Jevamot — Blatt 82b

1während ich nach R. Jose lehre.

2In der Weltchronik wird nämlich gelehrt: Das deine Väter besessen haben, und du wirst es besitzen; es gab eine erste und eine zweite Besitznahme, eine dritte gibt es nicht mehr.

3Und R. Joḥanan sagte, der Autor der Weltchronik sei R. Jose. –

4Ist R. Joḥanan denn der Ansicht, bei rabbanitisch [Verbotenem] sei keine Mehrheit erforderlich, wir haben ja gelernt, daß, wenn ein Tauchbad genau vierzig Sea enthält, und man eine Sea hinzufügt und eine Sea fortnimmt, es tauglich sei. Hierzu sagte R. Jehuda b. Šila im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans: bis zur größeren Hälfte.

5Doch wohl, daß die größere Hälfte zurückbleibe!? – Nein, die größere Hälfte darf nicht fortgenommen werden.

6Wenn du aber willst, sage ich: anders ist es da, wo man sagen kann, es sei anzunehmen. –

7Wir haben gelernt: der Zwitter darf heiraten!? – Sage: wenn er geheiratet hat. –

8Es heißt ja: darf heiraten!? – Wieso heißt es nach deiner Auffassung: jedoch nicht geheiratet werden!? Wie geheiratet werden, wenn es bereits erfolgt ist, ebenso heiraten wenn es bereits erfolgt ist. –

9Ich will dir sagen, nein, heiraten, von vornherein; nicht geheiratet werden, nicht einmal, wenn es bereits erfolgt ist. –

10Wenn es aber im Schlußsatze heißt: R. Elie͑zer sagt, wegen des Zwitters mache man sich der Steinigung schuldig, wie wegen eines Mannes, so ist es ja dem ersten Autor zweifelhaft!? –

11Sowohl dem einen als auch dem anderen ist es entschieden, und ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich der Steinigung wegen beider Stellen; einer ist der Ansicht, man mache sich der Steinigung schuldig wegen beider Stellen, und einer ist der Ansicht, nur wenn wie mit einem Manne.

12Rabh sagte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.