Jevamot — Blatt 83b

1niemand könne das verboten machen, was nicht ihm gehört.

2Sie fragten: Was sagte Šemuél hinsichtlich des Zwitters? – Komm und höre: Šemuél sagte zu R. A͑nan, wegen unserer Mišna sei die Barajtha nicht aufrecht zu erhalten. –

3Was sagte Šemuél hinsichtlich des Pfropfens? – Komm und höre: Šemuél sagte zu R. A͑nan: lehre wie derjenige, welcher sagt: drei und dreißig. –

4Was sagte Rabh hinsichtlich der schweren Geburt? – Dies bleibt unentschieden. –

5Was [sagte Rabh] hinsichtlich der Verbotenmachung? R. Joseph erwiderte: Komm und höre: R. Hona sagte im Namen Rabhs, die Halakha sei nicht wie R. Jose. Abajje sprach zu ihm: Was veranlaßt dich, dich hierauf zu stützen, stütze dich doch auf das, was R. Ada im Namen Rabhs gesagt hat, daß nämlich die Halakha wie R. Jose sei!? – ‘In der Schule Rabh sagten sie’, das ist R. Hona, und R. Hona sagte, die Halakha sei nicht wie er.

6R. JEHUDA SAGT, WENN EIN GESCHLECHTSLOSER &C. R. Ami sprach: Was macht R. Jehuda mit dem Geschlechtslosen in Biri, den man auf einen Stuhl gelegt und aufgerissen hat, worauf er sieben Söhne zeugte!? – Und R. Jehuda!? – Forsche man doch nach, von wem seine Kinder sind.

7Es wird gelehrt: R. Jose b. R. Jehuda sagte: Der Geschlechtslose vollziehe nicht die Ḥaliça, denn er könnte aufgerissen werden und ein Naturkastrat sein. – Ist denn jeder, der aufgerissen wird, ein Mann!? – Er meint es wie folgt: er könnte aufgerissen werden und ein Weib sein, und selbst wenn ein Mann, könnte er Naturkastrat sein. –

8Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? Raba erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich der Untauglichmachung, falls Brüder vorhanden sind, und der Vollziehung der Ḥaliça, falls keine Brüder vorhanden sind.

9R. Šemuél b. Jehuda sagte im Namen R. Abbas, des Bruders des R. Jehuda b. Zabhdi, im Namen R. Jehudas im Namen Rabhs: Wegen des Zwitters macht man sich wegen beider Stellen der Steinigung schuldig. Man wandte ein: R. Elie͑zer sagt, wegen des Zwitters mache man sich der Steinigung schuldig, wie wegen eines Mannes. Dies nur, wenn an seiner männlichen Stelle, wegen seiner weiblichen aber ist man frei!? –

10Er ist der Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R. Simaj sagt, wegen des Zwitters mache man sich der Steinigung schuldig, wegen beider Stellen. – Was ist der Grund des R. Simaj? Raba erwiderte: Bar Hamduri erklärte es mir: deinen Mann sollst du nicht beschlafen, wie man ein Weib beschläft, und ein Mann, bei dem es zweierlei Beschlafungen gibt, ist der Zwitter. –

11Und die Rabbanan!? – Trotzdem es bei ihm zweierlei Beschlafungen gibt; es heißt: einen Mann. –

12Woher entnehmen es die Rabbanan hinsichtlich eines gewöhnlichen Mannes!? – Aus und einen. – Woher entnehmen sie es hinsichtlich der widernatürlichen Art bei einem Weibe? – Aus [dem Worte] Weib.

13R. Šezbi sagte im Namen R. Ḥisdas: Nicht in jeder Hinsicht sagt R. Elie͑zer, der Zwitter gelte als richtiger Mann, denn wenn dem so wäre, sollte [ein zwitterhaftes Vieh] als Opfer geheiligt werden können. –

14Woher, daß ein solches nicht geheiligt werden kann? – Die Rabbanan lehrten: Das zur Bestialität verwandte, für den Götzendienst abgesonderte, angebetete, als Hurengabe oder Hundelohn entrichtete, das geschlechtslose und das zwitterhafte [Geflügel] macht im Schlunde die Kleider unrein.

15R. Elie͑zer sagte nämlich: Überall, wo es männlich und weiblich heißt, sind Geschlechtslose und Zwitter auszuschließen, beim Geflügel aber heißt es nicht männlich und weiblich, somit sind bei diesem Geschlechtslose und Zwitter nicht auszuschließen.

16R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: R. Elie͑zer sagt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.