Jevamot — Blatt 80b
1wegen der Lebensgefahr aber dürfe seine Mutter sich über dieses niederbeugen und es säugen!? – Dies gilt von dem Falle, wenn seine Kennzeichen nicht entwickelt sind. Es wird nämlich gelehrt: Ein Achtmonatskind ist dasjenige, dessen [Schwangerschafts]monate nicht voll sind. Rabbi sagt, die Kennzeichen, Haare und Nägel beweisen es, denn sie sind nicht vollständig entwickelt. Nur wenn diese nicht entwickelt sind, wenn sie aber entwickelt sind, sage man, es sei ein Siebenmonatskind, und bei der Geburt verspätet. –
2Einst erfolgte bei einer Frau, deren Mann nach dem Überseelande verreist war, eine Verspätung von zwölf Monaten, einem Jahre, und Raba Tospaáh erklärte [das Kind] als legitim; er entschied somit nach Rabbi, welcher sagt, es gebe eine verspätete [Geburt]!? –
3Da auch R. Šimo͑n b. Gamliél der Ansicht ist, es gebe eine verspätete [Geburt], so entschied er nach der Mehrheit. Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Was beim Menschen dreißig Tage alt wurde, ist keine Fehlgeburt.
4Die Rabbanan lehrten: Naturkastrat ist derjenige, der mit zwanzig Jahren keine zwei Haare bekommen hat, und selbst wenn er sie später bekommt, gilt er in jeder Hinsicht als Kastrat. Folgende sind seine Kennzeichen: er hat keinen Bart, sein Haar ist weich und seine Haut glatt. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt im Namen des R. Jehuda b. Jaír, dessen Urin nicht schäumt.
5Manche sagen, der Wasser läßt und keinen Bogen macht. Manche sagen, dessen Same blaß ist. Manche sagen, dessen Urin nicht übelriechend wird. Manche sagen, dessen Leib beim Baden in der Regenzeit keine Wärme ausstrahlt. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, dessen Stimme weich und zwischen eines Mannes und eines Weibes nicht zu unterscheiden ist.
6Eine Sterile ist diejenige, die mit zwanzig Jahren keine zwei Haare bekommen hat, und selbst wenn sie sie später bekommt, gilt sie in jeder Hinsicht als Sterile. Folgende sind ihre Kennzeichen: sie hat keine Brüste und hat Schmerzen bei der Beiwohnung. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, die keinen Venusberg wie andere Weiber hat. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, deren Stimme grob und zwischen eines Weibes und eines Mannes nicht zu unterscheiden ist.
7Es wurde gelehrt: Die Kennzeichen des Kastraten gelten, wie R. Hona sagt, wenn alle vorhanden sind, und wie R. Joḥanan sagt, auch wenn eines von ihnen. Wenn er zwei Haare am Barte bekommen hat, stimmen alle überein, daß er es nur dann ist, wenn sie alle vorhanden sind, sie streiten nur über den Fall, wenn er keine bekommen hat. –
8Demnach ist Rabba b. Abuha, der zu den Rabbanan sagte, daß sie R. Naḥman untersuchen mögen, ob sein Leib Wärme ausströme, erst dann werde er ihm seine Tochter geben, der Ansicht R. Honas? – Nein, R. Naḥman hatte einzelne Barthaare.
9DER KASTRAT VOLLZIEHE WEDER DIE ḤALIÇA NOCH DIE SCHWAGEREHE, EBENSO IST AN DER STERILEN &C. Er lehrt hier vom Kastraten wie von der Sterilen, wie die Sterile durch himmlische Fügung, ebenso der Kastrat durch himmlische Fügung: eine anonyme Lehre nach R. A͑qiba, welcher sagt, nur durch Menschenhand, nicht aber durch himmlische Fügung.
10WENN EIN KASTRAT AN SEINER SCHWÄGERIN DIE ḤALIÇA VOLLZOGEN HAT, SO HAT ER SIE NICHT UNTAUGLICH GEMACHT &C. Nur wenn er ihr beigewohnt hat, nicht aber, wenn ein anderer ihr beigewohnt hat;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.