Jevamot — Blatt 83a

1Unsere Mišna ist wegen der folgenden Barajtha nicht aufrecht zu erhalten, denn es wird gelehrt: R. Jose sagte: Der Zwitter ist ein Geschöpf für sich, und die Weisen haben nicht entschieden, ob er ein Mann oder ein Weib ist. –

2Im Gegenteil, die Barajtha sollte wegen unserer Mišna nicht aufrecht erhalten werden!? – Da R. Jose seinen Gefährten verlassen hat, so ist anzunehmen, daß er zurückgetreten ist.

3Šemuél aber sagt, die Barajtha sei wegen unserer Mišna nicht aufrecht zu erhalten. – Im Gegenteil, unsere Mišna sollte wegen der Barajtha nicht aufrecht erhalten werden, denn wir wissen von Šemuél, daß er die Ansicht eines einzelnen berücksichtigt!? – Dies nur, wenn dadurch keine Mišna aufgehoben wird, wenn aber dadurch eine Mišna aufgehoben wird, berücksichtigt er sie nicht.

4In der Schule Rabhs sagten sie im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R. Jose beim Zwitter und beim Pfropfen; Šemuél sagte, bei der schweren Geburt und bei der Verbotenmachung.

5Beim Zwitter, wie wir eben gesagt haben. Beim Pfropfen, denn wir haben gelernt: Weniger als dreißig Tage vor Neujahr darf man im Vorsiebentjahre nicht mehr pflanzen noch senken noch pfropfen; hat man gepflanzt, gesenkt oder gepfropft, so reiße man es aus. R. Jehuda sagt, was drei Tage nach dem Pfropfen nicht keimt, keime nicht mehr. R. Jose und R. Šimo͑n sagen, in zwei Wochen.

6Hierzu sagte R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha: Nach demjenigen, der dreißig sagt, sind dreißig und dreißig erforderlich, der drei sagt, sind drei und dreißig erforderlich, und der zwei Wochen sagt, sind zwei Wochen und dreißig [Tage] erforderlich.

7Šemuél sagt, bei der schweren Geburt und der Verbotenmachung. Bei der schweren Geburt, denn wir haben gelernt:

8Wie lange wird dies auf die schwere Geburt zurückgeführt? R. Meír sagt, auch vierzig und fünfzig Tage; R. Jehuda sagt, der [letzte] Monat genüge; R. Jose und R. Šimo͑n sagen, es sei nicht mehr als zwei Wochen auf die schwere Geburt zurückzuführen.

9Bei der Verbotenmachung, denn wir haben gelernt: Wenn jemand mit seinem Weinstocke das Getreide eines anderen bedeckt hat, so hat er es zum Genusse verboten gemacht und ist ersatzpflichtig. R. Jose und R. Šimo͑n sagen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.