Jevamot — Blatt 87a

1WENN DIE TOCHTER EINES PRIESTERS SICH MIT EINEM JISRAÉLITEN VERHEIRATET, SO DARF SIE KEINE HEBE ESSEN; STIRBT ER UND HAT SIE VON IHM EIN KIND, SO DARF SIE KEINE HEBE ESSEN; VERHEIRATET SIE SICH DARAUF MIT EINEM LEVITEN, SO DARF SIE DEN ZEHNTEN ESSEN; STIRBT ER UND HAT SIE VON IHM EIN KIND, SO DARF SIE DEN ZEHNTEN ESSEN; VERHEIRATET SIE SICH DARAUF MIT EINEM PRIESTER, SO DARF SIE HEBE ESSEN; STIRBT ER UND HAT SIE VON IHM EIN KIND, SO DARF SIE HEBE ESSEN.

2STIRBT IHR KIND VOM PRIESTER, SO DARF SIE KEINE HEBE ESSEN, STIRBT IHR KIND VOM LEVITEN, SO DARF SIE NICHT DEN ZEHNTEN ESSEN; STIRBT IHR KIND VOM JISRAÉLITEN, SO DARF SIE IN DAS HAUS IHRES VATERS ZURÜCKKEHREN. VON DIESER HEISST ES: und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, vom Brote ihres Vaters darf sie essen.

3GEMARA. Wenn ihr Kind vom Leviten stirbt, darf sie Hebe essen, wonach sie wegen ihres Kindes wiederum essen darf; woher dies? R. Abba erwiderte im Namen Rabhs: und eine Tochter. –

4Wohl nach R. A͑qiba, der das und deutet!? – Du kannst auch sagen, nach den Rabbanan, denn [der Passus] und eine Tochter ist überhaupt überflüssig.

5Die Rabbanan lehrten: Wenn sie zurückkehrt, kehrt sie nur zur Hebe zurück, nicht aber zu Brust und Schenkel. R. Ḥisda sagte im Namen des Rabina b. Šila: Hierauf deutet folgender Schriftvers: sie darf von der Hebe des Heiligen nicht essen; sie darf nicht essen von dem, was vom Heiligen abgehoben wird. R. Naḥman entnimmt dies im Namen des Rabba b. Abuha hieraus: vom Brote, nicht aber jedes Brot; ausgenommen Brust und Schenkel.

6Rami b. Ḥama wandte ein: Vielleicht schließt dies die Aufhebung von Gelübden aus!? Raba erwiderte: Dies entschied bereits der Autor der Schule R. Jišma͑éls, denn in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Und das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen &c. soll für sie bestehen; was lehrt dies, sie ist ja aus [der Gewalt] des Vaters und der des Ehemannes gekommen?

7Vielmehr, gehört sie, wenn der Vater sie den Vertretern des Ehemannes, oder die Vertreter des Vaters sie den Vertretern des Ehemannes übergeben haben, und sie unterwegs verwitwet oder geschieden wird, zum Hause ihres Vaters oder zum Hause ihres Ehemannes? Dies besagt nun, daß, sobald sie nur eine Stunde aus der Gewalt des Vaters gekommen ist, er [ihre Gelübde] nicht mehr aufheben könne.

8R. Saphra erklärte: Vom Brote ihres Vaters darf sie essen, Brot, jedoch kein Fleisch. R. Papa erklärte: Vom Brote ihres Vaters darf sie essen, das Brot, das ihrem Vater gehört, ausgenommen Brust und Schenkel, die ihm vom Tische Gottes zugeeignet sind.

9Raba erklärte: und die Brust der Schwingung und den Schenkel der Hebe sollt ihr essen &c. du und deine Söhne und deine Töchter mit dir, nur solange sie mit dir sind.

10R. Ada b. Ahaba sagte: Es wird gelehrt: Wenn sie in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, kehrt sie zur Hebe zurück, nicht aber zu Brust und Schenkel; wenn aber wegen ihres Kindes, kehrt sie auch zu Brust und Schenkel zurück.

11R. Mordekhaj trug diese Lehre R. Aši vor. Da sprach dieser: Diese wird durch [die Worte] und eine Tochter einbegriffen, ist sie denn bevorzugter als jene!? – Hinsichtlich jener sind Ausschließungen vorhanden, hinsichtlich dieser sind keine Ausschließungen vorhanden.

12WENN DIE TOCHTER EINES PRIESTERS SICH MIT EINEM JISRAÉLITEN VERHEIRATET &C. Die Rabbanan lehrten: Und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, ausgenommen die Anwärterin der Schwagerehe; wie in ihrer Jugend, ausgenommen die Schwangere.

13Dies ist ja durch einen Schluß zu folgern: wenn da, wobei das Kind vom ersten [Manne] dem Kinde vom zweiten nicht gleicht, sie von der Schwagerehe zu entbinden, der Fötus dem Geborenen gleicht,

14um wieviel mehr gleicht da, wobei das Kind vom ersten dem Kinde vom zweiten gleicht, indem es sie für die Hebe ungeeignet macht, der Fötus dem Geborenen!? –

15Nein, sollte denn, wenn der Fötus dem Geborenen gleicht bei der Schwagerehe, wobei Tote den Lebenden gleichen, der Fötus dem Geborenen gleichen auch bei der Hebe, wobei Tote den Lebenden nicht gleichen!? Daher heißt es: wie in ihrer Jugend, ausgenommen die Schwangere.

16Und sowohl die [Ausschließung der] Schwangeren als auch [die Worte] und Kinder hat sie nicht sind nötig. Würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: und Kinder hat sie nicht, so könnte man glauben, weil es vorher ein Körper war und jetzt zwei Körper sind, die Schwangere aber, die vorher ein Körper war und jetzt ein Körper ist, dürfe essen; daher ist jenes nötig. Und würde der Allbarmherzige nur die [Ausschließung der] Schwangeren geschrieben haben,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.