Jevamot — Blatt 85b
1maßregelten sie ihnmit der Morgengabe. Und sie sagten deshalb, daß die nach den Schriftkundigen zweitgradig Inzestuöse die Morgengabe nicht erhalte, weil er unbemakelt und sie unbemakelt ist, und in allen Fällen, wo er unbemakelt und sie unbemakelt ist, maßregelten sie sie mit der Morgengabe.
2Rabbi erklärte: Das eine ist eine Bestimmung der Tora, und eine Bestimmung der Tora bedarf keiner Befestigung, das andere ist eine Bestimmung der Schriftkundigen, und eine Bestimmung der Schriftkundigen bedarf einer Befestigung. Eine andere Erklärung: Im ersten Falle befleckt er sie, im anderen Falle befleckt sie ihn. –
3Wer lehrte die andere Erklärung? – Manche sagen, R. Šimo͑n b. Elea͑zar lehrte sie, und zwar ist dies eine Begründung: sie sagten deshalb, daß, wenn er bemakelt und sie bemakelt wird, man ihn mit der Morgengabe maßregele, weil er sie befleckt; und sie sagten deshalb, daß, wenn er unbemakelt und sie unbemakelt ist, man sie mit der Morgengabe maßregele, weil sie ihn befleckt.
4Manche sagen, Rabbi lehrte sie, denn ihm war es hinsichtlich der Ḥaluça unverständlich: die Ḥaluça ist ja rabbanitisch [verboten], und sie erhält die Morgengabe!? Hierauf sagte er: da er sie für die rabbanitische [Hebe] untauglich macht, [erkläre man: im] ersten Falle befleckt er sie, im anderen Falle befleckt sie ihn. –
5Welchen Unterschied gibt es zwischen Rabbi und R. Šimo͑n b. Elea͑zar? R. Ḥisda erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen bei [der Heirat] eines Hurenkindes oder einer Nethina mit einem Jisraéliten:
6einer begründet, weil es [ein Verbot] der Tora ist, und auch hierbei ist es [ein Verbot] der Tora, und einer begründet, weil er sie befleckt, und hierbei befleckt sie ihn. –
7Nach R. Elie͑zer aber, welcher sagt, er sei Sklave und Hurenkind, befleckt sie ihn ja nicht!? Vielmehr, erwiderte R. Joseph, ein Unterschied besteht zwischen ihnen bei der Wiedernahme seiner Geschiedenen, nachdem sie verheiratet war; einer begründet, weil es [ein Verbot] der Tora ist, und auch hierbei ist es [ein Verbot] der Tora, und einer begründet, weil er sie befleckt, und hierbei befleckt sie ihn. –
8Nach R. A͑qiba aber, welcher sagt, der von mit einem Verbote belegten [Erzeugte] sei Hurenkind, befleckt sie ihn ja nicht!? Vielmehr, erklärte R. Papa, ein Unterschied besteht zwischen ihnen bei [der Heirat] eines Hochpriesters mit einer Deflorierten; einer begründet, weil es [ein Verbot] der Tora ist, und auch hierbei ist es [ein Verbot] der Tora, und einer begründet, weil er sie befleckt, und hierbei befleckt sie ihn. –
9Nach R. Elie͑zer b. Ja͑qob aber, welcher sagt, [Abkömmlinge] der von mit einem Gebote belegten seien Entweihte, befleckt sie ihn ja nicht!? Vielmehr, erklärte R. Aši, ein Unterschied besteht zwischen ihnen bei der Wiedernahme seiner zweifelhaften Ehebruchsverdächtigten;
10einer begründet, weil es [ein Verbot] der Tora ist, und auch hierbei ist es [ein Verbot] der Tora, und einer begründet, weil er sie befleckt, und hierbei befleckt sie ihn. – Nach R. Mathja b. Ḥereš aber, welcher sagt, selbst wenn ihr Mann ihr auf dem Wege, sie trinken zu lassen, beigewohnt hat, habe er sie zur Hure gemacht, befleckt sie ihn ja nicht!? Vielmehr, erklärte Mar, Sohn des R. Aši, ein Unterschied besteht zwischen ihnen bei einer entschiedenen Ehebrecherin.
11WENN DIE TOCHTER EINES JISRAÉLITEN MIT EINEM PRIESTER VERLOBT, VON EINEM PRIESTER SCHWANGER ODER ANWÄRTERIN DER SCHWAGEREHE MIT EINEM PRIESTER IST, EBENSO WENN DIE TOCHTER EINES PRIESTERS IN DIESEM VERHÄLTNISSE ZU EINEM JISRAÉLITEN STEHT, SO DARF SIE KEINE HEBE ESSEN. WENN DIE TOCHTER EINES JISRAÉLITEN MIT EINEM LEVITEN VERLOBT, VON EINEM LEVITEN SCHWANGER ODER ANWÄRTERIN DER SCHWAGEREHE MIT EINEM LEVITEN IST, EBENSO WENN DIE TOCHTER EINES LEVITEN IN DIESEM VERHÄLTNISSE ZU EINEM JISRAÉLITEN STEHT, SO DARF SIE DEN ZEHNTEN NICHT ESSEN.
12WENN DIE TOCHTER EINES LEVITEN MIT EINEM PRIESTER VERLOBT, VON EINEM PRIESTER SCHWANGER ODER ANWÄRTERIN DER SCHWAGEREHE MIT EINEM PRIESTER IST, EBENSO WENN DIE TOCHTER EINES PRIESTERS IN DIESEM VERHÄLTNISSE ZU EINEM LEVITEN STEHT, SO DARF SIE WEDER HEBE NOCH DEN ZEHNTEN ESSEN.
13GEMARA. Und wenn sie auch Gemeine ist, darf eine Gemeine denn nicht den Zehnten essen!? R. Naḥman erwiderte im Namen Šemuéls: Hier ist die Ansicht R. Meírs vertreten, welcher sagt, der erste Zehnt sei Gemeinen verboten.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.