Jevamot — Blatt 82a
1R. Jehuda vertritt hierbei seine Ansicht, denn er sagt, eine Art gehe in derselben Art nicht auf. –
2Weshalb lehrt er demnach, wenn es unzerdrückt nicht aufgeht, daß, wenn ein reines Stück von einem Sündopfer mit hundert reinen Stücken von Profanem vermischt worden ist, es nicht aufgehe, sollte er doch den Unterschied bei diesen selbst lehren: dies gilt nur dann, wenn es zerdrückt ist, unzerdrückt aber geht es nicht auf!? –
3Der Fall von einem reinen mit reinen erscheint ihm bedeutender. –
4Welchen Unterschied gibt es nach Reš Laqiš zwischen dem Anfangsatze und dem Schlußsatze? R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Der Anfangsatz spricht von der Unreinheit durch Flüssigkeiten, die rabbanitisch ist, im Schlußsatze aber ist es [ein Verbot] der Tora. –
5Weshalb lehrt er demnach, wenn es bei Unreinheit durch ein Kriechtier nicht aufgeht,
6im Schlußsatze, daß, wenn ein reines Stück von einem Sündopfer mit hundert reinen Stücken von Profanem vermischt worden ist, es nicht aufgehe, sollte er doch den Unterschied hei diesem selbst lehren: dies gilt nur von der Unreinheit durch Flüssigkeiten, nicht aber von der Unreinheit durch ein Kriechtier!? – Der Fall von einem reinen mit reinen erscheint ihm bedeutender.
7Rabba erwiderte: Im Anfangsatze ist es ein mit einem Verbote belegtes Vergehen, im Schlußsatze dagegen ein mit der Ausrottung belegtes. –
8Aber Rabba ist es ja, welcher sagt, bei einem Vergehen der Tora sei es einerlei, ob es mit einem Verbote oder mit der Ausrottung belegt ist!? – Ein Einwand.
9R. Aši erwiderte: Im Schlußsatze erfolgt dies aus dem Grunde, weil es eine Sache ist, wofür es ein Erlaubtwerden gibt, und wofür es ein Erlaubtwerden gibt, verliert sich auch im Tausendfachen nicht.
10Aber das, was R. Aši gesagt hat, ist sinnlos; für wen: für Priester ist es überhaupt erlaubt und für Jisraéliten bleibt es immer verboten. Das, was R. Aši gesagt hat, ist somit sinnlos. –
11Ist R. Joḥanan denn der Ansicht, die Hebe sei in der Jetztzeit nach der Tora [zu entrichten], es wird ja gelehrt: Wenn vor zwei Körben, einer Profanes und einer Hebe enthaltend, zwei Sea [Früchte] sich befunden haben, eine Profanes und eine Hebe enthaltend, und jene in diese gekommen sind, so sind sie erlaubt, denn man nehme an, die Hebe sei in die Hebe und das Profane in das Profane gekommen.
12Hierzu sagte Reš Laqiš, nur wenn das Profane mehr istals die Hebe, und R. Joḥanan sagte, auch wenn das Profane nicht mehr ist als die Hebe.
13Allerdings ist Reš Laqiš der Ansicht, auch bei rabbanitisch [Verbotenem] sei eine Mehrheit erforderlich, gegen R. Joḥanan aber ist ja ein Einwand zu erheben!? –
14Hier ist die Ansicht der Rabbanan vertreten,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.