merkmale des Kastraten gezeigt haben, nachher aber zwei Haare bekommen hat, so gilt er, wie Rabh sagt, rückwirkend als Kastrat. Šemuél sagt, er war dann Minderjähriger.
11R. Joseph wandte gegen Rabh ein: Demnach sollte doch nach R. Meír eine Sterile die Buße erhalten!?
12Abajje erwiderte: Diese ist aus der Minderjährigkeit in die Mannbarkeit gekommen.
13Da sprach jener zu ihm: Derartig schöne Dinge mögen in meinem Namen gesagt werden! Es wird auch gelehrt: Der Kastrat wird nicht als mißratener und widerspenstiger Sohngerichtet, weil der mißratene und widerspenstige Sohn nur dann gerichtet werden kann, wenn er unten einen Barthat. Ebenso wird die Sterile nicht als verlobte Jungfraugerichtet, weil sie aus der Minderjährigkeit in die Mannbarkeit gekommenist.
14R. Abahu sagte: Bei den Merkmalen des Kastraten, der Sterilen und des Achtmonatskindes treffe man eine Entscheidung, erst wenn sie zwanzig Jahre alt sind. –
15Ist ein Achtmonatskind denn lebensfähig, es wird ja gelehrt, das Achtmonatskind gleiche einem Steine und man dürfe es nicht umhertragen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.