Jevamot — Blatt 86a

1Es wird nämlich gelehrt: Die Hebe dem Priester, der erste Zehnt dem Leviten– so R. Meír. R. Elea͑zar b. A͑zarja erlaubt ihn dem Priester. – ‘Erlaubt ihn dem Priester’, demnach gibt es jemand, der ihn diesem verbietet!? – Lies vielmehr: man entrichte ihn [auch] an den Priester.

2Was ist der Grund R. Meírs? R. Aḥa, der Sohn Rabbas, erwiderte im Namen einer Überlieferung: Denn den Zehnten der Kinder Jisraél, den sie dein Herrn abheben als Hebe; wie die Hebe Gemeinen verboten ist, ebenso ist der erste Zehnt Gemeinen verboten. – Demnach sollte man, wie man sich wegen der Hebe der Todesstrafe und des Fünftels schuldig macht, sich auch wegen des Zehnten der Todesstrafe und des Fünftels schuldig machen!? –

3Die Schrift sagt: und deshalb sterben, wenn sie es entweihen, so soll er dazu das Fünftel hinzufügen; deshalb, nicht aber wegen des Zehnten, dazu, nicht aber zum Zehnten. – Und die Rabbanan!? – Wie die Hebe vermischt macht, ebenso macht der Zehnt vermischt.

4Es wird nämlich gelehrt: R. Jose sagte: Man könnte glauben, man sei wegen des Vermischten nur dann strafbar, wenn überhaupt nichts entrichtet worden ist, woher dies von dem Falle, wenn die große Hebe entrichtet worden ist, aber nicht der erste Zehnt, oder auch dieser und nicht der zweite Zehnt, oder gar der Armenzehnt?

5Hierbei heißt es: du darfst es in deinen Orfschaften nicht essen, und dort heißt es: sie sollen es in deinen Ortschaften essen und satt sein, wie dort, wo es Ortschaften heißt, vom Armenzehnten gesprochen wird, ebenso hier, wo es Ortschaften heißt, vom Armenzehnten, und der Allbarmherzige sagt: du darfst &c. nicht.

6Hieraus könnte man nur das Verbot entnehmen, nicht aber die Todesstrafe, so lehrt er uns.

7Eine andere Lesart. Daß der erste Zehnt eine Vermischung erwirkt, geht ja aus der Lehre R. Joses hervor!? – Hieraus könnte man nur das Verbot entnehmen, nicht aber die Todesstrafe, so lehrt er uns. –

8Wie ist, wo du es R. Meír addiziert hast, der Schlußsatz zu erklären: wenn die Tochter eines Leviten mit einem Priester oder die Tochter eines Priesters mit einem Leviten verlobt ist, so darf sie weder Hebe noch den Zehnten essen; welche Gemeinhaftigkeit gibt es hierbei!? R. Šešeth erwiderte: Unter nicht essen, von dem er spricht, ist zu verstehen, sie könne nicht den Auftrag zur Abhebung erteilen. –

9Demnach kann die Verheiratete wohl den Auftrag erteilen? – Allerdings, denn es wird gelehrt: Und ihr dürft es an jedem Orte essen, ihr und euer Haus; dies lehrt, daß die verheiratete Tochter eines Jisraéliten Auftrag zur Abhebung erteilen kann.

10Du sagst, Auftrag zur Abhebung erteilen, vielleicht ist dem nicht so, sondern zu essen berechtigt!? Ich will dir sagen: wenn sie die streng [heilige] Hebe essen darf, um wieviel mehr den leichteren Zehnten; vielmehr lehrt dies, daß die verheiratete Tochter eines Jisraéliten Auftrag zur Abhebung erteilen kann.

11Mar, der Sohn Rabanas, erklärte: Dies besagt, daß man ihr nicht den Zehnten in der Tenne verabreiche. – Allerdings nach demjenigen, welcher erklärt, wegen des Alleinseins, nach demjenigen aber, welcher erklärt, wegen der Geschiedenen, [ist ja zu erwidern:] darf denn die geschiedene Tochter eines Leviten den Zehnten nicht essen!? –

12Darf denn, auch nach deiner Auffassung, die geschiedene Tochter eines Priesters keine Hebe essen!? Dies erfolgt vielmehr mit Rücksicht auf die geschiedene Tochter eines Jisraéliten. –

13Wieso demnach nur eine Verlobte, dies sollte doch auch von einer Verheirateten gelten!? – Da er im Anfangsatzevon einer Verlobten lehrt, lehrt er auch im Schlußsatze von einer Verlobten.

14Die Rabbanan lehrten: Die Hebe dem Priester und der erste Zehnt dem Leviten – so R. A͑qiba. R. Elea͑zar b. A͑zarja sagt, dem Priester. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.