Jevamot — Blatt 81b
1so müssen alle verbrannt werden – so R. Meír; die Weisen sagen, sie gehen unter zweihundertundeinem auf. R. Meír sagt nämlich, was man zu zählen pflegt, mache zum Genusse verboten; die Weisen aber sagen, nur sechs Dinge, nach R. A͑qiba sieben.
2Folgende sind es: Krachnüsse, bedanische Granatäpfel, verspundete Fässer [Wein], Mangoldblätter, Kohltriebe und der griechische Kürbis; R. A͑qiba fügt noch hausbackene Brote hinzu. Das, wobei [das Gesetz] vom Ungeweihten Geltung hat, macht als Ungeweihtes [verboten], und das, wobei [das Gesetz] von der Mischfrucht Geltung hat, macht als Mischfrucht verboten.
3R. Joḥanan ist der Ansicht, es heiße: was man zu zählen pflegt, und Reš Laqiš ist der Ansicht, es heiße: wer zu zählen pflegt. –
4Welches Bewenden hat es mit [der Lehre vom] Stücke? – Es wird gelehrt: Wenn ein unreines Stück von einem Sündopfer mit hundert reinen Stücken von Sündopfern vermischt worden ist, ebenso wenn ein unreines Stück vom Schaubrote mit hundert reinen Stücken vom Schaubrote vermischt worden ist, so geht es auf; R. Jehuda sagt, es gehe nicht auf.
5Wenn aber ein reines Stück von einem Sündopfer mit hundert reinen Stücken von Profanem vermischt worden ist, ebenso wenn ein reines Stück vom Schaubrote mit hundert reinen Stücken von Profanem vermischt worden ist, stimmen alle überein, daß es nicht aufgehe.
6Im Anfangsatze lehrt er also, es gehe auf. R. Ḥija, der Sohn R. Honas, erwiderte:
7Wenn es zerdrückt ist. – Was ist demnach der Grund R. Jehudas? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.